Asbest-Bodenbelag entfernen: welche Kosten sind zu erwarten?

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Bodenbeläge, die Asbest enthielten, waren vor allem in den 60er und 70er Jahren weit verbreitet. Die vorgeschriebene Entfernung dieser gefährlichen Altbeläge verursacht heute vielfach Probleme und hohe Kosten. Welche Kosten für die Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge anfallen, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was kostet das Entfernen von asbesthaltigen Fußbodenbelägen?

Kostencheck-Experte: Die Kosten können pauschal nur schwer angegeben werden. Sie richten sich unter anderem auch nach der Art des Bodenbelags, nach der Art des Einbaus der Bodenbeläge und nach den Vorschriften zur Entsorgung.

Zunächst muss unterschieden werden, um welche Art von Bodenbelag es sich handelt:

  • um sogenanntes Cushion-Vinyl oder
  • um sogenannte Floor Flex Klebefliesen

Ein Cushion-Vinyl-Bodenbelag sieht aus wie modernes PVC, enthält aber in der als Trittschalldämmung verwendeten Unterlagsschicht sogenanntes schwach gebundenes Asbest, das besonders gefährlich ist.
Die Kosten richten sich in diesem Fall nach dem Schwierigkeitsgrad und Aufwand beim Entfernen der Schichten (verklebt, randverklebt, verlegt, Art des Untergrunds).

Bei Floor Flex Bodenbelägen aus verklebten PVC-Fliesen ist sowohl im Belag selbst Asbest enthalten (stark gebunden), als auch fast immer im Kleber für die Fliesen (als Füllstoff). Bei der Entsorgung muss auch der Kleber restlos entfernt werden. Dafür fallen Kosten von rund 30 EUR pro m² bis 50 EUR pro m² für das Entfernen an.

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Zunächst sollte auf Nummer sicher gegangen werden, dass es sich wirklich um Asbest handelt

Um sicherzustellen, ob es sich um einen asbesthaltigen Belag handelt, muss eine Probe im Labor analysiert werden. Die Kosten für einfache Lichtmikroskopische Untersuchungen liegen bei rund 40 EUR bis 50 EUR, aufwendigere Untersuchungen (REM-Aufnahme) kosten rund 100 EUR bis 120 EUR je Probe. Bei einigen Fachunternehmen können für die Probeentnahme und die Laboruntersuchung aber bis zu 500 EUR in Rechnung gestellt werden.

Kostenbeispiel aus der Praxis

In einem Altbau aus den 70er Jahren soll der asbestbelastete Boden entfernt werden. Die Größe der mit dem Bodenbelag versehenen Fläche beträgt 90 m².

Posten Preis
Anfahrt (Pauschale) 36 EUR
Bodenbelag und Kleber entfernen 4.050 EUR
zusätzliche Arbeiten, Schutzmaßnahmen und Entsorgung 1.870 EUR
Gesamtkosten 5.956 EUR

Hierbei handelt es sich um ein einzelnes Kostenbeispiel für einen konkreten Fall. Die Kosten in anderen Fällen können unterschiedlich liegen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für die Entfernung eines asbesthaltigen Bodenbelags ab?

Kostencheck-Experte: Im Einzelfall sind zu berücksichtigen:

  • die Art des Bodenbelags (Cushion-Vinyl oder Floor Flex Fliesen)
  • der jeweilige Untergrund (Spanplatten sind besonders problematisch)
  • die Art der Verklebung mit dem Untergrund
  • die Größe der betroffenen Fußbodenfläche
  • die Menge an asbesthaltigem Material, das entsorgt werden muss
  • der für das Fachunternehmen anfallende Aufwand bei der Entsorgung

Die Planung und Kostenschätzung eines Rückbaus muss nach den individuell vorhandenen Gegebenheiten erfolgen.

Nicht zu vergessen sind zusätzlich die Kosten für einen neuen Bodenbelag und die Verlegung nach der Entsorgung.

Frage: Was macht die Entfernung von asbesthaltigen Bodenbelägen auf Spanplatten so aufwendig?

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Die Kosten für das Entfernen hängen vor allem vom Untergrund ab

Kostencheck-Experte: Floor Flex Böden brauchen einen stabilen, tragenden Untergrund, auf dem sie verklebt werden. In der Regel werden dafür Zementestriche eingesetzt.

In seltenen Fällen war das Ziel, einen Floor Flex Boden auch auf einem Dielenuntergrund einzubauen. Dafür wurden zunächst Spanplatten eingebaut, die als stabil tragender Untergrund dienten.

Bei der Entsorgung stellt sich das Problem, dass sich Fliesen nur schwer und der Kleber gar nicht vom Boden lösen lässt. Der Kleber muss auf dem Holz verbleiben, die Spanplatten werden einzeln ausgebaut und das asbestbelastete Holz wird speziell entsorgt. Die Zusatzkosten für eine Entfernung des Bodenbelags auf Spanplatten können 3.000 EUR und mehr pro Wohneinheit betragen.

Frage: Wie hoch liegen die Kosten für die Entsorgung asbesthaltiger Produkte?

Kostencheck-Experte: Die Kosten für die Entsorgung sind regional sehr unterschiedlich. Sie bewegen sich zwischen 100 EUR und 300 EUR pro Tonne.

Für Kleinmengen können bei erlaubter Entsorgung (unbeschädigte Dach- oder Fassadenplatten) geringere Gebühren anfallen. Das ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Für zwingend vom Fachunternehmen zu entfernende Beläge gilt das jedoch nicht.

Frage: Darf man einen asbesthaltigen Bodenbelag selbst entfernen?

Kostencheck-Experte: Dabei muss unterschieden werden, um welche Art von Bodenbelag es sich handelt.

Cushion-Vinyl-Beläge enthalten schwach gebundenes Asbest in der als Trittschalldämmung dienenden Unterlage. Nach den geltenden Vorschriften darf der Rückbau nur durch zertifizierte Fachunternehmen erfolgen – was entsprechend hohe Kosten bedeutet.

Bei Floor Flex Bodenbelägen ist zwar lediglich stark gebundenes Asbest enthalten, allerdings muss auch der Kleber entfernt werden, der häufig Asbest als Füllstoff enthält. Die Arbeiten werden nicht direkt vom geltenden Gesetz (TRGS 519) erfasst, allerdings sind das Zerbrechen und das Zerstören von asbesthaltigen Materialien laut der Vorschrift unbedingt zu vermeiden und entsprechende Schutzmaßnahmen (Schadstoffschleuse, Sicherheitsausrüstung, fachgerechte Entfernung und Verpackung) einzuhalten.

Da das selbst kaum zu gewährleisten sein wird, gilt auch hier die Pflicht zur Entsorgung durch den Fachbetrieb praktisch vorgegeben.

Eine Selbstentsorgung kann lediglich bei (unbeschädigten) Dach- oder Fassadenplatten ins Auge gefasst werden.

Frage: Kann man die Kosten für die Asbestsanierung des Bodens steuerlich absetzen?

Kostencheck-Experte: Wenn vom Bodenbelag nachgewiesenermaßen eine akute Gefahr ausgeht (etwa bei Rissen oder Beschädigungen durch die Asbestfasern abgegeben werden), akzeptiert das Finanzamt in vielen Fällen die Absetzung der Handwerkerkosten als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“. Setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung.