Rattenbekämpfung: welche Kosten sind zu erwarten?

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Ein bestehendes Rattenproblem hat nicht nur für Gewerbe-Betriebe dramatische Folgen. Auch in privaten Wohnungen erfordert ein Rattenbefall eine möglichst umgehende professionelle Bekämpfung durch den Schädlingsbekämpfer. Wie teuer eine solche Bekämpfung ist und wer in Mietshäusern die Kosten für die Bekämpfung der Rattenplage tragen muss, wollten wir vom Kostencheck-Experten in unserem Interview wissen.

Frage: Wie teuer ist eine Rattenbekämpfung?

Kostencheck-Experte: Die Kosten richten sich immer nach der individuellen Befallssituation, der individuell gegebenen Befallsstärke und den notwendigen Maßnahmen für eine wirksame Bekämpfung.

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Für die Bekämpfung der Rattenplage sollten Sie mit mindestens 200 EUR rechnen.

Von Kosten im Bereich von mindestens 100 EUR bis 200 EUR sollten Sie in jedem Fall ausgehen, in den meisten Fällen werden die Kosten allerdings höher liegen. In Einzelfällen können durchaus Kosten von 500 EUR oder 600 EUR anfallen, wenn die Befallssituation kompliziert ist und entsprechend aufwendige Maßnahmen vom Schädlingsbekämpfer erforderlich sind.

Zu beachten ist dabei, dass viele Schädlingsbekämpfer auch noch zusätzlich Kosten für die Entsorgung verendeter Ratten nach der Bekämpfung verlangen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben einen Verdacht auf Rattenbefall in unserem Keller und rufen den Schädlingsbekämpfer. Nach einer Besichtigung vor Ort beginnt er mit der Bekämpfung mithilfe von Fallen und Gift.

Posten Preis
Besichtigung und Beratung 0 EUR (kostenfrei)
Erstbehandlung 220 EUR
Nachbehandlung und Kontrolle (zweimalig) 195 EUR
Gesamtkosten damit 415 EUR

Die Kosten in unserem Kostenbeispiel beziehen sich auf einen individuellen Einzelfall. Der Aufwand für die Bekämpfung und die von anderen Schädlingsbekämpfer-Unternehmen verlangten Kosten können in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für die Bekämpfung einer Rattenplage durch den Schädlingsbekämpfer?

Kostencheck-Experte: Als „Stundensatz“ für die Schädlingsbekämpfung kann man grob von rund 100 EUR bis 200 EUR ausgehen. Ungefähr genausoviel kostet auch ein Besuch des Schädlingsbekämpfers inklusive der üblichen Maßnahmen bei einer Rattenbekämpfung.

Je nachdem wie komplex sich die Befallssituation darstellt und wie stark der Befall bereits ist, können durchaus 3 – 4 Besuche des Schädlingsbekämpfers erforderlich sein.

Die Kosten richten sich immer nach dem Aufwand der Bekämpfung im konkreten Einzelfall – und der kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Rattenbekämpfung ab?

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Die Kosten der Bekämpfung hängen in der Regel vom Ausmaß des Befalls ab.

Kostencheck-Experte: Entscheidend sind hier:

  • die Stärke des Befalls
  • die Ausdehnung des Befalls
  • die vom Schädlingsbekämpfer getroffenen Maßnahmen und die eingesetzten Methoden zur Bekämpfung
  • die Zahl der notwendigen Nachbehandlungen und Kontrollen nach erfolgter Erstbehandlung
  • gegebenenfalls auch die Zahl der zu entsorgenden Rattenkadaver nach erfolgreicher Bekämpfung (bis zu 50 EUR pro Kadaver sind

Frage: Wer bezahlt bei einem Rattenbefall in einem Mietshaus – Mieter oder Vermieter?

Kostencheck-Experte: Wie bei jedem Schädlingsbefall ist hier zunächst einmal grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht. Das ergibt sich aus seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Instandhaltung und Mängelbeseitigung, der er als Vermieter unterliegt.

Wer als Mieter aber einen Befalls verursacht oder zumindest nachweislich stark begünstigt hat, muss damit rechnen, für die Bekämpfungskosten aufkommen zu müssen. Dafür ist allerdings zunächst einmal der Vermieter in der Beweispflicht – das heißt, er muss das dem jeweiligen Mieter auch eindeutig und zweifelsfrei nachweisen können.

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Die Kosten für die Rattenbekämpfung trägt in der Regel der Verursacher.

Kann der Vermieter klar beweisen, dass der Befall nicht in seinem Verantwortungs- oder Pflichtbereich gelegen hat, muss allerdings umgekehrt der Mieter seinerseits nachweisen, dass der Befall nicht auf sein Handeln zurückzuführen ist oder von ihm begünstigt wurde.

Rechtliche Streitfälle in diesem Bereich werden schnell sehr kompliziert und meist sehr langwierig. Im Zweifelsfall sollte man sich statt auf einen langwierigen Rechtsstreit daher gegebenenfalls eher auf eine Kostenteilung einlassen.

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Den Schädlingsbekämpfer beauftragt in der Regel der Vermieter.

Den Schädlingsbekämpfer darf übrigens nur der Vermieter selbst bestellen. Der Mieter ist allerdings verpflichtet, den Vermieter schnellstmöglich über einen festgestellten oder vermuteten Befall zu unterrichten. Den Schädlingsbekämpfer darf der Mieter nur dann selbst bestellen, wenn der Vermieter innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne nicht erreicht werden kann oder tatsächlich Gefahr im Verzug ist und Leben oder Gesundheit akut bedroht ist (bei einem Rattenbefall nur schwer zu argumentieren).

Abrechnung über die Versicherung

Für Hauseigentümer kommt übrigens auch noch die Möglichkeit in Betracht, notwendige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen über die eigene Hausratsversicherung abzurechnen. Einige Hausratsversicherungen übernehmen die Kosten für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.