Behandeltes Holz entsorgen: welche Kosten fallen an?

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Wenn beim Gebäude einzelne Teile abgerissen oder auch nur der uralte Holzzaun erneuert werden soll: am Ende muss gegebenenfalls eine ganze Menge behandelter Holzabfälle entsorgt werden. Welche Kosten man dafür rechnen muss, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet das Entsorgen von behandelten Holzabfällen?

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nur schwer sagen – das hängt immer von der Menge des Abbruchholzes oder Altholzes ab und davon, auf welche Weise es behandelt wurde.

Unterschieden wird dabei im Bereich des Entsorgungswesens zunächst einmal nach der Art der Behandlung:

Klasse Art der Behandlung
A1 naturbelassenes Holz, nur mechanisch behandelt
A2 verleimt, gestrichen, lackiert beschichtet, sonstiges behandeltes Holz
A3 Holz mit halogenorganischer Beschichtung aber ohne Holzschutzmittel
A4 mit Holzschutzmittel behandeltes Holz oder Holzabfälle, die mit anderen Schadstoffen belastet sind

Auf die Kosten der Entsorgung hat die jeweilige Klasse einen großen Einfluss.

Während für unbehandeltes Holz und Holz der Klasse A1 meist nur [rund 30 EUR bis 40 EUR je Tonne anfallen, beginnen die Kosten für behandeltes Holz bei rund 75 EUR pro Tonne. Je nach Klasse können die Kosten dann im Einzelfall auch noch deutlich höher liegen.

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Wird ein Container für die Entsorgung bestellt, muss allein für dessen Bereitstellung mit mindestens 80€ gerechnet werden

Wird über einen Container entsorgt, müssen für die Bereitstellung, Anlieferung und Abholung des Containers je nach Größe und Standzeit dann meist noch zwischen 80 EUR und 150 EUR gerechnet werden. Je nach Containerdienst können diese Preise allerdings auch unterschiedlich hoch ausfallen.

Wer Kleinmengen aus dem Haushalt entsorgen möchte, kann das oft bis zu Mengen von 20 kg kostenlos in den entsprechenden Wertstoffhöfen, darüber werden meist geringe Gebühren von rund 1 EUR pro kg verlangt. Größere Mengen werden aber häufig nicht mehr angenommen und müssen über Container entsorgt werden.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben durch Abrissarbeiten an unserem Haus eine größere Menge behandeltes Holz, das entsorgt werden muss. Um die Holzabfälle fachgerecht entsorgen zu können bestellen wir einen Container in der Größe von 5 m³ zum Pauschalpreis mit einer Standdauer von 14 Tagen.

Posten Preis
5 m³ Container behandeltes Holz -Pauschalpreis (Anlieferung, Abholung, Standzeit und Entsorgung unabhängig vom Gewicht) 296 EUR
4 Tage zusätzliche Standzeit 16 EUR
Gesamtkosten 312 EUR

Hierbei handelt es sich um ein Kostenbeispiel für die Entsorgung einer bestimmten Menge behandeltes Holz (Klasse A2) an einem bestimmten Ort und von einem bestimmten Entsorgungsdienstleister. Die Kosten können in anderen Fällen gegebenenfalls auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für das Entsorgen von behandeltem Holz ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

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Die Kosten für die Entsorgung von behandeltem Holz hängen von verschiedenen Variablen ab

  • ob eine Kleinmenge selbst zur Wertstoffhof transportiert wird und dort abgegeben werden kann
  • der jeweilige Entsorgungsort (Baustellenort)
  • welche Containergröße benötigt wird
  • welches Gewicht die Holzabfälle erreichen
  • welcher Klasse die behandelten Holzabfälle zuzurechnen sind
  • ob nach Gewicht oder pauschal verrechnet wird
  • welcher Entsorgungsdienst mit der Container-Entsorgung beauftragt wird
  • welche zusätzlichen Kosten bei der Entsorgung anfallen

Die Preise für die Entsorgung der gleichen Menge Holz können als je nach Ort und Containerdienst gegebenenfalls also deutlich unterschiedlich liegen. Preisvergleiche im Vorfeld lohnen sich hier durchaus.

Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen Pauschalverrechnung und Verrechnung nach Gewicht?

Kostencheck-Experte: Bei einer Pauschalverrechnung spielt das Gewicht des Holzes keine Rolle. Das kann oft vorteilhaft sein, da man von vornherein einen sicher kalkulierbaren Festpreis erhält.

Bei der Entsorgung nach Gewicht muss man für eine Kostenschätzung zunächst das Gewicht des Abfallholzes richtig einschätzen, um schon im Vorhinein zu wissen, was die Entsorgung später kosten kann. Für Laien ist das häufig schwierig bis unmöglich, eine einigermaßen zutreffende Gewichtsschätzung abzugeben. Damit können bei der Endabrechnung unliebsame Überraschungen drohen, wenn das Gewicht der Holzabfälle deutlich zu niedrig eingeschätzt wurde.

Umgekehrt kann eine Entsorgung von kleineren Mengen natürlich deutlich günstiger sein, wenn das Holzgewicht deutlich unter dem für den Pauschalpreis kalkulierten Gewicht liegt. Das sollte man je nach Menge abschätzen und gegebenenfalls auch um eine Einschätzung des Entsorgungsbetriebs bitten. Die Mitarbeiter können aufgrund ihrer Erfahrung häufig recht gute Schätzungen abgeben.

Frage: Welche weiteren Kosten können noch anfallen?

Kostencheck-Experte: Zusätzliche Verlängerungen der inkludierten Standzeit können (bei beiden Verrechnungsarten, sowohl bei Gewichtsverrechnung als auch bei Pauschalverrechnung) geringe Zusatzkosten verursachen.

Muss der Container aus Platzgründen auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Das bedingt dann nicht nur eine Verzögerung bei der Anlieferung (in den meisten Kommunen 1 – 2 Wochen), sondern auch zusätzlich Kosten, die meist im Bereich von 50 EUR bis 100 EUR liegen.

Vergleichsweise sehr hohe Kosten fallen für sogenannte Leerfahrten (Container kann nicht zugestellt oder nicht abgeholt werden, etwa wenn er überfüllt ist) und besonders für eine notwendige händische Nachsortierung des Containers (nicht zulässige Abfälle enthalten) an.

Leerfahrten können bereits 100 EUR bis 150 EUR (je nach Containerbetrieb) kosten, für eine händische Nachsortierung müssen Sie unter Umständen bereits mehrere hundert EUR zusätzliche Kosten rechnen. Beides lässt sich im Allgemeinen durch etwas Umsicht allerdings vermeiden.