Mit 1. Mai 2019 gibt es wieder einmal neue Regeln, was das Entsorgen von Elektroschrott betrifft, da die Bundesregierung die Recyclingquote bei alten Elektrogeräten und Elektromüll erhöhen will. Wir haben den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt, mit welchen Kosten man bei der Entsorgung von Elektroschrott rechnen muss.
Frage: Was kostet das Entsorgen von Elektroschrott?
Kostencheck-Experte: Seit 1. Mai 2019 gelten ja wieder einmal neue Regeln. Davon erfasst wird unter anderem auch, was nun als Elektroschrott anzusehen ist: Das sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur alle Arten von Geräten, die in irgendeiner Weise mit Strom betrieben werden, sondern auch alle Bauteile, die Strom durchleiten – wie Kabel oder Lichtschalter, Stecker oder Antennenbuchsen.
Auch sie zählen nun als Elektroschrott, der vom Händler entsprechend entsorgt werden muss. Auch Möbel mit nicht zerstörungsfrei entfernbaren elektrischen Bauteilen (etwa der Wohnzimmerschrank mit Beleuchtung) oder Kleidung mit elektrischen Bestandteilen ist nach der sogenannten Open-Scope-Regelung nun Elektroschrott.
Kostenlose Entsorgung
Seit 2018 dürfen kaputte Elektrogeräte von den Käufern bei Elektrogeräte-Händlern kostenlos abgegeben werden – allerdings mit einigen Einschränkungen. So ist dafür eine bestimmte Verkaufsfläche (mehr als 400 m²) des Elektrohändlers notwendig und die abgegebenen Geräte dürfen an keiner Seite eine Kantenlänge von mehr als 25 cm haben. Angenommen werden dabei maximal 5 Geräte.
Wird jedoch ein vergleichbares Neugerät beim Händler gekauft, muss der Händler auch das Altgerät kostenfrei zurücknehmen.
Auch Online-Händler müssen seit 2016 Geräte, die sie verkaufen, unentgeltlich zurücknehmen. Transportkosten dürfen Sie bei der Rücknahme dabei allerdings verlangen.
Einige Händler nehmen darüber hinaus auch gelegentlich Elektro-Altgeräte auf freiwilliger Basis kostenlos zurück – allerdings längst nicht alle.
Darüber hinaus kann man Geräte – auch Großgeräte – immer im Wertstoffhof abgeben. Einige Wertstoffhöhe bieten auch eine kostenlose Abholung an.
Kosten für Gewerbe
Gewerbebetriebe können ihren Elektroschrott dagegen nicht immer kostenlos entsorgen. Im Allgemeinen müssen hier Abholkosten zwischen rund 0,20 und 0,60 EUR pro kg gerechnet werden. Ab einer bestimmten Menge (meist rund 1,5 Tonnen) wird allerdings häufig auch kostenlos abgeholt.
Einzelne Geräte wie Bildschirme oder Kühlgeräte sind von einer solchen Abholung allerdings häufig ausgeschlossen.
Kosten für Hersteller von Elektrogeräten
Hersteller von Elektrogeräten müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren. Das ist mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Daneben fallen für B2C-Hersteller auch laufende Gebühren an, die die Entsorgungs- und Recyclingkosten abdecken sollen.
Auch wenn einzelne Bauteile zusammengefügt werden (sogenanntes Assembling) kann man für die Stiftung EAR seit Mai 2019 bereits als „Hersteller eines Elektrogeräts“ gelten. Für viele Handwerksbetriebe birgt das ein hohes Kostenrisiko.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir haben in unserer Einliegerwohnung eine alte Waschmaschine und einen alten Trockner, die wir nicht mehr benötigen. Neue Geräte wollen wir nicht mehr anschaffen. Wir bringen beide Geräte daher selbst mit einem geborgten Anhänger zum Wertstoffhof.
Posten | Preis |
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Entsorgungskosten | 0,00 EUR |
Gesamtkosten damit | 0,00 EUR |
Die Entsorgung von Elektrogeräten für Privatpersonen im kleineren Umfang ist über vielfältige Wege kostenlos möglich, auch Großgeräte und größere Mengen an Kleingeräten können in den kommunalen Wertstoffhöfen problemlos ohne irgendwelche Entsorgungskosten abgegeben werden.
Wer ein gekauftes Gerät an einen Online-Händler zur Rücknahme senden will, muss allerdings gegebenenfalls mit entsprechenden Transportkosten rechnen, die der Online-Händler erheben darf.
Frage: Wovon hängen die Kosten für die Entsorgung von Elektroschrott ab?
Kostencheck-Experte: Hier ist zu beachten:
- ob man eine Privatperson ist oder als Gewerbebetrieb entsorgen möchte
- ob man als Privatperson die Altgeräte beim Kauf eines Neugeräts einfach zurückgeben kann
- ob man lediglich Kleingeräte (z. B. Fön, elektrische Zahnbürste, etc.) als Privatperson entsorgen möchte
- ob man die Geräte selbst zu einem Wertstoffhof transportiert
- ob man die Geräte zu einem Online-Händler schickt, bei dem man sie gekauft hat (möglicherweise können hier Transportkosten verlangt werden)