Die Zahl der heftigen Stürme nimmt mit dem Klimawandel auch in Deutschland massiv zu – gelegentlich treten sogar Tornados auf. Solchen Stürmen fallen dann auch immer wieder Bäume zum Opfer, die dann auch ihrerseits noch Gebäude und Fahrzeuge beschädigen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten geht es um die Kosten, die für die Entsorgung von beschädigten Bäumen nach einem Sturmschaden anfallen – und darum, wer diese Kosten übernimmt.
Frage: Mit welchen Kosten ist für die Entsorgung von Bäumen nach einem Sturmschaden zu rechnen?
Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich ganz maßgeblich von der Größe des Baums und von der Art des Schadens ab – und nicht zuletzt auch davon, wo ein im Sturm umgestürzter Baum zu liegen kommt.
Gleich vorweg: Je nach Situation und eingetretenem Schaden können die Kosten allein für das Entsorgen von Bäumen durchaus beträchtlich sein. Schon für das Fällen und Entsorgen eines beschädigten Baumes mittlerer Größe können Kosten in der Höhe von 600 EUR bis 800 EUR auf Sie zukommen.
Noch viel interessanter ist allerdings die Frage, wer diese Kosten übernimmt. Dabei muss man verschiedene Situationen unterscheiden:
- Der Baum ist auf das eigene Grundstück gefallen und hat nichts beschädigt
- Der Baum ist nur geknickt und nicht mehr tragfähig und muss deshalb gefällt werden, weil er eine Gefahr für das eigene oder das Nachbarhaus darstellt
- Der Baum hat das Nachbarhaus beschädigt
- Der Baum hat ein Fahrzeug beschädigt
Grundsätzlich entscheidet hier die Art des Schadens, welche Versicherung leistet – und ob überhaupt.
Wenn der Baum auf das eigene Grundstück gefallen ist und nichts beschädigt hat, hängt es davon ab, ob beim Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung auch die Baumentsorgung eingeschlossen ist. Das ist nicht zwingend bei jeder Versicherung der Fall, sondern muss häufig durch eine Zusatzklausel separat mit eingeschlossen werden. Im Übrigen zahlen die meisten Versicherungen in so einem Fall auch erst ab einem Sturm mit Windstärke 8 (Daten des Wetterdienstes sind entscheidend).
Das Gleiche gilt, wenn der Baum aufgrund des Sturms Schaden an seiner Tragfähigkeit nimmt und gefällt werden muss. Bäume sind grundsätzlich einmal keine versicherte Sache, daher übernehmen die Versicherungen für Wohngebäude solche Kosten auch nicht automatisch. Gegebenenfalls kann ein solcher Sturmschaden aber mit eingeschlossen werden, hier sollte man die Versicherungsbedingungen prüfen. Auch hier gilt dann aber zumeist: Geleistet wird erst ab Windstärke 8.
Wenn der Baum das Nachbarhaus beschädigt hat, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Gebäudeversicherung des Nachbarn übernimmt den Schaden, oder die eigene Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Die eigene Gebäudeversicherung wird im Fall, dass der Baum lediglich auf das Nachbargrundstück gestürzt ist und nichts beschädigt hat auch bei eingeschlossener Baum-Klausel wahrscheinlich nicht leisten, da sich diese Klauseln in den allermeisten Fällen nur auf das eigene Grundstück beziehen.
Wenn der Baum ein Fahrzeug beschädigt hat leistet entweder die Teil- oder Vollkasko des Fahrzeugbesitzers, wenn ein solches Schadensereignis darin eingeschlossen ist. Auch hier gilt als Voraussetzung häufig noch Windstärke 8, bei einigen Kasko-Versicherungen wird allerdings auch schon bei niedrigeren Windstärken bezahlt.
Grundsätzlich ist es also möglich, sich gegen diese Kosten immer versicherungstechnisch abzusichern. Zu beachten ist allerdings, dass auch den Verkehrssicherungspflichten in diesen Fällen unbedingt nachgekommen werden muss, da sonst möglicherweise eine Beteiligung am Schaden droht.
Beispiel-Kosten
Nach einem Sturm ist an einem großen Baum ein Schaden eingetreten, der die Standsicherheit des Baums gefährdet. Es wird eine Fällung beantragt und genehmigt.
Posten | Preis |
---|---|
Kosten für Fällgenehmigung | 65 EUR |
Kosten für Fällung komplett, inkl. Entsorgung und | 1.545 EUR |
Gesamtkosten | 1.610 EUR |
Die Übernahme der Kosten wurde von der Versicherung in diesem Fall verweigert, da kein Schaden eingetreten ist, sondern lediglich der Baum beschädigt wurde. Daraus entstand nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen in diesem Fall noch kein Anspruch auf eine Leistung der Versicherung. Das sah auch das zuständige Gericht so.
Frage: Was beeinflusst die Kosten für eine Baumentsorgung und die Übernahme der Kosten durch eine Versicherung?
Kostencheck-Experte: Hier kommt es auf eine ganze Reihe von Dingen an:
- ob der Baum umgestürzt oder lediglich beschädigt wurde
- ob der Baum auf das eigene oder das Nachbargrundstück gefallen ist
- ob der Baum bei seinem Umstürzen einen Schaden verursacht hat und an welcher Stelle (eigenes Gebäude, Nachbargebäude, Fahrzeug, etc.)
- ob den eigenen Verkehrssicherungspflichten ausreichend nachgekommen wurde
- welche Versicherungsbedingungen gelten
- wie hoch der Baum ist
- welchen Umfang der Stamm hat
- welche Menge an Material (Bruchholz, Grünschnitt) zu entsorgen ist
- welches Unternehmen die Entsorgung durchführt und welche Preisgestaltung beim jeweiligen Unternehmen gilt
Frage: Was bedeutet „Verkehrssicherungspflichten“?
Kostencheck-Experte: Jeder Grundstückseigentümer ist für die Bäume auf seinem Grundstück prinzipiell verantwortlich – und auch dafür, dass sie ausreichend standsicher sind und von ihnen keine Gefahr ausgeht.
Dazu reicht eine regelmäßige Sichtkontrolle aus, wenn man sich nicht in der Lage fühlt, das einzuschätzen, kann man auch einen Baumgutachter mit der Überprüfung beauftragen. Ist der Baum nicht mehr ausreichend tragfähig oder stellt eine Gefährdung dar, muss er gefällt werden.
Mit welchen Kosten das verbunden ist, lesen Sie an dieser Stelle.
Kommt man seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nach und wird durch den umgestürzten Baum ein Schaden verursacht, kann man unter Umständen an der Schadenshöhe beteiligt werden (grobe Fahrlässigkeit) oder muss den Schaden sogar selbst übernehmen.
Durch die immer häufiger in Deutschland auftretenden Stürme, die schnell Orkanstärke erreichen können, sollte man sich unbedingt genau an die entsprechenden Vorschriften halten, den eigenen Verkehrssicherungspflichten genauestens nachkommen und möglichst für einen ausreichenden Versicherungsschutz in allen Fällen sorgen. Bäume können ein großes (Kosten-)Risiko darstellen.