Wasserverbrauch für 4 Personen: welche Kosten muss man rechnen?

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Die Kosten für Trinkwasser werden häufig unterschätzt – sie machen aber auch beim Einfamilienhaus einen beträchtlichen Anteil an den laufenden Betriebskosten aus. Wir wollten vom Kostencheck-Experten wissen, mit welchen Wasserkosten man beim 4-Personen-Haushalt rechnen muss.

Frage: Welche Wasserkosten sind für einen 4-Personen-Haushalt zu kalkulieren?

Kostencheck-Experte: Beim Wasserverbrauch geht es zunächst einmal darum, nicht nur die Kosten für das bezogene Trinkwasser, sondern auch die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung mit einzuberechnen. Für beides können regional sehr unterschiedliche Preise gelten – deutschlandweit liegen die Unterschiede bei bis zu 100 %.

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Beim Trinkwasser gibt es regionale Preisunterschiede.

Beim Trinkwasser gilt: es muss zunächst eine Grundgebühr bezahlt werden, in der in den allermeisten Fällen bereits ein Verbrauch von 30 m³ (30.000 l) pro Jahr eingerechnet ist. Die Kosten für jeden weiteren pro m³ bewegen sich zwischen rund 1,50 EUR pro m³ und 2,50 EUR pro m³. Darüber oder darunter liegen die Preise nur in Einzelfällen.

Beim Abwasser (Schmutzwassergebühr) wird die bezogene Menge Trinkwasser für die Berechnung herangezogen. Hier können Sie in den meisten Fällen Kosten von rund 1 EUR pro m² bis 2 EUR pro m³ rechnen, in einigen wenigen Fällen auch noch mehr.

Dazu kommen dann noch die (festen) Niederschlagswassergebühren, die sich nach der Größe der versiegelten Flächen auf dem Grundstück bemessen (meist 1 EUR pro m² bis 2 EUR pro m² Dach- und Auffahrtsfläche). Diese Gebühren sind grundsätzlich verbrauchsunabhängig.

Die Gesamtkosten für den m³ Wasser bewegen sich damit also grob zwischen rund 2,50 EUR pro m³ und 5 EUR pro m³. Geht man vom Durchschnitt aus, liegt der Wasserverbrauch bei einem 4-Personen-Haushalt bei rund 500 l (0,5 m³) pro Tag. Übers Jahr gerechnet ergibt das also rund 185 m³ – und damit Kosten von rund 450 EUR bis 925 EUR jährlich. Die Niederschlagswassergebühr kommt dann noch dazu.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen die Wasserkosten für unseren Haushalt in Köln (4 Personen im Einfamilienhaus) ermitteln. Unser Jahresverbrauch liegt bei 185 m³.

Posten Preis
Trinkwassergebühr 377,64 EUR
Schmutzwassergebühr 284,90 EUR
Niederschlagswassergebühr (nach Größe versiegelter Fläche, 111,82 m²) 142,01 EUR
Gesamtkosten Wasser im Haushalt damit 804,55 EUR jährlich
Verbrauchsabhängige Wasserkosten pro Tag damit 2,20 EUR gesamt oder 0,55 EUR pro Person und Tag

Die Kosten für Trinkwasser und Abwasser können in anderen Gemeinden – selbst bei vergleichbarem Verbrauch – auch noch deutlich höher liegen. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung richten sich nach den baulichen Gegebenheiten auf dem Grundstück und der Größe des Hauses.

Frage: In welchem Bereich bewegen sich die Wasserkosten für einen 4-Personen-Haushalt allgemein?

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Die Wasserkosten bei 4 Personen liegen zwischen 2,50 und 5 EUR pro Kubikmeter.

Kostencheck-Experte: Rechnet man die Kosten zusammen, kann man von rund 2,50 EUR pro m³ bis 5 EUR pro m³ bei den verbrauchsabhängigen Kosten ausgehen. Als Durchschnittsverbrauch kann man rund 185 m³ pro Jahr beim 4-Personen-Haushalt annehmen.

Dazu kommt noch die Grundgebühr beim Trinkwasserbezug, die meist die ersten 30 m³ Trinkwasser mit einschließt. Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der Größe der versiegelten Fläche berechnet, ändert sich von Jahr zu Jahr also ebenfalls nicht (außer es gibt bauliche Veränderungen).

Bei Mietwohnungen werden meist die gesamten anfallenden Wasserkosten über den Betriebskostenschlüssel auf die einzelnen Mieter verteilt. Beim Warmwasser muss nach gesetzlichen Vorgaben auch zu 50 % bis 70 % der Verbrauch der einzelnen Mietwohnung mit berücksichtigt werden. Für das Kaltwasser und die Abwassergebühren gibt es keine solche Regelung – der Vermieter darf also ganz einfach den Gesamtverbrauch (die angefallenen Gesamtgebühren) ohne Berücksichtigung des individuellen Verbrauchs auf die einzelnen Mieter umlegen.

Frage: Wovon hängen die Wasserkosten im 4-Personen-Haushalt ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • die in der Gemeinde geltenden Gebührensätze für Trinkwasser (Höhe der Grundgebühr, Kosten für den verbrauchten m³ Trinkwasser)
  • die in der Gemeinde beim jeweiligen Abwasser-Zweckverband geltenden Abwasserbeseitigungsgebühren für Schmutzwasser (nach m³ Trinkwasserbezug)
  • die beim Abwasserzweckverband geltenden Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren (nach m³ versiegelter Fläche auf dem Grundstück)
  • der individuelle Hauhaltsverbrauch (Durchschnitt rund 180 m³)
  • gebührensparende Maßnahmen (Selbstversickerung auf dem Grundstück, Dachbegrünung, Regenwassernutzung)
  • bei Mietwohnungen: der geltende Verteilungsschlüssel und der anfallende Gesamtverbrauch

Gebühren über eine Regenwassernutzungsanlage zu sparen, kann im Einzelfall sinnvoll sein. Die teilweise beträchtlichen Anschaffungskosten für eine Regenwassernutzungsanlage sollten dabei aber nicht übersehen werden.