Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, vom anstrengenden Pflegealltag zu entspannen. Auch für die Pflegebedürftigen ist sie ein Tapetenwechsel, der sich positiv auf die Allgemeinsituation auswirken kann. Was Kurzzeitpflege genau ist, wer Anspruch darauf hat und welche Kosten durch diese Pflegeform auf Sie zukommen können, all dies klären wir im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kostencheck: Bei Kurzzeitpflege handelt es sich also um einen zeitlich begrenzten Heimaufenthalt. Versorgen Sie einen Angehörigen zu Hause, sind Sie vielleicht selbst schon in die Lage gekommen, den Pflegebedürftigen zeitweilig nicht in den eigenen vier Wänden betreuen zu können. Auch wenn Sie endlich einmal ausspannen und verreisen möchten, können Sie Ihren Angehörigen für einige Zeit in vollstationäre Pflege geben. Sind Sie selbst vorübergehend rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen, werden Sie in der Kurzzeitpflege umfassend betreut.
Ist diese Pflegeform sehr teuer?
Kostencheck: Die Aufwendungen für die Tagespflege setzen sich aus den Kosten für:
- Unterbringung und Verpflegung,
- Investitionskosten (Instandhaltungskosten etc.),
- sowie den Pflegekosten
zusammen.
Derzeit beträgt der durchschnittliche Tagessatz für Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 2 circa 60 EUR, bei Pflegegrad 5 etwa 90 EUR.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung | 15 bis 40 EUR |
Investitionskosten | 5 bis 15 EUR |
Diese Werte schwanken allerdings bundesweit erheblich. Manche Einrichtungen berechnen zudem Sonderwünsche wie eine spezielle Kost, ein Einzelzimmer mit Zugang zum Garten oder Beschäftigungsangebote gesondert. So kann ein Tag in der Kurzzeitpflege mit über 100 EUR zu Buche schlagen.
Anders als viele Patienten denken, werden nicht alle Kosten von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen und es ist fast immer ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu entrichten. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld genau, welche Aufwendungen auf Sie zukommen und wie hoch der Anteil ist, den Sie aus eigener Tasche finanzieren müssen.
Beteiligt sich die Pflegekasse an den Aufwendungen?
Kostencheck: Von der Pflegekasse bekommen Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet.
Pflegegrad | Zuschüsse der Pflegekasse |
---|---|
1 | 0 EUR |
2 – 5 | 1.612 EUR zuzüglich 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege. Insgesamt können Sie also bis zu 3.224 EUR jährlich erhalten. |
Wenig bekannt ist derzeit, dass Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 EUR monatlich bekommen können. Im Rahmen einer Kurzzeitpflege dürfen Sie diese auch für die Unterbringungskosten verwenden.
Es lohnt sich, Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu kombinieren. Werden nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege genutzt, kann die verbleibende Zeit auf die Kurzzeitpflege umgelagert werden. Mit Restkontingenten können Sie dadurch einen Teil der Aufwendungen für die Kurzzeitpflege erstattet bekommen. Im Höchstfall erhalten Sie so 3.224 EUR jährlich.
Auch nicht in Anspruch genommene Leistungen aus den zwei Vorjahren können zusätzlich eingesetzt werden. Das bedeutet, dass eine gewisse Summe sozusagen angespart werden kann. Da diese alles etwas kompliziert ist, sollten Sie sich im Vorfeld bei der Pflegekasse oder einer anderen Stelle eingehend beraten lassen.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse nur dann bezuschusst, wenn die gewählte Einrichtung die entsprechende Zulassung hat.
Was ist Verhinderungspflege?
Kostencheck: Im Gegensatz zur Verhinderungspflege erfolgt bei Kurzzeitpflege stets die vorübergehende Aufnahme in eine Einrichtung. Bei der Verhinderungspflege hingegen wird die zu betreuende Person im häuslichen Umfeld bis zu sechs Wochen durch eine Ersatzperson betreut. Verhinderungspflege können Sie zudem nur dann beantragen, wenn der zu pflegende Angehörige zuvor mindestens sechs Monate von Ihnen gepflegt wurde.
Wer kommt für die darüber hinausgehenden Kosten auf?
Kostencheck: Übersteigen die Kosten der Kurzzeitpflege die Summe, die Sie von der Pflegekasse erhalten, müssen diese aus eigener Tasche bezahlt werden. Reichen die Einnahmen nicht aus, springt unter Umständen das Sozialamt ein. Dies ist allerdings erst dann der Fall, wenn die finanziellen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft wurden. Eventuell müssen dann die Angehörigen einen gewissen Betrag bezuschussen.
Welche Dauer ist üblich?
Kostencheck: Der Zeitraum, für den Sie ein Familienmitglied in Kurzzeitpflege geben dürfen, ist gesetzlich auf 56 Tage im Jahr beschränkt. Sie können aber, wie bereits gesagt, die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren und die Zeitspanne auf bis zu acht Wochen ausweiten.
Gibt es bestimmten Voraussetzungen?
Kostencheck: Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen dürfen alle Pflegebedürftigen, die in den Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft werden. Auch Personen, die durch einen Unfall oder eine nicht vorhersehbare Krankheit Hilfe benötigen, können Kurzzeitpflege erhalten.
Hat der Pflegebedürftige eine zusätzliche Behinderung, ist es möglich, für die Kurzzeitpflege eine nicht zugelassene Unterbringung zu wählen. Sie können in diesem Fall beispielsweise auf eine Spezialeinrichtung ausweichen, in welcher in besonderer Weise auf die Anforderungen eingegangen wird.
Benötigen Sie als Pflegender selbst eine Kur oder Reha-Maßnahme, darf Ihr Angehöriger mitreisen. Sie können ihn dann in der gleichen Klinik oder einer in der Nähe gelegenen Einrichtung versorgen lassen, auch wenn diese keine Kurzzeitpflegezulassung hat.
Wie lange vorher sollte man den Platz beantragen?
Kostencheck: Insbesondere in den Hauptreisezeiten ist es nicht immer ganz einfach, einen Platz in der Kurzzeitpflege zu bekommen. Erkundigen Sie sich deshalb so früh wie möglich und melden Sie den Pflegebedürftigen rechtzeitig an.
Wann hat ein Pflegebedürftige: Anspruch auf diese Pflegeform?
Kostencheck: Die Kurzzeitpflege soll dazu dienen, Entlastungsräume für die pflegenden Angehörigen zu schaffen oder Krisenzeiten zu überbrücken.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad zwei haben Anspruch wenn sie:
- Bis dato im häuslichen Umfeld versorgt wurden, aber nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht gesund genug sind, um zu Hause gepflegt zu werden.
- Alleine leben und nach einer Erkrankung oder einem Unfall nur für einen begrenzten Zeitraum Pflege benötigen.
- Die Pflegebedürftigkeit plötzlich steigt und die Angehörigen den zusätzlichen Pflegeaufwand in der ersten Zeit nicht aus eigener Kraft leisten können.
- Sie unerwartet pflegebedürftig werden und die Familienangehörigen die Versorgung erst einmal organisieren müssen.
- Langfristig in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen, aber noch kein Platz frei ist.
- ausprobieren möchten, ob Sie sich in der Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum wohlfühlen und ein späterer Umzug in Erwägung gezogen wird.
Möchten die Angehörigen vom anstrengenden Pflegealltag abschalten oder in Urlaub fahren, bietet sich die vorübergehende Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung ebenfalls an.
Steht auch Patienten ohne Pflegegrad Kurzzeitpflege zu?
Kostencheck: Personen ohne Pflegestufe waren bisher von der Kurzzeitpflege ausgeschlossen. Diese Lücke wurde durch eine Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2016 in Kraft trat, geschlossen. Seither haben auch Personen ohne Pflegegrad, die durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich Pflege benötigen, Anspruch auf die Unterbringung in der Kurzzeitpflege.
Wer kommt dann für die Kosten auf?
Kostencheck: In diesem Fall kommt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenkasse für die Kosten auf. Die Leistungen entsprechen jenen mit Pflegestufe. Sie beziehen sich allerdings ausschließlich auf die Pflegeleistungen. Die Aufwendungen für die Unterbringung sowie die Investitionskosten muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Benötigen Sie Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, können Sie sich direkt an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Die Mitarbeiter helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der Kranken- oder Pflegekasse.
Gibt es für Demenzkranke und ihre besonderen Erfordernisse spezielle Einrichtungen?
Kostencheck: An Demenz erkrankte Personen haben sehr individuelle Anforderungen und häufig Schwierigkeiten, sich spontan in ein neues Umfeld einzufinden. Für diesen Personenkreis gibt es auf diese Bedürfnisse ausgerichtete Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Demenzkranke haben vollen Anspruch auf Kurzzeitpflege und Kostenerstattung im bereits genannten Rahmen.
Wer muss den Antrag auf Kurzzeitpflege einreichen?
Kostencheck: Diesen kann entweder der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Betreuer (Vertretungsberechtigter) stellen. Die entsprechenden Anträge bekommen Sie, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bei den Pflegekassen oder anderenfalls bei den Krankenkassen.
Die Formulare müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Unterstützung hierbei erhalten Sie bei den Kranken- und Pflegekassen, Sozial- und Pflegediensten, dem Sozialdienst des Krankenhauses oder bei Vereinen wie beispielsweise dem VdK.
Durch eine plötzlich eintretende Krisensituation kann die schnelle Aufnahme in die Kurzzeitpflege erforderlich werden. In diesem Fall können Sie die Anträge nachreichen. Als Nachweis der Notwendigkeit genügt zunächst die mündliche Aussage der pflegenden Person, des Pflegedienstes oder der Sozialkasse.
Was leistet Kurzzeitpflege?
Kostencheck: In der Kurzzeitpflege erhält der Pflegebedürftige Unterkunft und Verpflegung. In der Regel sind dies mindestens vier, auf die individuellen Ansprüche abgestimmte, Mahlzeiten sowie Getränke.
Die Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume, sodass die zu pflegende Person Kontakte knüpfen kann. Fast immer werden Beschäftigungsprogramme angeboten, die für Abwechslung sorgen.
Zu den Leistungen gehört auch die qualifizierte Grund- und Behandlungspflege. Der Pflegebedürftige wird bei der Körperhygiene, dem An- und Ausziehen und, sofern notwendig, bei der Nahrungsaufnahme unterstützt.
Die Kontrolle von Wunden, Verbandswechsel, mobilisierende Überungen, regelmäßige Blutzucker- und Blutdruckmessung sowie die Medikamentengabe gehören ebenfalls zu den Leistungen der Kurzzeitpflege.