Garage mieten: zu welchen Kosten und Bedingungen?

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Wer selbst keinen geschützten Stellplatz hat oder einen Oldtimer oder ein anderes teures Spezialfahrzeug sicher und geschützt unterstellen möchte, kann sich ganz einfach eine Garage mieten. Mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist und welche Bedingungen man beachten sollte, haben wir mit dem Kostencheck-Experten im Interview besprochen.

Frage: Was kostet das Anmieten einer Garage?

Kostencheck-Experte: Das ist natürlich immer abhängig von der Größe der Garage und insbesondere von der Lage.

In ländlichen Lagen und entfernten Randlagen sind die Kosten meist sehr gering – hier kann man oft bereits für rund 20 EUR bis 30 EUR Monatsmiete eine Garage mieten.

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Der Preis für eine Mietgarage hängt immer von ihrer Örtlichkeit ab.

Anders sieht das am Rand von Ballungsgebieten aus – dort können die Kosten dann bereits auf bis zu 70 EUR oder 80 EUR monatlich steigen.

In sehr zentralen Lagen oder inmitten von Ballungsgebieten können die Kosten für die Anmietung einer Garage schon deutlich höher liegen – bis zu 120 EUR sind in solchen Gebieten durchaus möglich und üblich, oft auch noch mehr.

Ausschlaggebend für die Mietkosten sind neben der Lage dann natürlich auch immer die Größe und Ausstattung einer Garage. Gegebenenfalls ist zusätzlich zur Miete mit (sehr geringen) monatlichen Betriebskosten zu rechnen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben bei uns zu Hause zu wenig Platz zum Unterstellen unserer 3 Motocross-Motorräder. Aus diesem Grund mieten wir eine Garage am Rand unserer Stadt.

Posten Preis
Monatliche Mietkosten 45 EUR
laufende Betriebskosten 0,00 EUR
Gesamtbelastung monatlich damit 45 EUR

Die hier angegebene Monatsmiete bezieht sich auf einen einzelnen Mietvertrag für eine bestimmte Garage. Die Garagenmieten an anderen Stellen und bei anderen Vermietern können natürlich unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängt die Höhe der Garagenmiete und der monatlichen Kosten ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • die Größe der Garage
  • die Lage der Garage
  • die Ausstattung der Garage
  • ob zusätzlich laufende Betriebskosten anfallen
  • die Preisvorstellungen des Vermieters

Frage: Was muss man als Vermieter beachten?

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Garagen sind bei der Vermietung nicht umsatzsteuerbefreit.

Kostencheck-Experte: Der wahrscheinlich wichtigste Punkt ist, dass Garagen bei der Vermietung nicht umsatzsteuerbefreit sind, anders als Mietwohnungen. Die Steuer kann man aber gegebenenfalls auf den Mieter umlegen, wenn das entsprechend geregelt oder kalkuliert wird (eingerechnete Umsatzsteuer). Auch die für Mietwohnungen geltenden strengen Kündigungsregelungen gelten für Garagen nicht.

Darauf muss unbedingt geachtet werden. Bei sogenannten Duplex-Garagen sollte man zudem unbedingt darauf achten, dass eine wirklich ausführliche und gut erklärte Anleitung zur Bedienung angebracht ist, sonst ist man möglicherweise für entstehende Schäden haftbar, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen.

Frage: Was muss als Mieter beachtet werden?

Kostencheck-Experte: Auch als Mieter muss man sich natürlich darüber im Klaren sein, dass man bei der Miete einer Garage deutlich weniger Rechte hat als bei der Miete einer Wohnung.

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Die Garage sollte auch nur für den Zweck ein Auto zu parken, genutzt werden.

Zudem darf eine gemietete Garage nicht als erweiterter Abstellraum oder Keller genutzt werden – gelagert werden dürfen in einer Garage neben Fahrzeugen nur direkt mit Fahrzeugen in Verbindung stehende Dinge, also etwa die Winterreifen, Schneeketten und Ähnliches. Benzin darf nur in maximal 20 l großen, fest verschlossenen Kanistern gelagert werden. Wird dagegen verstoßen, kann sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung durch den Vermieter erfolgen.

Umlagefähige Betriebskosten dürfen auch bei Garagen abgerechnet werden – im Allgemeinen muss das im Mietvertrag allerdings auch vereinbart sein. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten (BGB-Vorgabe) kann man auch im Mietvertrag verkürzen, das ist zulässig, die verkürzte Frist gilt dann allerdings gleichermaßen für beide Seiten.

Mieterhöhungen

Der Vermieter ist bei der Höhe der Miete an keinen örtlichen Mietspiegel gebunden – er kann die Miete nach eigenem Gutdünken festsetzen und auch gegebenenfalls erhöhen.