Eine kieferorthopädisch Behandlung ist nötig: Was kostet das?

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Sie haben Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke, Probleme beim Kauen oder stören sich an einer Zahnfehlstellung? Dann sollten Sie sich oder den Nachwuchs kieferorthopädisch untersuchen lassen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, was eine Behandlung beim Kieferorthopäden kostet und mit welchen Zuschüssen der Krankenkasse Sie rechnen können.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Kostencheck: Die als Basis jeder Behandlung erforderliche kieferorthopädische Untersuchung und Beratung ist für Erwachsene und Kinder immer kostenfrei. Was eine daran anschließende, kieferorthopädische Behandlung kostet, ist abhängig von nachfolgenden Punkten:

  • der Diagnose,
  • der damit im Zusammenhang stehenden Therapiedauer,
  • den gewählten Maßnahmen,
  • dem Behandlungsverlauf.
Art Kosten
festsitzende Zahnspange für Kinder 1.500 bis 8.000 EUR
Zahnregulierung bei Erwachsenen 600 bis 8.000 EUR
Privatleistungen wie besondere Brackets und Bögen 500 bis 2.000 EUR

Die Aufwendungen für kleine Korrekturen beginnen bei 600 EUR. Wird eine festsitzende Spange benötigt, belaufen sich die Kosten auf mindestens 1.500 EUR und können bis 6.000 EUR und mehr betragen.

Wann trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?

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Die Behandlungskosten schwerer Schiefstellungen übernimmt die Krankenkasse

Kostencheck: Zahnfehlstellungen sind in fünf Schweregrade (kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG) unterteilt. Auch bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse nur bei Behandlungsgrad drei, vier und fünf. Bei Behandlungsgrad eins und zwei müssen fast immer die Eltern selbst für die kieferorthopädische Therapie aufkommen.

Sind die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfüllt, müssen Sie dennoch zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent, ab dem zweiten Kind 10 Prozent, bezahlen. Die verbleibenden 80 Prozent übernimmt die Krankenversicherung direkt. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie diese zwanzig Prozent zurückerstattet. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie oder der Nachwuchs während der manchmal recht langen Behandlungsdauer am Ball bleiben.

Bei Erwachsenen finanziert die Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, eine kieferorthopädische Behandlung. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass solange das Knochenwachstum des Kiefers noch nicht abgeschlossen ist, eine kieferorthopädische Therapie den größten Erfolg erzielt. Zwar sind Zahnregulierungen in fast jedem Alter möglich, aber im Erwachsenenalter weniger effektiv, langwieriger und dadurch teurer.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung bei KIG 1 oder 2

Kostencheck: Auch bei kleineren Zahnfehlstellungen ist eine kieferorthopädische Therapie in vielen Fällen ratsam, denn selbst leicht verschobene Zähne können das Kauen oder Sprechen beschwerlich machen. Doch auch rein ästhetische Zahnkorrekturen sind im Hinblick auf das strahlende Lächeln in vielen Fällen sinnvoll.

Bei der Diagnose KIG 1 oder 2 müssen Sie mit Aufwendungen zwischen 2.500 und 7.000 rechnen. Selbst bei Kindern beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an diesen Kosten, das heißt, sie müssen komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.

Machen die empfohlenen Privatleistungen Sinn?

Kostencheck: Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie“. Das heißt, die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Hierbei bleiben häufig medizintechnische Fortschritte, aber auch ästhetische Ansprüche unberücksichtigt. Holen Sie sich im Zweifelsfall eine Zweitmeinung ein und entscheiden Sie erst dann, ob die empfohlenen Privatleistungen sinnvoll sind, denn im Durchschnitt müssen Sie hierfür etwa 500 bis 2.000 EUR aus eigener Tasche bezahlen.

Was passiert, wenn die im Behandlungsplan aufgeführten Kosten wesentlich überschritten werden?

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Werden die geplanten Kosten überschritten, ist das Problem des Kieferorthopädes

Kostencheck: Wird die Behandlung deutlich teurer, muss der Kieferorthopäde dies der Krankenversicherung melden und um Kostenerstattung ersuchen. Finden sich im Heil- und Kostenplan Posten, die als Privatleistung abgerechnet werden, müssen Kostenänderungen direkt mit Ihnen besprochen werden. In diesem Fall ist eine erneute, schriftliche Vereinbarung ratsam, in der alle Preise und Leistungen detailliert angegeben werden.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Kostencheck: Dies kommt auf den gewählten Vertrag an. Häufig wird zumindest ein Teil der Aufwendungen erstattet. Nehmen Sie in jedem Fall noch vor Beginn der Behandlung Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf und reichen Sie den Behandlungsplan ein. Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Kann man bei der Behandlung beim Kieferorthopäden sparen?

Kostencheck: Viele Kieferorthopäden bieten Extraleistungen wie beispielsweise zahnfarbene Brackets oder nahezu unsichtbare Bögen an. Aus medizinischer Sicht sind diese unnötig, eine Standard-Zahnspange ist ebenso wirkungsvoll.

Um Zahnerkrankungen zu vermeiden, empfehlen viele Kieferorthopäden eine Glattflächenversiegelung sowie regelmäßige professionelle Zahnreinigungen. Beide Posten sind Privatleistungen und somit aus eigener Tasche zu bezahlen. Für die medizinische Zahnreinigung müssen Sie mit Aufwendungen zwischen 80 und 120 EUR rechnen. Zur Kariesprophylaxe sind diese Maßnahmen sehr sinnvoll, da die Zahnreinigung durch die Zahnspange erschwert wird. Verpflichtend sind sie jedoch nicht.

Ich benötige nach der kieferorthopädischen Behandlung einen Retainer. Wer bezahlt diesen?

Kostencheck: Nachdem die fest sitzende Zahnspange entfernt wurde, müssen meist Retainer eingesetzt werden. Diese sorgen dafür, dass die in die korrekte Position verschobenen Zähne auch in dieser verbleiben.

Sie sind Kassenleistung, sofern sie nicht länger als zwei Jahre getragen werden müssen. Viele Kieferorthopäden empfehlen jedoch Langzeit-Retrainer, die länger im Mund verbleiben. Da diese nicht immer notwendig und zudem eine Privatleistung sind lohnt es sich, in diesem Fall eine Zweitmeinung einzuholen.