Was kostet eine Vaterschaftsanerkennung?

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Wird ein Kind geboren, gilt rechtlich automatisch der Ehemann der Mutter als Vater. Sind die Eltern jedoch nicht verheiratet, muss die Vaterschaft ausdrücklich anerkannt werden. Was dies kostet und viele weitere Fragen rund um dieses Thema klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen?

Kostencheck: Die Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Dafür zuständig ist eine der nachfolgenden Stellen:

  • örtliches Standesamt,
  • Jugendamt Ihres Wohnorts,
  • jedes Amtsgericht,
  • ein Notar.

Was kostet es, die Vaterschaft anzuerkennen?

Kostencheck: Das ist davon abhängig, wo und wann Sie die Urkunde ausstellen lassen. Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft noch vor der Geburt, müssen Sie mit nachfolgenden Kosten rechnen:

Ausstellende Behörde Kosten
Standesamt Gebührenfrei
Jugendamt Gebührenfrei
Amtsgericht In der Regel gebührenfrei, es können jedoch Auslagen anfallen.
Notar Gebührenfrei. Wird allerdings auch der Nachnamen des Kindes festgelegt oder eine Sorgerechtserklärung beurkundet, fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.

Erkennen Sie die Vaterschaft erst nach der Geburt an, belaufen sich die Aufwendungen auf mindestens 30 EUR, da die Geburtsurkunde geändert werden muss.

Warum ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig?

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Ein Kind kann aus mehreren Gründen keinen rechtlichen Vater haben


Kostencheck: Es gibt Konstellationen, in denen ein Kind keinen rechtlichen Vater hat. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ledig ist,
  • die Ehe rechtskräftig aufgehoben wurde,
  • der Ehemann seit mehr als 300 Tagen verstorben ist.

Wichtig: Der rechtliche Vater ist klar vom sozialen oder biologischen Vater abzugrenzen. Der biologische Vater hat das Kind gezeugt, der soziale Vater erzieht es. Der rechtliche Vater ist zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet. Er muss aber nicht zwangsläufig auch der biologische oder soziale Vater sein.

Wann kann die Vaterschaftsanerkennung erfolgen?

Kostencheck: Die Vaterschaft können Sie bereits vor der Geburt, oder erst nachdem das Kind zur Welt gekommen ist, anerkennen.

Achtung: Eine bestehende Vaterschaft kann nicht einfach durch die Vaterschaftsanerkennung eines anderen Mannes aufgehoben werden!

Welche Unterlagen benötige ich?

Kostencheck: Beide Elternteile müssen der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Zudem müssen sie verschiedene Unterlagen vorlegen, damit die Urkunde ausgestellt werden kann:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vaters,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters,
  • Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes,
  • Vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtstermins (Mutterpass),
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Mutter,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sind Sie unsicher, erkundigen Sie sich deshalb vorab bei der beurkundenden Stelle.

Wichtig: Fremdsprachige Urkunden müssen in einer anerkannten, beglaubigten Übersetzung vorliegen. Muss diese erst angefertigt werden, können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Vaterschaftsanerkennung?

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Mit der Anerkennung der Vaterschaft kommen Pflichten auf den Vater zu


Kostencheck: Durch die Vaterschaftsanerkennung üben Sie bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind aus. Neben sozialrechtlichen Ansprüchen, beispielsweise der Mitversicherung in der Krankenkasse, begründet die Anerkennung der Vaterschaft die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Dieses erwirbt außerdem Erbschaftsansprüche sowie das Anrecht auf Waisenrente.

Auch für das Kind hat die Vaterschaftsanerkennung rechtliche Folgen, denn mit Volljährigkeit wird auch das Kind sorgepflichtig gegenüber dem Vater.

Das Sorgerecht steht Ihnen jedoch erst dann zu, wenn die Mutter des Kindes und Sie selbst erklären, dass Sie die elterliche Sorge künftig gemeinsam übernehmen wollen. Dies geschieht durch die Unterzeichnung einer Sorgeerklärung beim Jugendamt oder einem Notar.