Was kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

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Für fast alle Behandlungen beim Zahnarzt genügt eine örtliche Betäubung, um den Eingriff für den Patienten schmerzlos verlaufen zu lassen. Steht eine größere Operation an oder sind Sie Angstpatient, ist in vielen Fällen auch eine Vollnarkose möglich. Ob die Krankenkasse dann die Kosten übernimmt, welche Alternativen es gibt und viele weitere Informationen rund um das Thema „Vollnarkose beim Zahnarzt“ finden Sie in diesem Artikel.

Was ist eine Vollnarkose?

Kostencheck: Bei einer Vollnarkose werden sowohl das Bewusstsein als auch das Schmerzempfinden des Patienten ausgeschaltet. Sie lässt sich mit einem tiefschlafähnlichen Zustand vergleichen, in dem Sie von dem Geschehen um sich herum nichts wahrnehmen.

Was kostet die Vollnarkose beim Zahnarzt?

Kostencheck: Meist berechnen sich die Kosten für die Vollnarkose nach der Dauer der Behandlung.

Kostenübersicht Preis
erste Stunde 200 – 300 EUR
jede weitere halbe Stunde 50 – 70 EUR

Die Kosten hängen jedoch immer von verschiedenen Faktoren ab und können selbst innerhalb einer Stadt stark differieren. Scheuen Sie sich deshalb nicht, im Beratungsgespräch auch diesen Punkt anzuschneiden. Der behandelnde Arzt kann einschätzen, wie lange der Eingriff dauern wird und ob eventuell sogar mehrere Sitzungen unter Vollnarkose notwendig sind. So erhalten Sie einen Überblick, welche Aufwendungen durch die Behandlung und die Vollnarkose auf Sie zukommen werden.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Kostencheck: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Ausnahmefällen die Aufwendungen für die Vollnarkose beim Zahnarzt. Die Kostenübernahme ist gesichert bei:

  • Geistig behinderten Patienten.
  • Kindern bis zu zwölf Jahren, sofern eine anderweitige Behandlung nicht möglich ist.
  • Patienten, die eine schwere, ärztlich anerkannte Zahnarztphobie haben.
  • Personen, die auf Lokalanästhetika allergisch reagieren oder bei denen diese aufgrund einer organischen Erkrankung nicht eingesetzt werden dürfen.
  • Patienten, denen ein chirurgischer Eingriff beim Zahnarzt bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchführbar ist.

Bezahlt meine Privat- oder Zusatzversicherung?

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Eine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Vollnarkose u.U.

Kostencheck: Ob die Private Krankenversicherung oder die Zusatzversicherung die Kosten für die Vollnarkose beim Zahnarzt, auch ohne Notwendigkeit, übernimmt, ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Sie finden diese Details im Kleingedruckten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich noch vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Vollnarkose beim Zahnarzt – wann macht sie Sinn?

Kostencheck: Für Patienten, die unter einer Zahnarztphobie leiden, kann eine Narkose beim Zahnarzt, auch bei kleineren Eingriffen ausgesprochen hilfreich sein.

Unter Vollnarkose können auch langwierige und umfangreiche Behandlungen wie komplizierte Weisheitszahn-Extraktionen, Wurzelspitzenresektionen oder Implantationen, die mit nur örtlicher Betäubung für viele Patienten sehr belastend wären, durchgeführt werden.

Auch bei Menschen mit Bewegungsstörungen, die nicht kontrolliert still halten können, Personen mit einer geistigen Behinderung oder Patienten, die unter einem sehr starken Würgereflex leiden, kann eine Vollnarkose die Behandlung erst möglich machen.

Doch auch wenn Sie eigentlich keine Angst vor dem Zahnarzt haben, eine komplizierte Therapie und den eventuell entstehenden Schmerz des Eingriffs aber nicht bewusst miterleben wollen, bietet die Vollnarkose eine Alternative.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollnarkose und einer Lokalanästhesie?

Kostencheck: Durch die örtliche Betäubung werden die Schmerzrezeptoren in der unmittelbaren Umgebung eines Zahnes oder in einem Kieferabschnitt ausgeschaltet. Unterschieden wird in diese vier Verfahren:

  • Oberflächenanästhesie
  • Infiltrationsanästhesie
  • Leitungsanästhesie
  • intraligamentäre Anästhesie

Dadurch kann nicht nur Karies schmerzlos entfernt und verfüllt werden, auch das Setzen von Implantaten und das Entfernen von Zähnen kann mit dieser Betäubung schmerzfrei vorgenommen werden. Eine lästige Begleiterscheinung ist das taube Mundgefühl, das jedoch nach einigen Stunden verschwindet.

Die Vollnarkose ist eine vollständige Betäubung des Schmerz- und Berührungsempfindens sowie des Bewusstseins. Sie darf nur von einem Facharzt für Anästhesie durchgeführt werden und die Patienten müssen während der Betäubung und dem Aufwachen von diesem überwacht werden. Nachdem die Narkose abgeklungen ist, müssen Sie noch einige Zeit zur Überwachung in der Zahnarztpraxis oder zahnmedizinischen Klinik bleiben.

Welche Vorteile hat eine Lokalanästhesie?

Kostencheck: Die Vorteile liegen darin, dass sowohl die Lungenfunktion als auch die Gehirnfunktion und der Stoffwechsel nicht oder allenfalls geringfügig beeinträchtigt werden. Die örtliche Betäubung kann selbst dann angewandt werden, wenn sich der Patient in einem schlechten Allgemeinzustand befindet.

Was passiert bei einer Vollnarkose und welche Narkosemittel kommen zum Einsatz??

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Vollnarkose bringt Vor- und Nachteile mit sich

Kostencheck: In der Kiefer und Zahnheilkunde wird heute meist eine intravenöse Sedierung und Anästhesie durchgeführt. Dadurch kann bei der Vollnarkose auf einen Schlauch in der Luftröhre verzichtet werden.

Im Gegensatz zur herkömmlichen ist diese Art der Vollnarkose besser steuer- und kontrollierbar. Der Narkosegrad lässt sich durch auf die Stirn aufgebrachte Elektroden exakt überprüfen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Narkose weder zu gering wirkt oder intensiver ist, als sie sein müsste.

Durch die Vollnarkose beim Zahnarzt kommt es:

  • Durch tiefen Schlaf zu einer Aufhebung des Bewusstseins.
  • Durch Blockade des Gedächtnisses zu einer Ausschaltung des Schmerzempfindens.
  • Zu einer Ausschaltung der Erinnerung an den Behandlungsverlauf.
  • Zu einer Dämpfung des vegetativen Nervensystems.
  • Zu einer erwünschten Muskelentspannung.

Welche Narkosemittel kommen bei Zahnbehandlungen zum Einsatz?

Kostencheck: Für die Vollnarkose beim Zahnarzt kommen verschiedene Narkosemittel zum Einsatz:

Art Wirkung
Intravenös verabreichbare Narkosemittel Über die Vene verabreichte Narkosemittel setzen sich auch Schlafmitteln, hochwirksamen Schmerzmitteln (Analgetika) und muskelentspannenden Mitteln zusammen.
Analogsedierung Bei dieser Art der Narkose handelt es sich nicht um eine Vollnarkose, sondern eine Art Dämmerzustand unter Hinzugabe von Schmerzmitteln.
Lachgas (Inhalationsnarkotikum) Narkotisch wirkende Gase haben eine hypnotische und muskelentspannende Wirkung. Lachgas wird bereits seit dem 19. Jahrhundert in der Zahnheilkunde eingesetzt. Es hat den Vorteil, dass der Patient das Bewusstsein nicht verliert und während der Behandlung ansprechbar bleibt. Die Anwesenheit eines Anästhesisten ist nicht notwendig.

Wie läuft die Vollnarkose beim Zahnarzt ab?

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Wer panische Angst vorm Zahnarzt hat, für den ist Vollnarkose eine mögliche Option

Kostencheck: Vor Beginn der Zahnbehandlung wird Ihnen das Narkosemittel verabreicht und Sie schlafen sanft ein. Während der Zahnarzt die notwendige Behandlung vornimmt, überwacht ein Anästhesist die Vollnarkose und überprüft kontinuierlich die Vitalfunktionen Atmung, Blutdruck und Kreislauf. Da der Atemantrieb bei einer Vollnarkose gedämpft wird, wird unter Umständen Sauerstoff gegeben.

Je nach Art und Umfang der Narkose wird Ihnen nach dem Einschlafen eine Beatmungsmaske aufgesetzt oder eine Kehlkopfmaske in Form eines kleinen Ballons in den Rachen gelegt. Während des gesamten Behandlungszeitraums werden Narkosemittel zugeführt, sodass der Tiefschlaf aufrecht erhalten wird.

Ist die Behandlung abgeschlossen, wird die Zufuhr der Narkosemittel gestoppt. Dies leitet die Aufwachphase ein. Sie verbleiben im Anschluss noch einige Stunden zur Beobachtung in der Zahnarztpraxis oder zahnärztlichen Klinik.

Kann jeder eine Vollnarkose beim Zahnarzt bekommen?

Kostencheck: Um Risiken auszuschließen, untersucht Sie der Zahnarzt und der Narkosearzt im Vorfeld der geplanten Zahnoperation. Kontraindikationen für eine Narkose wären beispielsweise:

  • Erkrankungen von Herz, Lunge, Leber, Nieren, Gehirn oder Blut,
  • eine bestehende Schwangerschaft,
  • Allergien gegen Anästhetika
  • aktuelle Begleiterkrankungen.

Auch das Alter oder der übermäßige Konsum von Genussmitteln wie Alkohol oder Zigaretten, sowie die Einnahme bestimmter Medikamente, können dazu führen, dass eine Vollnarkose aufgrund von Risiken nicht in Betracht kommt.

Welche Narkoserisiken gibt es?

Kostencheck: Wie bei jeder Operation birgt auch die Vollnarkose beim Zahnarzt Risiken. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beatmungsprobleme,
  • allergische Reaktionen,
  • Herz-Kreislauf-Störungen
  • Herzversagen
  • Vorübergehende Störungen der Hirnfunktion und Gedächtnisleistung.

Narkosen sind immer mit gewissen Risiken verbunden. Die Gefahr, während der Zahnoperation zu versterben und nicht mehr aus der Narkose aufzuwachen, ist jedoch minimal. Aktuellen Statistiken zu Folge tritt in nur 0,7 von 100,000 Fällen ein narkosebedingter, permanenter Schaden oder Todesfall auf.

Gibt es Nebenwirkungen durch die Narkose?

Kostencheck: Moderne Narkosemittel sind sehr gut verträglich. Eventuelle Nebenwirkungen lassen sich meist gut mit Medikamenten behandeln.

Vereinzelt müssen Sie mit diesen Nebenwirkungen rechnen:

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Nach der Vollnarkose kann zu starker Müdigkeit und kommen

  • Eine gewisse Müdigkeit und Erschöpfung nach dem Eingriff, die mehrere Stunden oder Tage anhält.
  • Missempfindungen oder ein Taubheitsgefühl in Armen und/oder Beinen. Hierzu zählen beispielsweise Muskelzittern und Kälteempfindungen. In der Regel klingen diese innerhalb weniger Stunden ab.
  • Allergien auf das Narkosemittel.
  • Blutdruckstörungen, Herzrhythmusstörungen oder Verwirrtheit.

Besprechen Sie eventuelle Ängste vor der Narkose mit dem Arzt, der Sie ausführlich über mögliche Risiken aufklärt.

Unser Fazit: Da eine Vollnarkose beim Zahnarzt geringfügig größere Risiken birgt als eine örtliche Betäubung, sollten Sich sich noch vor Beginn der Therapie eingehend beraten lassen.

Auch wenn Sie die Kosten dieser Behandlung aus eigener Tasche bezahlen müssen, sollten Sie dabei in erster Linie auf die Qualität der Behandlung achten.

Trotz der Risiken ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt sinnvoll, denn zerstörte Zähne sind ein Gesundheitsrisiko, das weit höher ist als das Narkoserisiko. Können Sie die Notwendigkeit begründen, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Vollnarkose in vollem Umfang.

Bei Kindern oder Personen, die nicht kooperativ mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten, bei größeren zahnchirurgischen Eingriffen oder wenn Sie allergisch auf lokal wirkende Betäubungsmittel reagieren, ist die Vollnarkose beim Zahnarzt eine gute Alternative.