Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

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Lange war die Urlaubsreise geplant, doch dann werden Sie oder ein Familienmitglied krank und Sie müssen zu Hause bleiben. Nicht nur in diesem Fall schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor teuren Stornogebühren. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, wie teuer diese Versicherung ist, für wen Sie Sinn macht und wie Sie sich bei einer Stornierung richtig verhalten.

Welche Reisen kann ich versichern?

Kostencheck: Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie abschließen für:

  • Pauschalreisen,
  • Individualreisen,
  • Schiffsreisen,
  • Ferienwohnung,
  • Hotel,
  • Flugkosten,
  • Geschäftsreisen,
  • Seminare.

Was kostet diese Versicherung?

Kostencheck: Durch die verschiedenen Arten der Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich die Angebote nicht nur im Umfang, sondern auch in den Kosten. Nachfolgend haben wir einige Preise beispielhaft aufgelistet.

Art Reisepreis Kosten ab
Einzelreise, ohne Reiseabbruch, ohne Selbstbehalt 500 EUR ab 19 EUR
Einzelreise, ohne Reiseabbruch, ohne Selbstbehalt 2.000 EUR ab 58 EUR
Einzelreise, mit Reiseabbruch, ohne Selbstbehalt 500 EUR 24 EUR
Einzelreise, mit Reiseabbruch, ohne Selbstbehalt 2.000 EUR ab 60 EUR
Einzelreise, ohne Reiseabbruch, mit Selbstbehalt 500 EUR 15 EUR
Einzelreise, ohne Reiseabbruch, mit Selbstbehalt 2.000 EUR 45 EUR
Einzelreise, mit Reiseabbruch, mit Selbstbehalt 500 EUR 16 EUR
Einzelreise, mit Reiseabbruch, mit Selbstbehalt 2.000 EUR 45 EUR
Jahresversicherung, Einzelperson   34 EUR
Jahresversicherung, Familie   55 EUR
Gruppenversicherung   ab 2 Prozent des Reisepreises
Sondertarife (z.B. für Klassenfahrten oder Au-pair)   ab 2,25 Prozent des Reisepreises

Bitte beachten Sie, dass durch die individuelle Kalkulation der Anbieter der Preis nach oben oder unten abweichen kann.

Häufig bekommen Sie direkt bei der Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Sie sollten diese Verträge allerdings nicht vorschnell unterschreiben, da die Prämien im Vergleich höher ausfallen. Es ist sinnvoll, die Angebote verschiedener Gesellschaften genau unter die Lupe zu nehmen. Berücksichtigen Sie unbedingt Ihre Wünsche wie beispielsweise den Schutz bei Reiseabbruch oder einen eventuellen Selbstbehalt.

Was wirkt sich auf die Höhe des Beitrags aus?

Kostencheck: Zunächst beziehen die Versicherer den Reisepreis (Versicherungssumme), die Anzahl der Mitreisenden sowie das Alter in ihre Kalkulation ein.

Bei nahezu jedem Anbieter können Sie aus unterschiedlichen Vertragsvarianten wählen, was sich auf die Kosten der Versicherung auswirkt.

Reiseversicherung Optionen

Es gibt verschiedene Optionen beim Abschluss einer Reiserücktrittversicherung

Schließen Sie einen Selbstbehalt von zwanzig Prozent ein, ist die zu entrichtende Prämie relativ günstig. Allerdings müssen Sie im Versicherungsfall auch zwanzig Prozent der Stornokosten aus eigener Tasche bezahlen. Je nachdem, wie lange vor Reiseantritt Sie stornieren, kann der Selbstbehalt sogar höher sein als die eigentlichen Stornokosten. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Reiserücktrittsversicherung, denn in diesem Fall hätte sich der Abschluss der Versicherung gar nicht gelohnt.

Familien und Einzelreisende können durch speziell auf sie zugeschnittene Angebote sparen. Leider definiert jeder Anbieter anders, wer ein Paar ist oder zur Familie zählt. Bei einigen Versicherungen müssen Sie beispielsweise zwingend einen gemeinsamen Wohnsitz nachweisen.

Manche Versicherer bieten für Personen über 65 Jahren nur deutlich teurere Tarife an oder versichern diese gar nicht mehr.

Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung ein?

Kostencheck: Die Reiserücktrittkostenversicherung leistet nur dann, wenn Sie den geplanten Urlaub aus einem wichtigen und nicht vorhersehbaren Grund nicht antreten können. In nachfolgender Tabelle haben wir den Versicherungsumfang übersichtlich dargestellt:

Bei allen Gesellschaften versichert Abhängig vom Tarif versichert
Unvorhersehbare, schwere Erkrankung Sie treten unerwartet eine neue Arbeitsstelle an
Todesfall im engen Familienkreis Sie müssen eine Prüfung an der Universität oder in der Schule wiederholen
Defekte Prothese Sie müssen ein Organ oder Gewebe spenden
Impfunverträglichkeit  
schwerer Unfall  
Sie wurden Opfer einer Straftat  
Unvorhersehbare Komplikationen in der Schwangerschaft  
Schwerer Vermögensschaden, beispielsweise durch einen Brand  
Sie werden als Zeuge vor Gericht vorgeladen und der Termin ist nicht verschiebbar  
Treffen öffentliche Verkehrsmittel nachweislich mindestens zwei Stunden verspätet am Flughafen ein und Sie verpassen Ihren Flug  
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes  

Nicht immer sind die möglichen Gründe für den Reiserücktritt so eindeutig formuliert wie in obiger Tabelle. So ist es häufig Auslegungssache des Anbieters, ob Ihre Krankheit nicht vorhersehbar war oder so schwer ist, dass Sie die Reise nicht antreten können. Leider kommt es deshalb häufig zu Konflikten mit den Versicherungsgesellschaften.

Wer sollte unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Reiserücktrittversicherung Kinder

Familien mit Kindern haben ein hohes Stornorisiko

Kostencheck: Experten empfehlen diese Versicherung in erster Linie Menschen mit einem hohen Stornorisiko. Hierzu zählen Familien mit kleinen Kindern und Senioren. Auch wenn es sich um eine sehr teure und/oder lange im Voraus gebuchte Reise handelt, sollten Sie in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Wie hoch sind die Stornokosten?

Kostencheck: Häufig werden die Kosten, die durch eine Stornierung entstehen, überschätzt. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen, steht in den Reisebedingungen des Reiseveranstalters, Hotels oder Anbieters Ihrer Ferienwohnung.

Die Höhe der Stornokosten orientiert sich am Zeitpunkt, an dem Sie die Reise absagen müssen. Liegt noch eine lange Zeitspanne zwischen der Stornierung und dem Reiseantritt, halten sich die Aufwendungen meist im überschaubaren Rahmen. Wie viel Sie entrichten müssen ist auch davon abhängig, ob der Anbieter die Reise einen anderen Kunden verkaufen kann.

Pauschal können Sie davon ausgehen, dass die Stornokosten im Hotel bei Eigenanreise recht niedrig sind, sofern Sie überhaupt etwas bezahlen müssen. Buchen Sie über eine der gängigen Internetplattformen, fallen häufig ebenfalls keine Stornokosten an. Bei Ferienwohnungen und Kreuzfahrten ist die zu erwartende Entschädigung des Vermieters höher.

Buchen Sie nur einen Flug, weil Sie beispielsweise bei Bekannten unterkommen oder eine Rundreise planen, ist die Reiserücktrittsversicherung häufig unnötig. Steuern und Gebühren können Sie in jedem Fall zurückverlangen. Kann die Airline nicht nachweisen, wie hoch der ihr entstandene Schaden ist, bekommen Sie die Ticketkosten erstattet. Zudem ist die Chance gerade in Ferienzeiten relativ hoch, dass die Fluggesellschaft den Platz noch anderweitig vergeben kann, sodass Sie Ihre Aufwendungen zurückerhalten.

Was ist, wenn ich eine Reise abbrechen muss? Kann ich dies mitversichern?

Kostencheck: Diese Versicherung sollten Sie auch vor unerwarteten Notfällen schützen, achten Sie deshalb beim Abschluss darauf, dass der Reiseabbruch mitversichert ist. Tarife, die diese Option enthalten, kosten etwa zwanzig Prozent mehr.

Ist dieser Reiseabbruch Bestandteil des Vertrages, erstattet die Gesellschaft im Versicherungsfall die Aufwendungen für:

  • nicht genutzten Leistungen
  • einen Leihwagen
  • im Vorfeld gebuchte Ausflüge
  • die Rückreise.

Versichert sind diese Fälle:

  • Sie erkranken unerwartet schwer.
  • Ein Familienmitglied verstirbt.
  • Ein Familienmitglied hat einen schweren Unfall.
  • Bruch einer Prothese.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Schaden an Ihrem Eigentum in Höhe von mindestens 2.500 EUR, beispielsweise durch einen Elementarschaden oder Brand.

Ich verreise sehr häufig. Lohnt ein Jahresvertrag?

Reiserücktrittsversicherung Optionen

Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch jährlich abgeschlossen werden

Kostencheck: Dieser kann sich schon dann lohnen, wenn Sie eine teure Einzelreise und einen zweiten Kurzurlaub planen. Wählen Sie einen Familientarif, sind sogar die Reisen aller im Vertrag aufgeführten Mitglieder versichert. Abgesichert ist ein Gesamtreisepreis. Veranschlagen Sie diesen mit 3.000 EUR, kostet die Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr etwa 120 EUR. Beläuft sich der Reisepreis auf 6.000 EUR müssen Sie circa 190 EUR für die Versicherung aufwenden.

Benötigen Sie diesen Vertrag nur für ein Jahr, sollten Sie diesen unbedingt rechtzeitig kündigen, da er sich automatisch verlängert. Meist ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages vorgesehen, wobei der Tag zählt, an dem das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Kostencheck: Entgegen der weit verbreiteten Meinung müssen Sie diese Versicherung nicht direkt bei Buchung abschließen. Üblicherweise können Sie dies bis zu dreißig Tage vor Reiseantritt nachholen. Bei Last-Minute-Reisen gilt oft eine Frist von bis zu drei Tagen nach Buchung oder Buchungsbestätigung.

Wie verhalte ich mich, wenn ich stornieren muss?

Kostencheck: Steht fest, dass Sie eine Reise nicht wie geplant antreten können, sollten Sie diese möglichst rasch stornieren. Je näher der Reisezeitpunkt rückt, desto teurer wird in der Regel die Stornierung. Zudem kann es der Versicherer als grob fahrlässig werten, wenn Sie beispielsweise zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin erkranken, absehen können, dass Sie den Urlaub nicht antreten können, aber die Stornierung erst fünf Tage vor Antritt absenden.

Auch die Stornoberatung der Versicherung sollten Sie schnellstmöglich kontaktieren. Einzureichen sind:

  • Stornokostenrechnung,
  • Schadenformular,
  • Buchungsbestätigung,
  • Kopie des Versicherungsscheins,
  • Nachweis über den Versicherungsfall.

Antworten Sie möglichst genau auf Nachfragen der Versicherung. Das Schadenformular können Sie bei vielen Gesellschaften downloaden oder telefonisch anfordern.

Im Falle eines Reiseabbruchs sollten Sie ebenfalls die Stornoberatung der Versicherung zu Rate ziehen. Lassen Sie sich zudem eine eventuelle Krankheit schriftlich und noch am Urlaubsort bestätigen, damit Sie den Grund für den Abbruch belegen können.

Organisieren Sie die Rückreise nicht auf eigene Faust, ohne die Versicherung darüber zu informieren, da Sie ansonsten riskieren, ungewollt auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Häufig kümmert sich sogar der Reiseveranstalter um die Rückreise und kooperiert direkt mit der Versicherungsgesellschaft.