Seit Ende 2011 sind in regelmäßigen Abständen Legionellenprüfungen auch in der Trinkwasserinstallation von größeren Wohngebäuden vorgesehen. Welche Kosten diese Prüfungen verursachen können und wer dafür aufkommen muss, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Was sind Legionellen überhaupt und warum muss geprüft werden?
Kostencheck-Experte: Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser leben. Einige ihrer sehr weit verbreiteten Arten können beim Menschen Krankheiten verursachen, die sogenannte Legionärskrankheit.
Problematisch ist dabei nicht das Verschlucken von Wasser, das mit Legionellen verseucht sind – bei intaktem Immunsystem stellt das keinerlei Gefahr dar – sondern das Einatmen von Wassertröpfchen auf denen sich Legionellen befinden. Die Gefahr ist also beim Duschen sehr hoch, in allen anderen Bereichen der Wassernutzung dagegen sehr niedrig. Die Legionellen verursachen beim Einatmen, wenn sie in die tiefen Lungenbereiche gelangen, schwere Lungenentzündungen hervorrufen, die auch tödlich verlaufen können, vor allem bei geschwächten alten Menschen und kleinen Kindern. Entzündungen der Herzinnenhaut und Nierenbeckenentzündungen sowie das relativ harmlose Pontiac-Fieber können ebenfalls durch eine Infektion mit Legionellen auftreten.
Da Legionellen sich sehr gerne in warmem, wenig bewegtem Wasser aufhalten und sich bei höheren Wassertemperaturen sehr stark vermehren, sieht die deutsche Trinkwasserverordnung eine regelmäßige Untersuchungspflicht bei allen Wassererwärmungsanlagen vor, an die auch Duschen angeschlossen sind.
Besitzer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen sind zu einer Untersuchung im Dreijahresabstand verpflichtet, wobei das zu prüfende Wasser an drei unterschiedlichen Stellen in jedem Strangverlauf zu entnehmen und zu untersuchen ist.
Als Vermieter sind alle jene Hausbesitzer zur Untersuchung verpflichtet, in deren Häusern
- es mindestens 3 Wohneinheiten gibt, wovon mindestens 1 vermietet sein muss,
- ein Warmwasserspeicher mit mehr als 400 l Volumen oder
- die Rohrleitungen insgesamt über 3 l Volumen fassen
- Duschmöglichkeiten vorhanden sind
Die Proben müssen dabei an 3 verschiedenen Orten genommen werden:
- am Ausgang des Warmwasserspeichers
- am Eingang der Zirkulationsleitung und
- an der weitest entfernten Entnahmestelle in jedem Steigstrang
Ein zugelassenes Labor muss diese Proben untersuchen und bei einem Überschreiten des zulässigen Grenzwerts unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren, das dann weitere Maßnahmen (Sperrung, Desinfektion der Anlage) anordnet, denen der Vermieter auf eigene Kosten sofort nachkommen muss.
Frage: Was kostet eine solche Untersuchung?
Kostencheck-Experte: Die Kosten für die Analyse der Proben können von Labor zu Labor stark unterschiedlich sein.
In der Regel kostet die Untersuchung einer Probe rund 25 EUR bis 60 EUR je nach beauftragtem Labor. Da insgesamt mindestens 3 Proben zu nehmen sind, liegen die Kosten auf jeden Fall bei 75 EUR bis 180 EUR, in den meisten Fällen kommen dann noch Anfahrtskosten hinzu.
Ein kleines Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir lassen in unserem Mehrfamilienhaus eine Legionellenüberprüfung durchführen. In unserem Haus gibt es 7 Wohnungen, insgesamt sind 2 Steigleitungen vorhanden.
Posten | Preis |
---|---|
4 Beprobungen, Analyse | 4 * 45 EUR |
Anfahrtskosten | 24 EUR |
Gesamtkosten | 204 EUR |
Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel, das nur für die Untersuchungskosten für ein bestimmtes Haus und durch ein bestimmtes Labor gilt. Die Kosten bei anderen Gebäuden können davon durchaus abweichen.
In unserem Beispiel macht die zweite Steigleitung eine zusätzliche Probenentnahme („am weitest entfernten Punkt jeder Steigleitung“) erforderlich.
Frage: Wovon hängen die Kosten für die Legionellenprüfung ab?
Kostencheck-Experte: Hier gibt es einige Punkte, die für die Kosten ausschlaggebend sind:
- die Zahl der vorgesehenen Beprobungsstellen, abhängig von der Art der Installation im Gebäude
- die Analysekosten des Labors
- die Kosten, die das jeweilige Labor noch zusätzlich für die Probennahme berechnet
In der Praxis gibt es hier durchaus deutliche Kostenunterschiede – Eigentümer oder Wohnungsbaugesellschaften mit einer größeren Zahl an vermieteten Wohnungen bekommen oft zusätzlich noch etwas günstigere Konditionen bei vielen Labors.
Als Vermieter hat man natürlich die freie Wahl, welches (zugelassene) Labor man mit der Untersuchung beauftragt. Preisvergleiche lohnen sich hier auf jeden Fall – zumindest im Interesse der Mieter, die die Kosten am Ende ja bezahlen müssen.
Frage: Wie viel kostet eigentlich die Einrichtung der Beprobungsstellen?
Kostencheck-Experte: Entsprechende Entnahmestellen (Ventile) stellen in der Regel Sanitärinstallationsbetriebe her. Die Kosten richten sich immer nach dem Aufwand und der Preisgestaltung des einzelnen Betriebs.
In der Praxis kann man aber meist von Kosten in der Höhe von rund 250 EUR bis 300 EUR ausgehen.
Frage: Welche Kosten kann ein Vermieter auf die Mieter umlegen?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich fallen hier ja zwei Arten von Kosten an: einerseits die Einmalkosten für die Errichtung der zur Prüfung notwendigen Entnahmestellen, andererseits die Kosten für die Prüfungen selbst.
Die Errichtung der Entnahmestellen liegt hier im Verantwortungsbereich des Vermieters, der für die Bereitstellung der notwendigen baulichen Anlagen zu sorgen hat. Nach § 559 BGB ist er dabei aber zur Mieterhöhung berechtigt.
Die Kosten für die laufenden Prüfungen (orientierende Untersuchung) stellen aber „sonstige Betriebskosten“ dar und können damit auf die Mieter umgelegt werden. Dafür spricht § 2 Nr. 5a) – 5c) und 6a) – 6c) der Betriebskostenverordnung (BetrkV), bei denen es um die „Überwachung der Anlage“ und die „Prüfung ihrer Betriebssicherheit“ geht.
Frage: Wie sieht das bei Eigentumswohnungen aus?
Kostencheck-Experte: Hier gestaltet sich die Situation etwas problematischer, da ja nicht alle Eigentümer von der gesetzlichen Pflicht zur Legionellenprüfung erfasst werden. Sie betrifft nur die Wohnungseigentümer, die die in ihrem Besitz stehende Wohnung vermieten, also Vermieter sind.
Ein Gerichtsurteil hat aber eindeutig klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Gänze für die Untersuchung der Trinkwasseranlage verantwortlich ist und damit auch alle Eigentümer zu gleichen Teilen für die Kosten aufkommen müssen – egal, ob nur einige Eigentümer ihre Wohnungen vermieten, andere aber nicht.
Die Begründung für dieses Urteil ist, dass die Trinkwasseranlage überwiegend im gemeinschaftlichen Eigentum der WEG steht. Damit sind die Wohnungseigentümer als WEG auch Inhaber der Trinkwasseranlage. In dieser Funktion treffen sie die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, in diesem Fall die Kosten für die Untersuchung der Trinkwasseranlage.
Das Verursacherprinzip greift hier also nicht – es sind alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich in der Pflicht, nicht nur die Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten.