Strom abgestellt: Welche Kosten sind zu erwarten?

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In Zeiten, in denen man mit finanziellen Engpässen oder anderen Schulden zu kämpfen hat, kommen oft auch einige grundlegende Rechnungen zu kurz. Wenn die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden kann, wird dann oft schnell der Strom abgestellt. Welche Kosten man rechnen muss, damit das Licht wieder angeht und welche Kosten zulässig sind, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Welche Kosten muss man bezahlen, damit abgestellter Strom wieder angestellt wird?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich muss man natürlich einmal die offenen Rechnungen komplett bezahlen. Die meisten Stromversorger bestehen dabei auch auf der Bezahlung der angefallenen Mahngebühren. Gewöhnlich wird gesperrt, wenn der Rückstand bei den Zahlungen größer als 100 EUR ist.

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Der Stromanbieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ratenzahlung zu akzeptieren.

Bei einigen Anbietern ist das Wiedereinschalten auch dann möglich, wenn man eine wirksame Ratenvereinbarung über den aushaftenden Betrag vereinbart hat. Das hängt aber immer vom Stromanbieter und von der Situation im Einzelfall ab. Einen Rechtsanspruch darauf, dass der Stromanbieter eine Ratenzahlung immer akzeptiert, hat niemand. Das liegt allein im Ermessen des Anbieters, ob er das akzeptieren möchte – oder für plausibel hält.

Gegebenenfalls kann auch das Jobcenter helfen, mit einem gewährten Darlehen ausstehende Beträge zu begleichen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

In einem Haushalt wurde der Strom abgestellt, weil eine Nachforderung von 128,50 EUR nicht beglichen wurde. Für die Wiedereinschaltung des Stroms

Posten Preis
Aushaftender Betrag 128,50 EUR
Abschlag für den Zeitraum der Stromsperrung 66,12 EUR
Mahnkosten 5,70 EUR
Kosten für Sperre 45 EUR
Kosten für Wiedereinschaltung 95 EUR
vor der Wiedereinschaltung gesamt zu bezahlen daher 340,32 EUR

Die Höhe des aushaftenden Betrags und des fälligen Abschlags (oder der fälligen Abschläge) können natürlich in anderen Fällen unterschiedlich liegen. Auch die Mahngebühren und die Gebühren für das Wiedereinschalten sind je nach Stromversorger unterschiedlich hoch.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Nebenkosten, die man zu erwarten hat?

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal muss natürlich der offene Rechnungsbetrag – samt den angefallenen Mahnkosten – beglichen werden. Auch die Mahnkosten können sich bereits erheblich summieren, wenn man es bis zu einer Stromsperrung kommen lässt. Nach einer BGH-Entscheidung darf der Versorger nunmehr allerdings nur mehr die Kosten als Mahnkosten in Rechnung stellen, die ihm persönlich angefallen sind.

In den meisten Fällen muss man zusätzlich die während der Sperre angefallenen Abschläge nachzahlen und häufig noch den nächsten fälligen Abschlag vorauszahlen. Dazu kommt sowohl eine Gebühr für die Sperrung als auch eine Gebühr für das Wiedereinschalten des Stroms.

Frage: Wovon hängen die zu bezahlenden Kosten beim Wiedereinschalten des Stroms ab?

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Das Wiedereinstellen des Stroms ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Zu bezahlen sind dabei:

  • der aushaftende Betrag
  • die angefallenen Mahngebühren
  • die während der Sperrung angefallenen Abschläge
  • gegebenenfalls (je nach Anbieter) der nächste fällige Abschlag
  • die Gebühr für die Sperrung
  • die Gebühr für das Wiedereinschalten

Die verlangten Gebührensätze können im Einzelnen je nach Stromversorger unterschiedlich hoch sein.

Frage: Wann ist eine Sperre unzulässig?

Kostencheck-Experte: Auch der Stromversorger muss sich an bestimmte Vorgaben halten, wenn es um eine Stromsperrung geht. Notwendig ist dafür, dass sowohl der Rückstand bei den Zahlungen „nicht gering“ ist und die Sperrung „nicht eine unzumutbare Härte“ darstellt. Beides ist natürlich immer Auslegungssache. „Nicht gering“ wird in den meisten Fällen als ein Rückstand aufgefasst, der mehr als 100 EUR beträgt. Die üblichen Einschränkungen, wenn man ohne Strom leben muss – also nicht waschen, kochen oder telefonieren zu können – stellen, auch wenn sie wirklich hart wirken keine „übermäßige Härte“ dar. Sie sind lediglich das, was eine Energiesperre nun einmal mit sich bringt.

Abgesehen von diesen Einschränkungen in Bezug auf den nicht geringen Betrag und die übermäßige Härte muss der Stromanbieter zusätzlich:

  • die Sperre 4 Wochen zuvor androhen
  • den Vollzug der Sperre mindestens 3 Tage zuvor ankündigen
  • davon überzeugt sein, dass der Verbraucher die Rechnung nicht bezahlen wird

Frage: Kann man Sperren vermeiden?

Kostencheck-Experte: Energiekosten sollte man – wie die Miete – immer zuallererst bezahlen. Diese Leistungen benötigt man grundlegend. Einen Zahlungsverzug sollte man – schon allein wegen der hohen Sperr- und Wiedereinschaltekosten – wann immer möglich vermeiden.

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Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Stromanbieter um einen Zahlungsaufschub zu bitten.

Man kann bereits bei der ersten Mahnung beim Versorger anrufen und um eine Stundung oder einen Zahlungsaufschub bitten. Auch bei hohen Nachforderungen kann man sofort, wenn man sie erhält, um eine Begleichung in Raten ersuchen. Dadurch vermeidet man Probleme gleich im Vorfeld, weil man die hohe Summe gerade nicht aufbringen kann.

Auch das Jobcenter kann Darlehen gewähren, um einen Rückstand zu begleichen. Gegebenenfalls kann man das Jobcenter auch ermächtigen, wenn man von dort Leistungen bezieht, die Beträge gleich direkt an den Versorger zu leisten – dann erspart man sich versäumte Zahlungsfristen und hohe Wiedereinschaltekosten – und die vielen Zeiten, an denen man im Dunkeln sitzt und nicht fernsehen kann.

Wichtig ist: Um drohende Sperren zu vermeiden muss man selbst aktiv werden – und zwar möglichst frühzeitig. Am besten immer schon dann, wenn man merkt, dass die Chancen, einen fälligen Abschlag oder eine fällige Rechnung bezahlen zu können, eher schlecht stehen. Mit hohen Sperr- und Wiedereinschaltegebühren bei erfolgter Sperre tut man sich auch keinen Gefallen und verschlimmert seine finanzielle Situation nur völlig unnötig.