Rauchmelder-Montage: Welche Kosten sind zu erwarten?

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Bei Rauchmeldern gibt es viele Punkte, die zu beachten sind: die Anschaffungskosten, die Kosten für den einzelnen Mieter und die regelmäßig anfallenden Wartungskosten. Neben den reinen Anschaffungskosten sollte aber immer auch auf die Montagekosten geachtet werden. Wie hoch sie im Allgemeinen ausfallen, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Was kostet die Montage von Rauchmeldern?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich sind die meisten Rauchmelder sehr einfach zu installieren – sie werden gewöhnlich entweder an die Decke geschraubt oder geklebt. Diese Arbeit kann man als Vermieter (oder Mieter) auch selbst erledigen, oder den Hausmeister damit beauftragen.

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Bei der Montage fallen Kosten von ca. 15 EUR pro Rauchmelder an.

Werden die Rauchmelder von Fachunternehmen installiert, ist mit Kosten im Bereich von 15 EUR bis 20 EUR je Rauchmelder zu rechnen. Empfehlenswert ist die Montage durch den Fachmann vor allem dann, wenn es sich um nicht rechtwinkelige Räume handelt, wenn zentrale Lüftungssysteme vorhanden sind oder wenn einzelne Räume besonders groß sind. In diesen Fällen muss fachgerecht eine passende Montageposition für den Rauchmelder gefunden werden.

Zusätzlich zu den Installationskosten sind dann meist noch Anfahrtskosten für den Fachmann zu rechnen.

Bei gemieteten oder geleasten Rauchmeldern können die Montagekosten unterschiedlich liegen oder – gemeinsam mit dem Anschaffungspreis – bereits in die jährlich zu bezahlenden Mietkosten eingerechnet sein. Das ist aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben bei einem Anbieter 5 Rauchmelder für unser Haus gekauft. Wir lassen sie vom Anbieter auch gleich fachgerecht montieren.

Posten Preis
Anschaffungskosten Rauchmelder 190,50 EUR
Montage von 5 Rauchmeldern 90 EUR
Anfahrt 32 EUR
Gesamtkosten Rauchmelder und Montage damit 312,50 EUR
reine Montagekosten dabei 122 EUR

Die hier dargestellten Kosten beziehen sich auf die von einem einzelnen Unternehmen verlangten Montagekosten. Je nach Anbieter und indivduellem Montageaufwand (z. B. zusätzliche Inbetriebnahme und Vernetzung der Melder) können die Montagekosten auch unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Montagekosten bei Rauchmeldern ungefähr?

Kostencheck-Experte: Montagekosten können ganz wegfallen – entweder weil man die Montage selbst übernimmt oder es sich um gemietete oder geleaste Melder handelt. Gegebenenfalls kann bei Unternehmen, die eine Rauchmelder-Miete oder ein Rauchmelder-Leasing anbieten, ebenfalls eine Installations- und Inbetriebnahmepauschale verlangt werden.

In anderen Fällen liegen die Kosten bei rund 15 EUR bis 20 EUR je Melder für ein fachgerechtes Anbringen durch den Spezialisten, wenn es sich um einfache Montagen handelt. Sind gegebenenfalls noch weitere Arbeiten erforderlich (Vernetzen der Melder untereinander, Inbetriebnahme, Anschluss an ein Fernwartungssystem, etc.), können die Kosten im Einzelfall auch höher liegen.

Frage: Wovon hängen die Montagekosten für Rauchmelder ab?

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Am günstigsten ist es, wenn Sie den Rauchmelder selbst montieren.

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hierfür:

  • von wem die Montage vorgenommen wird (selbst, vom Fachhandwerker oder beim Spezialisten beauftragt)
  • welcher Aufwand für die Montage des angeschafften Melders notwendig ist (Anschrauben oder Ankleben, oder auch zusätzliche Inbetriebnahme, Vernetzung, Anschluss an Fernwartung)
  • ob es sich um gemietete oder geleaste Rauchmelder handelt (meist keine Kosten für Installation, Installationspauschale aber fallweise möglich)
  • die Preisgestaltung des ausführenden Unternehmens
  • die Höhe der verlangten Anfahrtskosten

Frage: Wer muss in einem Mietshaus die Einbaukosten für die Rauchmelder tragen: Mieter oder Vermieter?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich muss sowohl für die Anschaffung als auch die Montage der Vermieter aufkommen. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, der er nicht entgehen kann.

Der Vermieter hat aber gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten (8 % bis 11 % der Gesamtkosten für Anschaffung und Montage) über eine jährliche Mieterhöhung geltend zu machen, da das Nachrüsten von Rauchmeldern die Kriterien für eine Modernisierungsmaßnahme bei vermieteten Wohnräumen erfüllt.

Dabei darf lediglich der beschriebene Kostenanteil als jährliche Mieterhöhung gleichmäßig auf alle Mieter verteilt werden. Eine Umlage der gesamten Anschaffungs- und Montagekosten – etwa über die Betriebskostenabrechnung – ist unzulässig. Auf diese Weise umgelegte Kosten braucht man als Mieter nicht zu bezahlen.