Rauchmelder-Wartung: welche Kosten sind zu rechnen?

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Rauchmelder in vermieteten Wohnungen sind mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht. Neben den Anschaffungskosten sind aber vor allem die laufend anfallenden Wartungskosten für Vermieter und insbesondere für Mieter interessant. Welche Kosten für die Wartung von Rauchmeldern üblicherweise anfallen und welche Kostenunterschiede es dabei geben kann, war unsere Frage an den Kostencheck-Experten.

Frage: Wie teuer kommt die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern?

Kostencheck-Experte: Das hängt sehr weitgehend vom verwendeten Rauchmeldersystem ab.

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Zur Wartung gehört auch der Batteriewechsel am Rauchmelder.

Bei einfachen Rauchmeldern, die mit wechselbaren Batterien betrieben werden, fallen natürlich Kosten für den Batteriewechsel an. Je nachdem, welche Art von Batterien verwendet werden und welche Batteriequalität man wählt, bewegen sich die jährlichen Kosten meist zwischen rund 1,50 EUR und 3 EUR je Rauchmelder.

Bei Geräten, die fest verbaute 10-Jahres-Batterien enthalten, fallen keine Kosten für den Batteriewechsel an. Eine Wartung und jährliche Funktionsprüfung muss aber dennoch erfolgen. Je nachdem, ob der Vermieter selbst, ein Hausmeister oder ein externer Dienstleister die regelmäßige Wartung durchführt, können die Kosten sehr unterschiedlich liegen. Bei Rauchmeldern mit Fernwartungs-Fähigkeit muss man mit jährlichen Wartungskosten zwischen 5 EUR und 15 EUR je Rauchmelder rechnen.

Sind die Rauchmelder über einen speziellen Anbieter geleast oder gemietet, werden oft keine separaten Wartungskosten pro Jahr ausgewiesen. Die Fernwartung der Melder ist – ebenso wie die Anschaffungskosten – ganz einfach in den jährlich zu bezahlenden Mietbetrag mit eingerechnet. Für Mieter bedeutet das allerdings nicht zwingend, dass sie auch die vollen Mietkosten bezahlen müssen. Ob solche Miet- oder Leasingkosten überhaupt auf die Mieter umgelegt werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Eigentlich dürfte nur der ausgewiesene Wartungsanteil bei diesen Kosten auf die Mieter umgelegt werden – wird dieser Anteil nicht separat ausgewiesen, kann es für Vermieter schwierig werden, die Kosten überhaupt umzulegen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

In unserer Wohnung sind insgesamt 3 Rauchmelder verbaut. Nach den Gesetzen unseres Bundeslands sind wir als Mieter selbst für die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft unserer Rauchmelder zuständig. Die notwendigen Batterien (9-V-Block) müssen wir als Mieter also einfach selbst auf eigene Kosten beschaffen. Die Funktionsprüfung führen wir am Gerät selbst einmal pro Monat durch.

Posten Preis
Batteriekosten pro Jahr 4,50 EUR
Gesamtkosten für Wartung pro Jahr damit 4,50 EUR

Bei Geräten mit fest verbauten Jahresbatterien können andere Kosten für die Wartung anfallen. Ebenso können sich die über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter umgelegten Kosten von diesen Kosten unterscheiden (in Bundesländern, wo der Vermieter zur Wartung der Rauchmelder verpflichtet ist).

Frage: In welcher Größenordnung können sich die jährlichen Wartungskosten für Rauchmelder bewegen?

Kostencheck-Experte: Im Allgemeinen kann man von Kosten zwischen rund 1,50 EUR bis 15 EUR pro Jahr ausgehen, je nachdem, ob es sich um reine Batteriewechselkosten oder die (Fern-)Wartungskosten bei einem externen Anbieter handelt.

Zusätzlich hat der Vermieter übrigens auch die Möglichkeit, einen Teil der Anschaffungskosten für die Geräte (üblicherweise zwischen 8 % und 10 % der gesamten Anschaffungs- und Montagekosten) über eine Mieterhöhung („Modernisierungsmaßnahme“) auf die Mieter umzulegen.

Die Erhöhung der monatlichen Miete wird dadurch höchstwahrscheinlich nicht besonders groß sein (in den meisten Fällen maximal 1 EUR – 2 EUR selbst bei teuren System, häufig deutlich darunter), bedeutet aber natürlich ebenfalls zusätzliche Kosten, die Mieter tragen müssen.

Wenn der Vermieter die Rauchmelder bei einem entsprechenden Anbieter mietet oder least, können abweichende Wartungskosten pro Jahr anfallen – je nachdem wie hoch der Wartungskostenanteil bei den jährlichen Mietkosten angesetzt wird und ob im Einzelfall eine Umlage der gesamten Mietkosten für die Rauchmelder auf die Mieter zulässig ist (Gerichte haben diesbezüglich bislang unterschiedlich entschieden).

Frage: Wovon hängen die Wartungskosten bei Rauchmeldern ab?

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Die Wartung eines Rauchmelders ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • ob es sich um ein mit wechselbaren Batterien oder um ein System mit festverbauten Batterien 10-Jahres-Batterien handelt
  • ob Mieter oder Vermieter für die Kosten des Batteriewechsels aufkommen müssen (abhängig vom jeweiligen Bundesland)
  • wer die jährliche Wartung bei Systemen mit festverbauten Batterien übernimmt (Vermieter, Hausmeister, Dienstleister, Fernwartung, etc.)
  • ob es sich um ein gemietetes oder geleastes Rauchmeldersystem handelt (gegebenfalls teilweise oder komplette Umlage der gesamten Miet- oder Leasingkosten möglich)

Wenn zwischen Vermieter und Mietern im Mietvertrag keine Vereinbarung über die Umlage der Wartungskosten auf den einzelnen Mieter getroffen wurde, ist die Umlage grundsätzlich nicht möglich. Auf diesen Punkt muss unbedingt geachtet werden.