Die gesetzlich eingeführte Rauchmelderpflicht in mittlerweile allen Bundesländern war – rein aus Sicherheitsgründen – ohnehin schon längst überfällig. Leider bedeutet die erhöhte Sicherheit auch wieder einmal erhöhte Kosten für den Mieter. Wir wollten vom Kostencheck-Experten in unserem Interview wissen, mit welchen zusätzlichen Kosten man durch die Rauchmelderpflicht als Mieter denn nun rechnen muss.
Frage: Welche Kosten kommen auf Mieter durch die Rauchmelderpflicht zu?
Kostencheck-Experte: Das hängt zunächst natürlich einmal davon ab, welche Art von Geräten angeschafft wird – zudem auch, in welchem Bundesland man sich als Mieter befindet.
Unterscheiden muss man zunächst einmal zwischen den einmaligen Anschaffungskosten und den laufenden Wartungskosten. Bei gemieteten oder geleasten Systemen fallen statt der Wartungskosten dann jährlich Miet- bzw. Leasingkosten pro Gerät an.
Für die Anschaffung und die Installation muss auf jeden Fall der Vermieter aufkommen. Die dafür angefallenen Kosten darf der Vermieter nicht einfach über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen – das wäre unzulässig. Er kann aber einen Teil der Kosten (üblicherweise zwischen 8 % und 11 %) als Modernisierungsmaßnahme über eine entsprechende jährliche Mieterhöhung wieder hereinholen.Bei den Wartungskosten für die Rauchmelder hängen die Kosten zunächst einmal davon ab, ob im jeweiligen Bundesland die Mieter oder der Vermieter zur Wartung und Betriebsbereitschaftserhaltung des Systems verpflichtet sind. Wo der Vermieter zuständig ist, kann er die Kosten gegebenenfalls über eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag umlegen.
Bei Miet- oder Leasingkosten inklusive Wartung ist die Umlagefähigkeit der Kosten rechtlich bisher umstritten, die Entscheidungen einzelner Landgerichte diesbezüglich fallen bislang unterschiedlich aus.
Kostenbeispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnparteien werden insgesamt 21 Rauchmelder mit fest verbauten 10-Jahres-Batterien angeschafft. Die Anschaffungskosten werden wie rechtlich vorgesehen zu einem Teil auf die Mieter umgelegt. Die Montage übernehmen wir selbst.
Posten | Preis |
---|---|
Anschaffungskosten gesamt | 453,39 EUR |
jährliche Mieterhöhungen für Modernisierungsmaßnahme gesamt (8 %) | 36,27 EUR |
jährliche Mieterhöhung pro Wohneinheit damit | 7,25 EUR pro Jahr und Wohneinheit |
Erhöhung der Monatsmiete damit | 0,60 EUR pro Monat |
Das hier gezeigte Kostenbeispiel bezieht sich auf einen bestimmten Kaufpreis der Geräte bei einem einzelnen Gerätetyp. Die Kosten für Geräte mit wechselbaren Batterien können deutlich günstiger ausfallen. Bei einem Miet- oder Leasingsystem fallen keine Anschaffungskosten sondern nur jährliche Miet- oder Leasingkosten an, die allerdings nicht in jedem Fall einfach auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Anschaffungs- und die Wartungskosten bei Rauchmeldern überhaupt?
Kostencheck-Experte: Das kann ganz unterschiedlich sein, je nachdem, welcher Gerätetyp angeschafft wird.
Die einfachsten Geräte, die mit wechselbaren Batterien betrieben werden, sind bereits ab rund 5 EUR pro Stück erhältlich. Geräte mit fest eingebauten 10-Jahres-Batterien kosten meist ab rund 20 EUR pro Stück. Leistungsfähige Geräte, die auch mit einander vernetzt und ferngewartet werden können (Internetfähigkeit) kosten meist 50 EUR bis 100 EUR pro Stück.
Bei Geräten mit wechselbaren Batterien fallen pro Jahr Kosten von rund 1,50 EUR bis 3 EUR für den Batteriewechsel an. Bei den etwas teureren Geräten mit 10-Jahres-Batterie fallen diese Kosten weg. In Bundesländern, wo man als Mieter für die Wartung und Instandhaltung zuständig ist, trägt man einfach die Batteriekosten selbst. Ist der Vermieter zuständig, kann er die angefallenen Kosten für die notwendigen Batteriewechsel in den meisten Fällen über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.Höherwertige Melder mit einer Möglichkeit zur Fernwartung verursachen jährliche Kosten von rund 5 EUR bis 15 EUR. Diese Wartungskosten können ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag dafür enthalten ist.
Bei Mietsystemen ist die Situation deutlich komplizierter. Hier dürfen nicht einfach die gesamten Mietkosten einfach auf die Mieter umgelegt werden. Gegebenenfalls ist das nur für den Wartungsanteil bei den jährlichen Kosten zulässig. Wird dieser nicht gesondert ausgewiesen, sondern ist ganz einfach Bestandteil des Gesamtmietpreises, ist eine Umlage auf die Mieter rechtlich kompliziert. In diesem Fall könnte man als Mieter eventuell das Glück haben, dass der Vermieter die kompletten Kosten tragen muss.
Frage: Wovon hängen die Kosten ab, die Mieter für Rauchmelder tragen müssen?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:- welche Rauchmeldermodelle der Vermieter anschafft und wie teuer sie sind
- ob der Vermieter die Anschaffung und Montage über eine Mieterhöhung als Modernisierungsmaßnahme überhaupt umlegt
- ob Vermieter oder Mieter für die Wartung und Instandhaltung zuständig sind (je nach Bundesland unterschiedlich)
- welche Batteriewechsel- oder Wartungskosten anfallen (abhängig von der Art der angeschafften Melder)
- ob es sich um ein Miet- oder Leasingsystem handelt (Umlagefähigkeit der Kosten gegebenenfalls gar nicht gegeben)
Welche Kosten tatsächlich für den Mieter anfallen, ist im Einzelfall also durchaus schwierig zu sagen und kann je nach Einzelfall auch sehr unterschiedlich sein.