Die Wartung beim Rauchmelder: Welche Kosten fallen an und wer muss sie bezahlen?

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Mittlerweile sind in den meisten Bundesländern auch die letzten Übergangsfristen ausgelaufen – und damit muss in jeder vermieteten Wohnung ein Rauchmelder in allen Schlafräumen und auf allen Zugangswegen zum Fluchtweg installiert sein. Verantwortlich dafür sind fast überall die Vermieter – für die Wartung können in manchen Ländern auch die Mieter verantwortlich sein, wenn nicht, bezahlen sie zumindest die Kosten dafür. Wie teuer die Wartung von Rauchmeldern kommt, können Sie im Interview mit dem Kostencheck-Experten erfahren.

Frage: Welche Kosten verursacht die Rauchmelder-Wartung?

Kostencheck-Experte: Das hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab, entscheidend ist dafür natürlich, wie viele Rauchmelder überhaupt in der Wohnung installiert sind, um welche Art von Rauchmelder es sich handelt und welche Art von Wartung durchzuführen ist. Das kann von Fall zu Fall also ganz unterschiedlich sein.

Unterscheiden muss man bei den Wartungskosten zunächst einmal zwischen:

  • den Batteriekosten, wenn ein Batteriewechsel erforderlich ist
  • den Kosten für eine Fernwartung bei entsprechend internetfähigen Meldern
  • die Kosten bei einer Miete der Melder (im Gegensatz zur Anschaffung)

Die einfachste Art der Wartung ist der Batteriewechsel bei den simplen Meldern, die noch mit Batterien betrieben werden. Für den Mieter fallen dann einfach Batteriekosten an.

Rauchmelder warten Kosten

Die Kosten für die Wartung für Rauchmelder belaufen sich auf wenige Euro pro Jahr pro Rauchmelder

Je nach Melder-Modell kann man dabei mit Kosten zwischen 1,50 EUR und 3 EUR pro Jahr und Rauchmelder rechnen. Die Funktionsprüfung kann der Mieter selbst durchführen, indem er auf einen entsprechenden Knopf auf dem Melder drückt. Wenn die Batterien schwach sind, geben die meisten Melder automatisch einen Ton von sich um darauf hinzuweisen, dass die Batterien gewechselt werden müssen.

Bei teureren Melder, die über die Möglichkeit zur Fernwartung verfügen, liegen die Wartungskosten je Melder zwischen rund 5 EUR und 15 EUR jährlich. In diesem Fall braucht für die Prüfung des Melders niemand die Wohnung zu betreten, die Überprüfung kann über eine Fernabfrage und Fernprüfung des Melders erfolgen.

Bei Meldern, die nicht gekauft, sondern gemietet sind, ist das Ganze oft etwas komplizierter. Die Wartungskosten werden hier häufig nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind im jährlichen Mietpreis für den Melder direkt eingerechnet. In diesem Fall ist immer im Einzelfall zu entscheiden, wer welche Kosten tatsächlich übernehmen muss.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Unser Vermieter hat für unsere Wohnung 4 Rauchmelder besorgt. Für das Wechseln der Batterien (9V-Block) sind wir zukünftig selbst zuständig. Dieses Angebot vergleichen wir mit einem anderen, das uns der Vermieter unterbreitet: die Anschaffung von teureren Meldern, die allerdings über eine eingebaute 10-Jahres-Batterie verfügen, dafür aber jährliche Wartungskosten von 5,60 EUR pro Melder verursachen.

Posten Preis
Batteriekosten pro Jahr 12 EUR
Umlage der Anschaffung (11 % der Gesamtkosten) 3,74 EUR Mieterhöhung pro Jahr
Funktionsprüfung jährlich 0,00 (vom Mieter selbst durchgeführt)
Gesamtkosten jährlich 15,74 EUR
Gesamtkosten in 10 Jahren (hochgerechnet) 157,40 EUR
Kostenvergleich mit teurerem System mit 10-Jahres-Batterie und Fernwartung Anschaffungskosten-Umlage (11 %) 123,20 EUR, jährliche Wartung 5,60 EUR =179,20 EUR Gesamtkosten in 10 Jahren

Die gezeigten Kosten sind in einem konkreten Einzelfall entstanden. Die Kosten für andere Rauchmelder-Anschaffungen können auch deutlich unterschiedlich liegen. Unser Kostenbeispiel zeigt aber klar, dass die Kosten für einfache und kostengünstige Rauchmelder mit Wechselbatterien auch trotz des häufig nötigen Batteriewechsels durchaus interessant sein können.

Frage: Was bestimmt die Wartungskosten für Rauchmelder?

Rauchmelder Batterie wechseln Kosten

Muss die Batterie gewechselt werden, entstehen höhere Kosten

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • ob es sich um einen Melder mit fest verbauter Batterie oder mit Wechselbatterie (deutlich kostengünstigere Modelle) handelt
  • ob die Wartung durch den Mieter, durch den Hausmeister vor Ort oder über Fernwartung erfolgt
  • welche Landesgesetze gelten (Pflicht für Anschaffung und Wartung und Regelung)
  • ob Rauchmelder tatsächlich angeschafft oder nur bei einem Anbieter gemietet werden

Frage: Für welche Kosten muss ein Mieter überhaupt aufkommen?

Kostencheck-Experte: Das ist gar nicht so einfach zu klären. Beim Rauchmelder haben wir insgesamt ja drei verschiedene mögliche Kostenarten:

  • die Anschaffungskosten
  • ggf. auch die Mietkosten (meist inklusive Wartungs- und Servicekosten)
  • die Wartungskosten

Wichtig ist zunächst einmal, was das geltende Länderrecht vorsieht. Im Allgemeinen ist es in den meisten Bundesländern so, dass der Vermieter für die Anschaffung, der Mieter für die Wartung zuständig ist. In den Ländern, in denen keine eindeutige Vereinbarung getroffen ist, sind individuelle Vereinbarungen zulässig.

Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um sogenannte Modernisierungskosten, damit darf der Vermieter zwischen 8 % und 11 % der gesamten Anschaffungskosten als Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. Am Ende wird in den meisten Fällen dabei wohl keine besonders große Mieterhöhung herauskommen, die Kosten für die monatliche Miete steigen aber dadurch immerhin.

Deutlich schwieriger wird es dagegen, wenn der Vermieter die Geräte nicht kauft, sondern von einem entsprechenden Anbieter mietet. Ob diese Kosten so ohne Weiteres dann komplett auf die Mieter umgelegt werden können, ist rechtlich umstritten. Gerichte haben dazu bisher unterschiedlich entschieden. Wenn die Mietkosten auch – gleich automatisch mitgerechnet – auch Wartungskosten enthalten, wird es mit der Umlage auf die Mieter noch komplizierter. Hier muss zunächst einmal geklärt werden, ob diese Kosten überhaupt umlagefähig sind. Ist das nicht der Fall, bleibt der Vermieter in voller Höhe auf den Kosten sitzen.

Die reinen Wartungskosten sind dagegen recht problemlos auf die Mieter umlegbar und zwar in voller Höhe. Das sehen die meisten Gerichte ebenfalls so. Entweder ist der Vermieter in der Pflicht für die Wartung (Landesgesetze), dann darf er die Kosten umlegen, oder es ist ohnehin bereits gleich der Mieter dafür verantwortlich. Dann muss er klarerweise auch für die Kosten aufkommen.

Eine Voraussetzung für die Umlagefähigkeit ist allerdings, dass es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt.