Haben Sie eine Panne mit dem Wagen und lässt sich dieser nicht mit Stange oder Seil abschleppen, so ist das ziemlich ärgerlich. In diesem Fall hilft es nur, einen professionellen Abschleppdienst zu rufen, der das Auto in die nächstgelegene Werkstatt bringt. Was es kostet und worauf Sie achten müssen, wenn Sie den Pannenservice beauftragen, erfahren Sie in diesem Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was macht ein Abschleppdienst?
Kostencheck: Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen, das:
- Abschleppt,
- nach einem Unfall birgt,
- Pkws über längere Strecken transportiert,
- diese gegebenenfalls sicherstellt.
Zu diesem Zweck kommen spezielle Abschleppfahrzeuge zum Einsatz. Eine eventuell notwendig Sicherstellung erfolgt auf geschützten, firmeninternen Parkplätzen.
Was kostet das Abschleppen?
Kostencheck: Viele Mitglieder eines Automobilclubs sind der Meinung, dass dieser im Falle einer Panne kostenfrei hilft. Das ist leider ein Irrtum, denn meist wird nur ein fester Betrag übernommen. Wie hoch dieser ist, haben wir beispielhaft in nachfolgender Tabelle aufgelistet:
Art | Kostenerstattung | Kosten Mitgliedschaft |
---|---|---|
ADAC-Mitgliedschaft | bis 300 EUR inklusiv | ab 84 EUR |
ADAC-Plus Mitglied | bis 300 EUR, auch im Ausland | ab 94 EUR |
AvD | unbegrenzt | ab 64,90 |
Autoclub Mobil in Deutschland | unbegrenzt | ab 28 EUR |
Sind Sie kein Mitglied eines Automobilclubs, wird es teurer. Müssen Sie den Transport Ihres Wagens aus eigener Tasche bezahlen, ist mit nachfolgenden Aufwendungen zu rechnen:
Distanz | Kosten |
---|---|
bis zu 10 Kilometer | 120 – 210 EUR |
bis zu 30 Kilometer | 180 – 270 EUR |
Oben aufgelistete Preise sind unter anderem abhängig von der Region, in der Sie leben. Auch Faktoren wie eventuell benötigte Hilfsmittel, der Wochentag und sogar die Uhrzeit, an der Sie Hilfe benötigen, wirken sich auf die Kosten aus. Deshalb sollten Sie, sofern möglich, Angebote verschiedener Anbieter einholen.
Dennoch: Können Sie das sichere Abschleppen auf privater Ebene nicht sicherstellen, lohnt sich in jedem Fall der finanzielle Aufwand für den Abschleppdienst.
Wann ist der Abschleppdienst unumgänglich?
Kostencheck: Zunächst natürlich nach einem Unfall, bei dem der Wagen so stark beschädigt wurde, dass er nicht mehr fahrbereit ist. Zudem benötigen Sie zwingend die Hilfe der Fachleute, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden.
Dies ist beispielsweise der Fall wenn:
- Warnblinker, Lenkung oder Bremse defekt sind oder
- kein geeigneter Fahrer bereit steht.
Auch bei einem streikenden Automatik- oder Elektroauto sollten Sie das Abschleppen besser dem Abschleppdienst überlassen. Beim Automatikgetriebe kann der Abschleppvorgang zur Überhitzung führen. Bei Elektroautos besteht nicht nur das Risiko der Beschädigung durch Überladung des Akkus. Gehen Sie unsachgemäß vor, droht sogar die Gefahr eines tödlichen Stromschlags.
Wann zahlt die Versicherung die Abschleppkosten?
Kostencheck: Sehr ärgerlich ist es, wenn das Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss. Allerdings müssen Sie für die Kosten nicht immer aufkommen, denn in vielen Fällen werden diese von der Kfz-Versicherung übernommen:
-Unverschuldeter Unfall: Tragen Sie selbst keine Schuld an dem Crash, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unvallverursachers die Abschleppkosten. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie selbst keine Mitschuld haben. Sie als Geschädigter haben die Verpflichtung, die Ausgaben für den Transport des Pkws in die Werkstatt im ortsüblichen Rahmen zu halten.
– Selbstverschuldeter Unfall: Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, trägt diese die Kosten. Auch hier gilt: Diese müssen möglichst gering gehalten werden und im ortsüblichen Rahmen liegen.
– Schaden am Fahrzeug: Ob die Kfz-Versicherung bei einer Panne die Aufwendungen für den Abschleppdienst übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Meist ist hierfür ein optionaler Schutzbrief nötig, den Sie direkt beim Vertragsabschluss Angeboten bekommen.
Wichtig ist, dass Sie nicht einfach einen Abschleppdienst rufen oder auf eigene Faust ein Hotel buchen. Kontaktieren Sie zunächst die Servicemitarbeiter, die alle notwendigen Schritte in die Wege leiten.
Tipp: Werden Sie nach einem Unfall von Freunden oder Familienmitgliedern abgeschleppt, leistet die Kfz-Versicherung ebenfalls in Höhe der ortsüblichen Aufwendungen.
Was bringt ein Schutzbrief von der Versicherung?
Kostencheck: Dieser hat eine ähnliche Funktion wie die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Häufig bekommen Sie diese Möglichkeit direkt angeboten, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Allerdings ist der Service meist nicht so umfassend wie bei den großen Verkehrsclubs, dafür ist der Jahresbeitrag deutlich günstiger.
Enthalten sind Serviceleistungen wie:
- Abschleppen,
- Pannendienst,
- Bergung des verunfallten Fahrzeugs,
- erforderliche Übernachtungen,
- Rückreise zum Heimatort.
Bitte studieren Sie die Police genau, denn häufig ist die Höhe der Erstattung gedeckelt. Zudem gilt dieser Schutzbrief fast immer ausschließlich für den versicherten Pkw.
Ich möchte in meine Vertragswerkstatt abgeschleppt werden. Geht das?
Kostencheck: In der Regel wird der Pkw nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder zur Verwertungsstelle geschleppt. Bevorzugen Sie einen anderen Betrieb, können Inhaber eines Schutzbriefs eine weitere Leistung in Anspruch nehmen: Die Fahrzeugrückholung. Ihr Auto wird dann an den Wohnort und in die Werkstatt Ihrer Wahl verfrachtet.
Tipp: Besitzen Sie einen relativ neuen Wagen, ist häufig eine Mobilitätsgarantie inkludiert. Wurde das Fahrzeug nach den Vorgaben des Herstellers gewartet, können Sie diese kostenfrei in Anspruch nehmen.
Wie finde ich den richtigen Abschleppdienst?
Kostencheck: Wie obige Tabelle zeigt, differieren die Kosten der Abschleppdienste stark. Versuchen Sie deshalb, nach einer Panne die Ruhe zu bewahren und zunächst die Preise zu recherchieren. Leider ist im Notfall die Auswahl etwas eingeschränkt, da Sie auf ein Unternehmen angewiesen sind, das rasch und zuverlässig helfen kann.
Mitglieder der Automobilclubs sind hier ein wenig im Vorteil, denn sie können sich nach einem Schaden direkt mit dem Servicecenter in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter kümmern sich dann um alles Weitere.
Ist dies nicht der Fall, hilft die moderne Technik. Zwischenzeitlich gibt es verschiedene Apps, mit deren Hilfe Sie die im Umkreis tätigen Abschleppdienste heraussuchen und kontaktieren können.
Ich habe falsch geparkt und wurde abgeschleppt. Was muss ich hierfür bezahlen?
Kostencheck: Leider müssen Sie dann nicht nur für die tatsächlich entstandenen Kosten aufkommen.
Das umfasst die Aufwendungen für:
- das Auffinden des Fahrzeughalters,
- das Abschleppfahrzeug inklusive den Lohnkosten für den Fahrer,
- die gründliche Prüfung Ihres Fahrzeugs auf Schäden sowie deren Protokollierung,
- die Aufbewahrung des Wagens.
Hierdurch können nachfolgende Kosten entstehen:
Kostenfaktor | Preis |
---|---|
An- und Abfahrt, Abschleppen | 75 EUR |
Protokoll über eventuelle Schäden | 25 EUR |
Verwahrung des Pkws | 30 EUR |
Ermittlung des Fahrzeughalters | 25 EUR |
In unserem Beispiel müssen Sie somit mit Kosten in Höhe von 155 EUR rechnen. Hinzu kommen zusätzliche Verwaltungskosten, die abhängig sind von der Region, in der Sie leben.
Veranlasst die Polizei das Abschleppen Ihres Pkws, erhalten Sie die Rechnung umgehend. Die Verwahrstelle darf Ihren Wagen erst dann aushändigen, wenn diese beglichen wurde.
Wann darf ich abgeschleppt werden?
Kostencheck: Sind Sie beim Parken kreativ gewesen und haben Ihr Auto an einem unerlaubten Platz abgestellt, so darf Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert oder gefährdet werden.
Auch das Parken auf dem Radweg wird als Behinderung gewertet. Stehen Sie im absoluten Halteverbot, darf der Pkw ebenfalls abgeschleppt werden. In diesem Fall muss noch nicht einmal eine Gefährdung vorliegen.
Wer darf Autos abschleppen lassen?
Kostencheck: Im öffentlichen Verkehrsraum hat nur die Polizei dieses Recht. Wurden Sie eingeparkt, müssen Sie also zunächst die Ordnungshüter verständigen, die dann den Abschleppdienst beauftragen.
Wird hingegen Ihre private Garageneinfahrt immer wieder zugeparkt, sieht es anders aus. Hier sind Sie Inhaber des Hausrechts und dürfen unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen lassen.
Sowohl für die Gesetzeshüter als auch für Privatpersonen gilt allerdings das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Ärgern Sie sich darüber, dass der Besuch Ihrer Nachbarn vor Ihrer Garage parkt, können Sie nicht sofort den Abschleppdienst holen, sondern müssen zunächst klingeln und darum bitten, dass das Auto umgeparkt wird.
Wichtig: Rufen Sie als Privatperson den Abschleppdienst, sind Sie Auftraggeber und müssen die Kosten vorstrecken. Sie können diese im Anschluss von dem Falschparker zurückfordern und Ihre Aufwendungen gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Wer haftet für Schäden beim Abschleppen?
Kostencheck: Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und Sie stellen beim Abholen fest, dass eine Beule oder ein Kratzer entstanden ist, den es vorher noch nicht gab? Dann haftet nicht, wie man zunächst annehmen könnte, das Abschleppunternehmen. Nach Auffassung des BGH ist die Firma lediglich die „Erfüllungshilfe der hoheitlich tätigen Verwaltung“.
Sie müssten deshalb die Stadt als Auftraggeber des Unternehmens in Regress nehmen. Nach Meinung der Richter trägt diese sogar die Beweislast und müsste, möchte Sie die Aufwendungen nicht erstatten, glaubhaft geltend machen, dass der „Grund für die Entstehung des Schadens außerhalb des behördlichen Verwaltungsbereichs lag“.