Besitzen Sie ein Grab, haben Sie lediglich ein Nutzungsrecht für einen gewissen Zeitraum erworben. Kaufen wie ein Grundstück können Sie es jedoch nicht. Möchten Sie die Laufzeit verlängern lassen, entstehen deshalb erneut Kosten. Wie hoch diese sind und worauf Sie bei der Verlängerung des Grab-Nutzungsrechtes achten müssen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Wie lang ist die Mindestruhezeit, nach der ich das Grab verlängern lassen muss?
Kostencheck: Da diese nicht gesetzlich geregelt ist, variiert sie, abhängig von der Gemeinde, in der sich das Grab befindet. Wünschen Sie eine möglichst lange Mindestruhezeit, müssen Sie den Friedhof gezielt nach diesem Aspekt auswählen.
Die Dauer der Mindestruhezeit können Sie bei der Friedhofsverwaltung erfragen. In Deutschland liegt sie bei Erdgräbern zwischen 10 und 30 Jahren, Urnengräber haben kürzere Ruhezeiten, die zwischen 10 und 20 Jahren liegen.
Was kostet es, das Nutzungsrecht für das Grab im Anschluss zu verlängern?
Kostencheck: Üblicherweise schreibt Sie die Friedhofsverwaltung einige Monate vor Ablauf der Liegezeit an. Dem Schreiben können Sie auch entnehmen, was es kosten wird, das Nutzungsrecht zu verlängern. Die Kosten hierfür schwanken stark, wie nachfolgende Tabelle zeigt:
Ort | Grabnutzungsgebühren |
---|---|
Dresden | 575 – 820 EUR |
Leipzig | 650 – 875 EUR |
Stuttgart | 1.750 – 1.960 EUR |
München | 1,000 – 1,380 EUR |
Frankfurt am Main | 865 – 950 EUR |
Möchten Sie verhindern, dass die Grabstätte gegen Ihren Willen aufgelöst wird, sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Mindestliegezeit mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.
Wann muss die Mindestruhezeit bei Familiengräbern verlängert werden?
Kostencheck: Werden mehrere Verstorbene im gleichen Grab nebeneinander beigesetzt, gilt die Mindestruhezeit der letzten zu Grabe getragenen Person. Deshalb erheben Friedhöfe beispielsweise bei einem Gemeinschaftsgrab eines Ehepaares noch einmal eine Gebühr beim zuletzt verstorbenen Partner.
Kann ich auch bei einem Reihengrab das Nutzungsrecht verlängern?
Kostencheck: Dies ist leider nur sehr selten möglich. In Reihengräbern werden die Verstorbenen nebeneinander, entsprechend der zeitlichen Abfolge der Todesfälle, beigesetzt. Das Grabfeld liegt häufig in einem eigenen Bereich des Friedhofs, Größe und Lage des Grabes können Sie nicht selbst bestimmen. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird meist das gesamte Grabfeld eingeebnet, was die Verlängerung einzelner Gräber unmöglich macht.
Wer erhält das Nutzungsrecht?
Kostencheck: Das ist fast immer die Person, die bei der Gemeinde die Grabstätte beantragt. Das Nutzungsrecht kann aber, sofern dies in der Friedhofsordnung gestattet wird, auch auf eine andere Person übertragen werden.