Was kostet es, die Augen lasern zu lassen?

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Im Winter beschlägt die Brille, Regentropfen stören die Sicht und beim Sport rutscht sie von der Nase: Die Sehhilfe ist vielen Menschen lästig und nicht jeder verträgt Kontaktlinsen. Laser-Operationen versprechen hier Abhilfe und scharfen Durchblick. Was dieser Eingriff kostet, welche Risiken er haben kann und worauf Sie bei der Auswahl der Klinik achten sollten, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Welche Kosten entstehen durch das Lasern der Augen?

Kostencheck: Die Kosten für die Laser-Behandlung variieren, abhängig von:

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Die Kosten der Augenlaserung sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

  • der Operationsmethode
  • der Stärke der Sehschwäche
  • individuellen Faktoren wie Hornhautdicke oder Vorerkrankungen
  • der gewählten Klinik.

In welcher Preisspanne sich dieser Eingriff bewegt, haben wir in nachfolgender Tabelle aufgelistet:

Operationsmethode Kosten je Auge
LASIK-Verfahren 800 – 2.000 EUR
Fento-LASIK-Technologie 1.300 – 2.000 EUR
ReLEx-Smile-Verfahren 2.300 – 3.000 EUR

Oben genannte Kosten können aufgrund individueller Faktoren allerdings nur als grober Richtwert gesehen werden.

Die Kosten für das Lasern der Augen erscheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Bedenkt man, dass viele Patienten im Anschluss vollständig auf Brille und Kontaktlinsen verzichten können, relativieren sich diese Aufwendungen jedoch.

Achtung: Das Internet ist voll von Lockangeboten, in welchen das Lasern beider Augen für weniger als 1.000 EUR versprochen wird. Da Sie bei schweren Komplikationen sogar vorübergehend das Augenlicht verlieren können, sollte der Preis bei der Auswahl des Operateurs nicht den alleinigen Ausschlag geben. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Behandlung im Ausland vornehmen lassen möchten. Hier sollten stets die internationalen Standards eingehalten werden.

Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, sollten Sie zudem unbedingt darauf achten, ob ein Fixpreis oder ein „Ab-Preis“ genannt wird. Bei letzterem können sich die Kosten durch Vor- und Nachsorge sowie innovative Operationsmethoden erheblich verteuern.

Wie unterscheiden sich die Verfahren?

Kostencheck: Bereits seit 1990 wird die klassische LASIK-Behandlung zur dauerhaften Korrektur von Kurz- und Weitsichtigkeit sowie Hornhautverkrümmungen eingesetzt. Sie ist nach wie vor die am häufigsten angewandte Methode. Bei diesem Verfahren wird mithilfe eines Mikrokeratoms ein winziger Deckel (Flap) in die Hornhaut geschnitten, angehoben und zur Seite gelegt. Der Laser trägt nun das darunterliegende Hornhautgewebe ab. Anschließend wir der Deckel zurückgeklappt und wirkt wie ein natürliches Pflaster. Die kleine Wunde heilt von alleine ab.

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Die Femto-LASIK ist die derzeit die beliebteste Methode.

Seit 2004 werden Fehlsichtigkeiten mit der Femto-LASIK Methode behandelt. Bei dieser Variante wird die Hornhaut mit einem speziellen Femtosekundenlaser vorbereitet. Beide Methoden gelten als sicher und liefern gleichermaßen gute Ergebnisse. Dessen ungeachtet sind eine ausreichende Dicke der Hornhaut sowie eine stabile Sehstärke für den Behandlungserfolg erforderlich.

Erst seit dem Jahr 2011 ist das ReLEx-Smile-Verfahren im Einsatz. Bei dieser Methode ist kein Flap mehr notwendig. Mittels Laser wir ein feines Scheibchen im Inneren der Hornhaut erzeugt, das im Anschluss über einen winzigen Schnitt am Rande der Hornhaut entfernt wird. Mit dieser Methode können derzeit allerdings nur Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen behandelt werden, nicht jedoch Weitsichtigkeiten. Zudem dauert die Heilung etwas länger und das Verfahren ist deutlich teurer.

Übernehmen die Krankenkassen die Aufwendungen ganz oder teilweise?

Kostencheck: Leider ist das Lasern der Augen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, werden die Kosten häufig zumindest teilweise von der Kasse getragen. Um keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen lassen.

Haben Sie eine Private Zusatzversicherung abgeschlossen, welche eine Zuzahlung für Brille oder Kontaktlinsen leistet, wird von dieser in der Regel ein Teil der Kosten der Laserbehandlung übernommen. Reichen Sie den Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes bei der Versicherung ein und lassen Sie sich die Übernahme der Aufwendungen bescheinigen.

Unser Tipp: Wurde ärztlich diagnostiziert, dass Sie weder Kontaktlinsen noch Brille vertragen, können Sie auch als gesetzlich Krankenversicherter einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Immer häufiger wird dieser positiv beschieden.

Darf ich die Laserbehandlung steuerlich geltend machen?

Kostencheck: Ja, Sie können die Kosten des Eingriffs als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist hierbei nicht notwendig.

Welche Fehlsichtigkeiten können korrigiert werden?

Kostencheck: Dies sind in erster Linie:

  • Kurzsichtigkeit bis zu – 10 Dioptrien,
  • Weitsichtigkeit und Altersweitsichtigkeit bis zu + 4 Dioptrien,
  • Hornhautverkrümmung bis zu 6 Dioptrien.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Kostencheck: Um sich die Augen lasern zu lassen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem sollten sich die Dioptrienwerte der Fehlsichtigkeit im letzten Jahr um nicht mehr als 0,5 verändert haben.

Um die Sehschwäche genau diagnostizieren zu können, müssen im Vorfeld des Eingriffs diverse Untersuchungen erfolgen. Um die Werte nicht zu verfälschen, dürfen Sie zwei Wochen vor diesem Termin keine Kontaktlinsen tragen.

Untersucht werden im Einzelnen:

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Vor der OP müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Pupillengröße,
  • Hornhautdicke,
  • Augeninnendruck,
  • Tränenfilm,
  • eventuell bisher nicht diagnostizierte Augenerkrankungen,
  • der allgemeine Gesundheitszustand.

Die Operation kann nur erfolgen, wenn Ihre Augen und Sie selbst völlig gesund sind. Der Eingriff kann belastend sein, deshalb müssen Sie auch physisch in der Lage sein, diesen gut zu überstehen.

Was wird beim Lasern der Augen gemacht?

Kostencheck: In Deutschland wird dieser Eingriff ausschließlich von einem qualifizierten Augenarzt an einer hierauf spezialisierten Fachklinik vorgenommen. Die kleine Operation erfolgt ambulant und verläuft folgendermaßen:

  • Zunächst werden die Augen betäubt, sodass keine Schmerzen auftreten.
  • Je nach Verfahren wird der Flap freigelegt.
  • Zur Formung und Modellierung der Hornhaut wird der Laserstrahl angesetzt.
  • Sobald Sie sich von der Betäubung erholt haben, dürfen Sie die Klinik verlassen.

Planen Sie mit nachfolgender Ruhezeit für diesen Eingriff etwa zwei bis drei Stunden ein. Die eigentliche Operation dauert nur 15 – 20 Minuten.

Unmittelbar nach dem Eingriff müssen Sie eine verschwommene Sicht in Kauf nehmen. Auch ein trockenes Gefühl auf dem Auge, ein Fremdkörpergefühl durch den Flap sowie eine erhöhte Lichtempfindlichkeit treten in den ersten Tagen nach der OP häufig auf. Nach ein bis zwei Tagen sollten Sie hiervon nichts mehr spüren und benötigen im Idealfall keine Sehhilfe mehr.

Gelegentlich klagen Patienten über leichten Schwindel, Kopfschmerzen oder Doppelsichtigkeit. Der Körper muss sich erst an die neue Sehkraft gewöhnen und reagiert mit diesen Nebenwirkungen, die abhängig von der individuellen Empfindlichkeit innerhalb von drei bis vier Tagen abklingen sollten.

Wie hoch ist die Erfolgsquote?

Kostencheck: Mit über 90 Prozent ist die Erfolgsquote der Laserbehandlung ausgesprochen hoch. Sie gilt als erfolgreich, wenn die Sehkraft nach dem Eingriff nicht mehr als 0,5 Dioptrien von der Normalsichtigkeit oder dem angestrebten Ergebnis abweicht. Die meisten Patienten berichten bereits wenige Stunden nach dem Eingriff von einer deutlichen Verbesserung der Sehleistung.

Wie lange bin ich nach der Operation krankgeschrieben?

Kostencheck: Da das Lasern der Augen als Lifestyle-Operation ohne medizinische Notwendigkeit gilt, darf Sie der Arzt nach dem Eingriff nicht krankschreiben, trotzdem Sie nach dem Eingriff einige Tage arbeitsunfähig sind. Sie haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Sie sollten die Laserbehandlung deshalb in den Urlaub legen, sodass sich Ihre Augen bis zum ersten Arbeitstag wieder regenerieren können.

Was sollte ich nach der Operation unterlassen?

Kostencheck: In der ersten Zeit nach der Operation sollten Sie sehr behutsam mit Ihren Augen umgehen, damit die verletzte Hornhaut in Ruhe abheilen kann. Keinesfalls sollten Sie:

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Ein paar Dinge müssen nach er OP berücksichtigt werden.

  • Wasser über oder in die Augen fließen lassen,
  • reiben oder Kratzen,
  • Wimperntusche oder Lidschatten auftragen,
  • in die Sauna gehen,
  • schwimmen gehen,
  • schwitzen, beispielsweise beim Sport.

Welche Risiken gibt es?

Kostencheck: Leider ist die Laserbehandlung nicht immer nebenwirkungsfrei. Viele Patienten leiden nach der Operation unter trockenen Augen und klagen über ein unangenehmes Fremdkörpergefühl. Einige Personen berichten von starken Blendeffekten in der Nacht, die es ihnen unmöglich machen, in den ersten Monaten bei Dunkelheit Auto zu fahren. Auch sogenannte Halos, störende Lichterscheinungen, sowie ein leichter Verlust des Kontrastsehens kommen nach LASIK-Operationen vor. In der Regel verschwinden all diese Nebenwirkungen in den ersten drei Monaten.

Infektionen treten sehr selten auf. Diese lassen sich gegebenenfalls durch Medikamente gut in den Griff bekommen. Bei etwa ein bis fünf Prozent der Laserbehandlungen erfolgt eine Überkorrektion des Auges, die sich jedoch durch eine Nachbehandlung eliminieren lässt.

Der vorübergehende Verlust des Augenlichts sowie der ungewollte Ausfall der Tränendrüse sind extrem selten.

Insgesamt gilt: Je größer die Fehlsichtigkeit, desto höher ist auch das Risiko von Nebenwirkungen, die dauerhaft bestehen bleiben.

Achtung: Haben Sie bisher eine Sehhilfe benötigt, findet sich in vielen Fällen ein Vermerk im Führerschein. Damit es nach der Laser-Behandlung bei Verkehrskontrollen nicht zu Konflikten kommt, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis nach dem Lasern der Augen ändern lassen. Hierfür müssen Sie sich erneut einem Sehtest unterziehen, der zwischen 7 und 20 EUR kostet. Hinzu kommen die Gebühren für das Umschreiben des Führerscheins in Höhe von circa 25 EUR.