Amtlicher Lageplan: welche Kosten muss man dafür rechnen?

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Der amtliche Lageplan ist in vielen Fällen das wichtigste Dokument beim Einreichen eines Bauantrags. Nach der Bauordnung setzt er sich immer aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil zusammen, erstellt wird er im Allgemeinen vom beeideten Vermessungsingenieur auf Basis der Katasterkarte (Flurkarte). Welche Kosten für einen amtlichen Lageplan anfallen, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.

Frage: Mit welchen Kosten muss man für die Erstellung des amtlichen Lageplans rechnen?

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen. Jedes Bundesland hat eine eigene Gebührenordnung für Vermessungsaufgaben, die zunächst einmal gelten. Bei der Vermessung und der Erstellung des Lageplans selbst richten sich die Kosten in NRW beispielsweise zudem auch nach einer Vielzahl von individuellen Faktoren, die in die Gebührenberechnung mit einfließen:

  • die gegebene Grundstücksfläche
  • die gegebene Grenzlänge
  • der aktuelle Bodenrichtwert
  • der Zeitaufwand für die Vermessung und die Planerstellung
Amtlicher Lageplan Kosten

In einigen Bundesländern ist der Vermessungsaufwand entscheidend für den Preis, in anderen nur der Immobilienwert

Je nach geltender Landesbauordnung können die Gebühren allerdings auch von anderen Faktoren abhängen. In Niedersachsen beispielsweise richten sich die Kosten für den Lageplan allein nach dem Wert des Bauvorhabens, den Vorbereitungsunterlagen und nach der Ausfertigung (einfacher Lageplan oder sogenannter qualifizierter Lageplan). Beim Bau eines Hauses bis 300.000 EUR fallen hier beispielsweise mindestens 212,30 EUR für einen einfachen und mindestens 702,10 EUR für einen qualifizierten Lageplan an, dazu kommen 3,94 EUR Versandgebühren. Zusätzlicher Aufwand für die Erhebung weiterer notwendiger Angaben sowie im Einzelfall höherer Bearbeitungsaufwand als üblich wird dann zusätzlich nach Stundenaufwand abgerechnet, ebenso wie zuvor notwendige Vermessungsarbeiten.

In Bayern und Hessen fallen dagegen kaum Kosten für den Amtlichen Lageplan an, auch den Einmessplan für das Schnurgerüst erstellt hier in der Regel der Architekt, die Kosten sind in der Architektenleistung bereits mit enthalten. Vermessungen sind meist nur in Fällen nötig, wo zuvor eine Grenzfeststellung unumgänglich ist, der Lageplan wird direkt auf der Flurkarte vom Architekten gezeichnet.

Eine Schätzung, welche Kosten die Erstellung eines amtlichen Lageplans im Einzelfall verursacht, kann man also nur im konkreten Fall bei bekannten örtlichen Gegebenheiten und unter Bezugnahme auf die jeweils geltende Landesbauordnung und die Gebührenordnung treffen. In der Regel können die zuständigen Katasterämter meist eine recht brauchbare Einschätzung über die zu erwartenden Kosten im Einzelfall liefern.

In der Praxis können die Kosten je nach Bundesland und gegebener Situation damit zwischen rund 30 EUR und bis zu 2.000 EUR liegen.

Beispiel-Kosten

In NRW hängen die Kosten für den Amtlichen Lageplan unter anderem auch von der Verwendung des Amtlichen Lageplans ab. Nachfolgend einige Kostenbeispiele.

Es wird ein Lageplan für ein 400 m² großes Grundstück im Kreis Soest mit einem Bodenrichtwert von 80 EUR erstellt. Der Schwierigkeitsgrad für die Erstellung wird als „einfach“ festgestellt.

Verwendung des Amtlichen Lageplans Gebühr für die Erstellung
geplante Bebauung eines unbebauten Grundstücks mit einem Haus bis zu einem Wert von 200.000 EUR ca. 920 EUR
Eintragung einer Baulast ca. 409 EUR
Genehmigungsverfahren Grundstücksteilung ca. 359 EUR

Die hier gezeigten Kosten sind Richtwerte, die von der Flächengröße, dem Bodenrichtwert und der Schwierigkeit der Vermessungs- und Erstellungsaufgabe abhängen. Im Fall einer geplanten Bebauung spielen auch die erwarteten Baukosten zusätzlich eine Rolle für die Kosten des Bauantrags. Damit beziehen sich die gezeigten Kosten jeweils auch nur auf einen konkreten Einzelfall.

Frage: Was bestimmt die Kosten für einen Amtlichen Lageplan?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • das jeweilige Bundesland (Vorgaben in der Bauordnung)
  • die jeweils geltende Gebührenordnung
  • gegebenenfalls die Größe des Grundstücks
  • gegebenenfalls der geltende Bodenrichtwert
  • gegebenenfalls der Bauwert eines neu zu errichtenden Gebäudes
  • gegebenenfalls die Länge der Grundstücksgrenzen
  • die Gebühren für die zu beschaffenden Dokumente (z. B. Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, etc.)
  • die zu leistenden Vermessungsaufgaben im Einzelfall (z. B. Höhenfeststellung, Grenzfeststellung, etc.)
  • gegebenenfalls weitere mögliche Zusatzaufwendungen

Die Kosten für die Erstellung eines Amtlichen Lageplans können also immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall abgeschätzt werden. Auskunft kann in den meisten Fällen das zuständige Katasteramt erteilen.