Gebäudeeinmessung: welche Kosten muss man rechnen?

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Zu den Baunebenkosten beim Hausbau gehören auch die Vermessungskosten. Ein wichtiger Teil davon sind die Einmesskosten nach der Gebäudefertigstellung. Mit welchen Kosten man bei dieser Vermessungsleistung rechnen muss, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet die Gebäudeeinmessung?

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen. Die Kosten hängen immer vom jeweiligen Gebäude und den Gegebenheiten auf dem Grundstück ab.

Unterscheiden muss man zunächst einmal zwischen:

  • den reinen Vermessungskosten bei der Gebäudeeinmessung
  • den Gebühren für die Gebäudeeinmessung (vom Amt erhoben)

Die reinen Gebühren für die Gebäudeeinmessung vom Vermessungstechniker richten sich nach den erforderlichen Messungen, die im jeweiligen Bundesland vorgeschrieben sind und nach dem daraus entstehenden Vermessungsaufwand. Die Kosten können – je nach Anforderungen des Amtes – auch recht hoch ausfallen. Mit einigen hundert Euro muss man allein für die Gebäudevermessung auf jeden Fall rechnen.

Die amtlichen Gebühren für die Gebäudeeinmessung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gewöhnlich werden sie nach den Baukosten oder den sogenannten „Normalherstellungskosten“ für das Gebäude gestaffelt.

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Die amtlichen Gebühren für die Einmessung eines Einfamilienhauses liegen bei mindestens 500€

Bei Einfamilienhäusern mit üblichen Baukosten zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR liegen die Gebühren meist zwischen rund 500 EUR und 1.000 EUR, in einigen Fällen kann das bei anderen Staffelungen auch mehr sein. Bei teureren Häusern liegt man dann meist bereits deutlich über 1.000 EUR an Gebühren.

In Dortmund (NRW) würden dafür beispielsweise nach der öffentlichen Gebührenordnung 830 EUR für Häuser bis 300.000 EUR Normalherstellungskosten anfallen, bei Häusern über 300.000 EUR Normalherstellungskosten wären das 1.350 EUR an Gebühren. Zu diesen Amtsgebühren müssen zusätzlich noch 19 % Mehrwertsteuer gerechnet werden.

Gebäudeeinmessung stellt nur einen Teil der Vermessungskosten dar

Die Vermessungskosten für das Grundstück müssen dagegen extra bezahlt werden. Dafür fallen bereits im Vorfeld vor dem Bau entsprechende Kosten an. Auch bei Grenzvermessungen gibt es große Unterschiede in den Regelungen der einzelnen Bundesländern und auch bei den Gebühren. So müssen bei der Grenzvermessung beispielsweise in einigen Bundesländern auch die Nachbarn einen Teil der Kosten übernehmen. Mehr darüber finden Sie an dieser Stelle.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Unser fertiggestelltes Einfamilienhaus in Brandenburg soll nun noch eingemessen werden. Im Zuge der Hauseinmessung ist auch eine Lage- und Höhenüberprüfung verlangt. Grundlage für die Kosten ist die Vermessungsgebührenordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Brandenburg.

Posten Preis
Lage- und Höhenüberprüfung, Gebäudeeinmessung 605 EUR
zzgl. 19 % MwSt 114,95 EUR
Gesamtkosten brutto 719,95 EUR

Hierbei handelt es sich nur um ein einzelnes Kostenbeispiel für einen konkreten Einzelfall. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung bei anderen Gebäuden, insbesondere in anderen Bundesländern, können auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Gebäudeeinmessung ab?

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen sind hier:

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Die Kosten für die Gebäudeeinmessung hängen von verschiedenen Faktoren ab

  • in welchem Bundesland das Gebäude liegt
  • welche Vermessungen beim fertiggestellten Gebäude jeweils vorgeschrieben sind
  • welche Vermessungsdaten erhoben werden müssen (Standard sind Lageüberprüfung und Höhenfeststellung)
  • wie hoch der daraus entstehende Vermessungsaufwand beim individuellen Gebäude ist
  • welche amtlichen Gebühren bei der Einmessung anfallen
  • ob zusätzliche Messungen erforderlich sind (z. B. Baulasten, die mit vermessen werden müssen)
  • ob gegebenenfalls Erschwernisse (Zuschlag wird verrechnet) oder Erleichterungen der Arbeit des Vermessungsingenieurs (Ermäßigung) vorliegen

Damit lassen sich die Vermessungskosten immer nur im konkreten Einzelfall ermitteln – pauschale Angaben sind unmöglich. Der individuelle Aufwand kann von Gebäude zu Gebäude, abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, sehr unterschiedlich sein.

Frage: Welche Erschwernisse oder Erleichterungen kann es geben?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich auch wiederum von den Vorschriften der einzelnen Länder ab.

In NRW kann beispielsweise bei mehreren nebeneinander liegenden und aneinander grenzenden Gebäuden (z. B. Reihenhäusern) eine Ermäßigung auf die Kosten gewährt werden. Die Berechnung der Ermäßigung ist im Einzelfall aber oft kompliziert, so vermindert sich in NRW die höchste Vermessungsgebühr um 20 % der zweithöchsten Vermessungsgebühr der nebeneinander liegenden Häuser, wenn alle Gebühren gleich hoch sind, werden alle Gebühren gleichermaßen um 20 % vermindert.

Erschwernis-Zulagen werden dagegen in der Regel nur in gravierenden Fällen angewendet, die jeweils vorliegende Erschwernis der arbeiten muss dabei auch begründet werden (z. B. noch weiterer Baustellenbetrieb)