Was früher bei größeren Häusern durchaus üblich war, nämlich einen eigenen Gärtner zu bestellen, wird heute aus Zeitmangel häufig wieder aufgegriffen. Im Gegensatz zu den früher meist angestellten Gärtnern werden heute allerdings überwiegend freie Dienstleister mit Gartengestaltungs- und Gartenpflegeaufgaben betraut. Was das gewöhnlich kostet, besprechen wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Frage: Was kosten die Dienste eines Gärtners?
Kostencheck-Experte: Das ist natürlich immer davon abhängig, welche Tätigkeiten der Gärtner genau ausführen soll. Die grundsätzlichen Schwerpunkte bei gärtnerischen Tätigkeiten liegen bei:
- Planung und Beratung
- Gartengestaltung und
- Gartenpflege
Planung und Beratung
Wenn es um die ökologisch und optisch sinnvolle Gestaltung eines Gartens geht, ist der professionelle Gärtner sicherlich der beste Ansprechpartner. Er weiß, welche Pflanzen welche Wuchs- und Standortbedingungen benötigen, um zu gedeihen und welche Bepflanzung für welche Bodenbedingungen am besten geeignet ist.
Die Kosten für Planung und Beratung können je nach beauftragtem Gärtnereibetrieb sehr unterschiedlich ausfallen, häufig ist eine grundlegende Beratung auch kostenfrei, wenn später die Gestaltungsarbeiten übernommen werden.
Gartengestaltung
Je nach persönlichen Wünschen gibt es für einen Garten ganz unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Das kann vom schlichten Bauerngarten über den Nutzgarten bis hin zu chinesischen Feng-Shui-Gärten.
Welche Kosten für die Gartengestaltung zu erwarten sind, hängt allein von den Gestaltungswünschen ab. Bei besonderen Gestaltungen können Sie aber grob von Kosten im Bereich von rund 35 EUR pro m² bis zu 100 EUR pro m² ausgehen.
Gartenpflege
Ein großer Teil der Arbeiten, die Gärtner heute durchführen, betrifft die professionelle Gartenpflege. Dazu gehören Arbeiten wie das Säen von Rasen, die regelmäßige Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren) aber auch die Pflege von Sträuchern und Gehölzen, das Neupflanzen und das Anlegen von Beeten.
Während die Anlage von Beeten mit rund 25 EUR pro m² bis 35 EUR pro m² häufig recht teuer werden kann, kommen die einfacheren Arbeiten meist eher günstig. Rasenmähen durch den Gärtner kostet meist nur rund 0,10 EUR pro m² bis 0,30 EUR pro m², für das Vertikutieren werden meist nur Kosten im Bereich von rund 1 EUR pro m² verlangt.
Wenn es darum geht, eine eine Hecke zu schneiden, kann man ebenfalls häufig von recht geringen Kosten ausgehen.
Das professionelle Säen von Rasen inklusive der erforderlichen Nachbetreuung verursacht meist Kosten zwischen rund 2 EUR pro m² bis 12 EUR pro m², je nach individuellem Aufwand, gewählter Rasensorte und erforderlichen Pflegearbeiten im Nachgang.
Arbeiten nach Stundensatz
Häufig fallen einzelne Arbeiten an, für die es keine pauschale Preisberechnung gibt. In diesen Fällen können Sie von Stundenkosten im Bereich zwischen rund 30 EUR bis 50 EUR je Stunde ausgehen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Der Frühling ist gekommen und wir lassen vom Gärtner unseren schon etwas verwilderten Garten nun endlich einmal auf Vordermann bringen. 550 m² Rasen sollen gemäht und vertikutiert werden, unsere 30 m lange Hecke wird in Form geschnitten und ein 5 m² großes Beet wird vor dem Haus angelegt.
Posten | Preis |
---|---|
Anfahrt | 41 EUR |
Rasenpflege (Mähen und Vertikutieren) | 770 EUR |
Heckenschnitt und Entsorgung Schnittgut | 125 EUR |
Beet-Anlage mit gewünschter Bepflanzung | 165 EUR |
Gesamtkosten | 1.101 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einzelne Leistungen eines bestimmten Betriebs. Sie können in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: Wovon hängen die Kosten für den Gärtner ab?
Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen ist hier immer:
- welche Arbeiten der Gärtner ausführen soll
- welche Preisgestaltung er zugrunde legt
- ob Pflegeleistungen regelmäßig erfolgen sollen (häufig günstige „Abo-Preise“ bei regelmäßigen Leistungen möglich)
- welche besonderen Gestaltungswünsche bestehen
Frage: Kann man die Kosten für den Gärtner steuerlich absetzen?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich ist das möglich. In der Steuererklärung können Teile der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten) eines Handwerkers bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag (6.000 EUR pro Jahr) geltend gemacht werden. Angerechnet werden dann bis zu 1.200 EUR.
Dazu gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen:
- die Lohnkosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein
- die Rechnung des Gärtners muss überwiesen worden sein (Barzahlung wird nicht anerkannt)
- das Gebäude zu dem der Garten gehört muss selbst bewohnt werden
Vermieter können die Kosten auf die Mieter umlegen (alle laufenden Kosten), die Kosten für Renovierungen und Reparaturen können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.