Ein medizinischer Notfall kann in jedem Alter völlig unerwartet eintreten. Dann ist es gut, wenn Ihre Wünsche durch entsprechende Vorsorgevollmachten hinterlegt sind. Durch diese entlasten Sie Ihre Familie, die ansonsten in Ihrem Sinne entscheiden müsste. Was eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht kostet und worauf Sie beim Erstellen achten müssen, das klären wir im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Kostencheck: Durch eine Patientenverfügung werden, für den Fall, dass Sie schwer krank oder pflegebedürftig werden und nicht mehr alleine entscheiden können, alle medizinischen Angelegenheiten geregelt.
Durch die Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie in rechtlichen Belangen vertritt, sollte Ihnen das einmal nicht mehr selbst möglich sein.
Was kostet die Patientenverfügung?
Kostencheck: Sie können das Dokument beglaubigen oder beurkunden lassen. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt, die Beurkundung bezieht sich auf das gesamte Schriftstück.
Für die Beurkundung der Patientenverfügung benötigen Sie einen Notar. Eine Beglaubigung kann auch durch eine öffentliche Stelle erfolgen, beispielsweise der Stadtverwaltung, der Betreuungsbehörde oder einem Gericht.
Die Kosten belaufen sich auf nachfolgend aufgelistete Beträge:
Beglaubigende/beurkundigende Stelle | Kosten |
---|---|
Notar | 60 EUR |
Öffentliche Stelle | 10 – 20 EUR |
Muss meine Patientenverfügung durch einen Notar verfasst und beurkundet werden?
Kostencheck: Zwingend notwendig ist dies nicht, da das Dokument bereits durch Ihre Unterschrift Gültigkeit erlangt. Allerdings sehen es Experten kritisch, wird das Schriftstück eigenhändig geschrieben, da diese Dokumente im Bedarfsfall oft nicht anerkannt werden.
Insbesondere die im Internet downloadbaren Lückentexte oder Ankreuzformulare sind nicht fälschungssicher und häufig widersprüchlich formuliert. Erstellen Sie das Dokument hingegen gemeinsam mit Ihrem Notar, können Sie sicher ein, dass es nicht zu vage verfasst und dadurch im Zweifel unwirksam ist.
Was muss in der Patientenverfügung aufgeführt sein?
Kostencheck: In der Patientenverfügung wird detailliert dargelegt, welche Therapien und Behandlungsmaßnahmen Sie im Ernstfall wünschen. Bestimmte Verfahren können Sie ausdrücklich ablehnen. Wichtiger Bestandteil der Patientenverfügung ist Ihre persönliche Einstellung zu lebensverlängernden Verfahren.
Aufgeführt werden sollten:
- Welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen.
- Ob bestimmte Behandlungsmethoden (Bluttransfusionen, Transplantationen, Operationen) abgelehnt werden.
- Welche Schmerzbehandlungen, Schmerzmittel und sonstige Medikamente verabreicht werden dürfen.
- Ob Sie mit einer künstlichen Ernährung einverstanden sind.
- Sind Sie bereit, Organe zu spenden?
- Der Sterbeort und die Personen, die Ihnen in Ihren letzten Stunden zur Seite stehen sollen.
Welche formalen Voraussetzungen muss ich beachten?
Kostencheck: In §1901 a BGB ist festgelegt, dass eine Patientenverfügung in jedem Fall schriftlich verfasst werden muss. Allerdings besagt § 1901 b, dass unter Umständen auch eine mündliche Patientenverfügung rechtlich bindend sein kann, sofern die Angehörigen oder eng vertraute Personen dies glaubhaft bezeugen können.
Sie müssen zum Zeitpunkt des Erstellens des Schriftstücks volljährig und einwilligungsfähig sein.
Folgende Angaben müssen in dem Dokument enthalten sein:
- Vor und Nachname, gegebenenfalls Geburtsname,
- Ort und Datum,
- Aktuelle Anschrift,
- Eingangs- und Schlussformel,
- Unterschrift.
Es muss konkret formuliert sein:
- Wann die Patientenverfügung in Kraft treten soll.
- Welche Maßnahmen Sie wann und in welchem Fall ablehnen.
- Welche Vertrauenspersonen Sie bevollmächtigen.
- Eventuell Hinweise zur Hinterlegung weiterer Verfügungen und Ermächtigungen.
Schwammige Formulierungen wie: „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind jedoch zu pauschal und rechtlich nicht bindend. Formulieren Sie deshalb genau und lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Hausarzt oder einem Arzt Ihres Vertrauens unterstützen.
Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?
Kostencheck: Die best formulierte Patientenverfügung nützt nichts, wenn diese im Ernstfall nicht auffindbar ist. Es ist jedoch nicht verpflichtend, das Schriftstück zwingend bei einem Notar zu hinterlegen.
Bewahren Sie die Patientenverfügung zu Hause auf, sollten Sie den Ihnen vertrauten Personen unbedingt mitteilen, wo sie zu finden ist. Sinnvoll ist es in diesem Fall, auch dem Hausarzt eine Kopie des Dokumentes zu Verfügung zu stellen.
Gegen eine Gebühr können Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Hier werden auf Antrag alle Vorsorgedokumente wie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erfasst. Je nach Umfang kostet die dauerhafte Registrierung ab 13 EUR.
Auf das Register haben alle Betreuungsgerichte Zugriff und können im Ernstfall Einsicht nehmen. Bitte beachten Sie: Gespeichert ist nur, ob ein derartiges Dokument vorliegt, nicht jedoch eine Kopie der von Ihnen verfassten Patientenverfügung.
Infokarte oder Zettel im Geldbeutel verwahren
Unabhängig davon, ob Sie das Vorliegen einer Patientenverfügung im Vorsorgeregister speichern ließen, empfiehlt es sich, eine kleine Notfallkarte oder einen Zettel mit dieser Information im Geldbeutel zu verwahren. Es genügt, wenn vermerkt ist, dass Sie eine Patientenverfügung haben. Zusätzlich sollten Sie die Anschrift und Telefonnummer der Person vermerken, die im Notfall verständigt werden muss.
Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
Kostencheck: Ja, das ist formlos möglich, die Schriftform ist hierfür nicht vorgeschrieben.
Benötige ich auch eine Vorsorgevollmacht?
Kostencheck: Ja, diese ist unbedingt anzuraten. Liegen Sie beispielsweise nach einem Unfall im Koma oder hatten einen schweren Schlaganfall und wurden zum Pflegefall, sind Sie nicht mehr in der Lage, viele Dinge eigenständig zu regeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die gegebenenfalls für Sie entscheiden. Es muss dann kein Gericht eingeschaltet werden.
Trotzdem die Gebühren für die Vorsorgevollmacht höher sind als jene für die Patientenverfügung, ist es empfehlenswert, diese zumindest notariell beglaubigen zu lassen. Dies erhöht im Ernstfall den Beweiswert.
Die Kosten
Bei der Vorsorgevollmacht sind die Aufwendungen für die Beurkundung vom Vermögenswert abhängig. Gemäß §98 Abs. 3 S. 2GNotKG darf allerdings maximal die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden. Bei einer Beurkundung fällt stets der 1,0fache Gebühr an. Beläuft sich der Geschäftswert auf 25.000 EUR müssen Sie mit einer Beurkundungsgebühr von 115 EUR rechnen, bei einem Geschäftswert von 250.000 EUR belaufen sich die Gebühren auf circa 535 EUR.