Was kostet eine Haftpflichtversicherung?

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Schnell ist es passiert und Sie verschütten bei einer ausgelassenen Feier ein Glas Rotwein auf dem neuen, teuren Teppich Ihres Bekannten. Dies ist nur einer der Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, wie hoch die Beiträge für diese wichtige Versicherung sind und worauf Sie beim Abschluss achten müssen.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Kostencheck: Im Gesetz ist geregelt: Wer einen Schaden verursacht, muss für dessen Folgen gerade stehen. Das heißt: Der Schadensverursacher hat dem Geschädigten Ersatz zu leisten. Dies kann enorme Konsequenzen nach sich ziehen, denn Sie haften mit Grundbesitz und Haus, Ihren Ersparnissen sowie dem regelmäßigen Einkommen. Sogar auf einen eventuellen Lottogewinn oder eine Erbschaft darf zugegriffen werden. Kurz gesagt: Sie müssen mit Ihrem gesamten Vermögen für den Schaden geradestehen, was schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Schutz vor Schadensersatzansprüchen bietet nur die private Haftpflichtversicherung. Doch diese steht nicht nur für monetäre Folgen ein, sondern überprüft auch, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt Schadensersatz leisten müssen.

Was kostet die Haftpflichtversicherung?

Kostencheck: Bedenkt man den Leistungsumfang, ist eine Haftpflichtversicherung nicht teuer. Eine Familie mit Kindern muss für einen Premiumtarif mit Rundumschutz etwa 50 bis 150 EUR jährlich kalkulieren.

Die Kosten variieren, abhängig von:

  • der Höhe der Deckungssumme
  • den gewählten Zusatzleistungen
  • sowie der Gesellschaft, für die Sie sich entscheiden.

Die Deckungssumme beziffert den Betrag der maximalen Entschädigung. Empfehlenswert ist eine Summe zwischen 5 und 10 Millionen EUR. Wählen Sie diese nicht zu niedrig, denn im Schadensfall müssen Sie alle Kosten, die über die festgelegte Deckungssumme hinausgehen, aus eigener Tasche bezahlen.

Auch die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich auf den Beitrag aus. Bedenken Sie, dass Sie für Schäden unterhalb der vereinbarten Summe selbst aufkommen müssen. Da sich die Selbstbeteiligung weniger stark auf die Beitragshöhe auswirkt, als häufig angenommen wird, besteht hier kein großes Einsparpotenzial. Überlegen Sie deshalb gut, ob es überhaupt lohnt, diesen Punkt in den Vertrag aufnehmen zu lassen.

Wer benötigt eine private Haftpflichtversicherung?

Kostencheck: Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die jeder haben sollte. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen und kann Sie so im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin schützen.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann erschreckend langwierige und teure Folgen haben. Werden durch Ihr Verschulden gar Menschen verletzt, drohen millionenschwere Schadenersatzforderungen. Die Privathaftpflicht trägt auch diese auf und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Forderungen ab.

Welche Leistungen beinhaltet die Haftpflichtversicherung?

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Ein Glas Wein kann einem schnell teuer zu stehen kommen

Kostencheck: Sachschäden wie das eingangs erwähnte Glas Wein auf dem Teppichboden ziehen finanziellen Schadensersatz nach sich. Mit der Deckung garantiert Ihre Versicherung, der betroffenen Person eine entsprechende Entschädigung zu bezahlen. Allerdings gilt dies nur für die in der Police vereinbarte Deckungssumme.

Zudem kommt die Versicherung für Vermögens- und Personenschäden auf. Ein Vermögensschaden entsteht, wenn der Geschädigte einen materiellen Schaden erleidet, der jedoch kein Sachschaden ist.

Zu den Personenschäden zählen in erster Linie körperliche Verletzungen. Aber auch für psychischen Beeinträchtigungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen, kommt die Versicherung auf.

Welche Personen sind in dieser Versicherung mitversichert?

Kostencheck: In der Privathaftpflicht ist in der Regel dieser Personenkreis mitversichert:

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihr Ehepartner bzw.
  • Ihr Lebenspartner (häufig ist in diesem Fall ein zusätzlicher Antrag nötig),
  • Minderjährige Kinder,
  • Volljährige Kinder, die ledig sind und noch in der Ausbildung. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

Einige Gesellschaften bieten spezielle Singletarife, die wegen des beschränkten Personenkreises günstiger sein können. Möchten Sie hier zu einem späteren Zeitpunkt weitere Personen einschließen, müssen Sie allerdings in einen anderen Tarif wechseln.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Kostencheck: Von der Leistung ausgenommen sind Schäden:

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Von der Haftpflicht ausgeschlossen sind Schäden, die durch Kfz-Fahrzeuge verursacht wurden

  • an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Sachen (Ausnahme: Mietschäden),
  • die vorsätzlich herbei geführt wurden,
  • bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten,
  • durch den Gebrauch eines Luft-, Wasser- oder Kraftfahrzeugs,
  • wie Geldstrafen, Bußgelder oder Schäden durch die Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung,

Einen Sonderfall stellen die Allmählichkeitsschäden dar. Diese entstehen beispielsweise durch Feuchtigkeit, Temperatur oder Gas über einen längeren Zeitraum. Abhängig von der Police sind diese ausgeschlossen oder im als gesonderte Vereinbarung im Versicherungsumfang enthalten.

Leistet die Versicherung bei Schäden durch Datenaustausch?

Kostencheck: Ein unbedachter Mausklick kann heute ausreichen, um durch Viren, Trojaner, Würmer oder Phishing Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Die Haftpflichtversicherung kommt auch für Datenaustauschschäden auf, allerdings nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird. In älteren Policen ist das häufig nicht der Fall. Insbesondere wenn Sie sich viel im Internet bewegen ist es empfehlenswert, den Versicherungsumfang entsprechend anpassen zu lassen.

Welche Mehrleistungen sind sinnvoll?

Kostencheck: Dies kommt auf Ihre individuellen Lebensumstände an. Gegen einen Mehrbeitrag können Sie nachfolgend aufgeführte, optionale Leistungen in den Vertrag aufnehmen lassen:

Leistung Erklärung
Ausfalldeckung Diese sichert Schäden ab, die Sie selbst durch andere erleiden. Kann die Gegenseite die Kosten nicht tragen, sei es, weil der Verursacher nicht haftpflichtversichert und/oder finanziell dazu nicht in der Lage ist, springt Ihre Versicherung ein. Allerdings muss die Schadenssumme einen bestimmten Geldwert übersteigen und Sie müssen einen gerichtlichen Titel erwirkt haben.
Deckung für deliktunfähige Kinder Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs haften nicht für Schäden, die sie verursacht haben. Bei Schäden im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Sie als Eltern haften in diesem Fall nur, wenn Sie nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem Schadensfall, der nicht vorsätzlich durch den Nachwuchs herbei geführt wurde, werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Kinder mitversichert sind und dass die Schadenssumme ausreichend hoch ist.
Ehrenamt Da es sich bei einem Ehrenamt um keine private Tätigkeit handelt, sind Schäden nur dann versichert, wenn dies im Vertragsumfang enthalten ist.
Schlüsselschäden Verlieren Sie den Schlüssel des Arbeitgebers, so ist dies nur dann versichert, wenn dieser Zusatz in den Vertrag aufgenommen wurde.
Gefälligkeitsschäden Bei unentgeltlichen Hilfeleistungen, beispielsweise Umzugshilfe, besteht nur dann Haftungsanspruch, wenn dies im Vertrag aufgeführt ist.

Kommt die Haftpflicht für eigene Schäden auf?

Kostencheck: Die Privathaftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Sie anderen Personen und Sachen zufügen. Auch Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben und die mit Ihnen im selben Vertrag versichert sind, werden nicht durch die private Haftpflichtversicherung beglichen.

Was hat es mit der Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden auf sich?

Kostencheck: Haben Sie eine Wohnung gemietet, befindet sich in dieser fest verbautes Inventar. Hierzu zählen:

  • Türen, Fenster
  • Bodenbeläge (Parkett, Fliesen, Laminat, Vinyl, Teppichboden)
  • Sanitäranlagen (Waschbecken, Badewanne, Duschkabine, Toilette)
  • Fest eingebaute Schränke.

Bei Beschädigungen müssen Sie diese in der Regel ersetzen. Da es sich bei der Forderung Ihres Vermieters um jene einer dritten Person handelt, springt für diese in der Regel die Haftpflichtversicherung ein.

Tipp: Nutzen Sie als Mieter ein Gartenhaus oder eine Außenfläche, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es hierfür eine Ausschlussklausel gibt. Erweitern Sie gegebenenfalls den Vertrag.

Muss ich beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Wartezeit rechnen?

Kostencheck: Nein, bei der Haftpflichtversicherung sind Sie sofort mit Vertragsabschluss versichert, Wartezeiten müssen nicht berücksichtigt werden. Unterschreiben Sie beispielsweise am Montag den Vertrag und Sie setzen sich am Wochenende aus Versehen auf die Brille Ihres Bekannten, leistet die Versicherung.

Wer benötigt eine Diensthaftpflicht und was kostet diese?

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Vor allem für Lehrer ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll

Kostencheck: Diese ist sehr wichtig für Lehrer und Erzieher. Passiert unter ihrer Aufsicht ein Unfall und kommt ein Kind zu Schaden oder wird eine Sache beschädigt, haftet zunächst der Dienstherr. Kann der Aufsichtsperson jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, kann sie vom Dienstherrn in Regress genommen werden. Haben Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, trägt diese den entstandenen Schaden.

Eine Diensthaftpflichtversicherung im Basistarif, mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR, erhalten Sie bereits ab 50 EUR jährlich. Im Komfortschutz mit 250 EUR Selbstbeteiligung müssen Sie mit etwa 65 EUR rechnen.

Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung für Hund, Katze oder Pferd?

Kostencheck: Eine Tierhaftpflichtversicherung schützt vor:

  • Personenschäden,
  • Sachschäden,
  • Vermögensschäden

die durch das Tier verursacht wurden.

Sie beinhaltet zudem eine passive Rechtsschutzversicherung zur Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Es kommt bei diesen Schäden nicht darauf an, ob sie mit oder ohne Ihr Verschulden entstanden sind.

Die Versicherung leistet auch dann, wenn Sie nicht selbst Ihr Tier ausführen, sondern beispielsweise eine andere Person mit dem Hund spazieren geht oder das Pferd ausreitet. Allerdings sind Schäden, die Ihr Tier dieser Person zufügt, nicht versichert.

Da es leider immer wieder zu Unglücken kommt, an denen Tiere beteiligt sind, ist eine Tierhaftpflichtversicherung dringend anzuraten.