Rolladen-Reparatur: Welche Kosten sind zu erwarten?

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Auch der Rolladen hält nicht ewig – Verschleiß und Materialermüdung sorgen irgendwann bei jedem Rolladen für Schäden. Gerade bei älteren Rolladen sind Schäden im Bereich des Antriebs oder Beschädigungen bei den Lamellen recht häufig. Welche Kosten die Reparatur von Schäden am Rolladen verursachen kann und wovon diese Kosten im Einzelfall abhängen, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet die Reparatur von Rolladen?

Kostencheck-Experte: Pauschal kann man das natürlich nur schwer sagen. Ausschlaggebend für die Kosten ist immer das Schadensbild beim Rolladen und das Ausmaß des Schadens. Eine Rolle spielt dabei natürlich immer auch, ob es sich um einen manuell zu bedienenden (Gurt-)Rolladen oder einen elektrisch angetriebenen Rolladen handelt.

Unterscheiden muss man zunächst also einmal nach dem Schadensbild:

  • Schäden am Gurtband
  • Schäden an den Lamellen
  • Schäden am Antrieb oder am Motor

Schäden am Gurtband

Zu den am einfachsten zu behebenden Schäden gehören die Schäden am Gurtband des Rolladens.

Gurtbänder wetzen sich im Lauf der Zeit ab und werden brüchig. Solche Stellen kann man – schon bevor das Gurtband reißt – auch recht leicht selbst reparieren.

Die Kosten für Reparatursets liegen meist zwischen 5 EUR und 10 EUR. Damit kann die schadhafte Stelle überbrückt und wieder stabilisiert werden.

Ist das Gurtband bereits gerissen, kann es einfach ausgetauscht werden. Die Materialkosten für ein Ersatz-Gurtband liegen ebenfalls im Bereich von rund 10 EUR. Beim Ersetzen des Gurtbands durch den Fachmann fallen rund 40 EUR bis 50 EUR an.

Schäden an den Lamellen

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Auch einzelne Lamellen können ersetzt werden

Ebenfalls leicht zu beheben sind Schäden an den Lamellen. Lamellen unterliegen einem natürlichen Verschleiß, bei Kunststoff-Lamellen vor allem durch das auf den geschlossenen Rolladen auftreffende UV-Licht von der Sonneneinstrahlung.

Einzelne Ersatzlamellen kosten bei einfachen Kunststoff-Rolladen rund 3 EUR bis 5 EUR je m. Sie können mit etwas Geschick auch selbst ersetzt werden. Der Austausch vom Fachmann kostet ab rund 60 EUR, je mehr Lamellen betroffen sind, desto teurer wird es am Ende allerdings.

Wenn der gesamte Rolladenpanzer ausgetauscht werden soll, müssen Sie mit Kosten im Bereich von 20 EUR pro m² bis 50 EUR pro m² Rolladenfläche für einen Ersatzpanzer rechnen. Aluminium-Panzer kosten dann meist ab 50 EUR pro m².

Der Austausch kann selbst vorgenommen werden, beim Fachmann müssen für den Austausch noch Arbeitskosten zwischen 40 EUR und 80 EUR hinzugerechnet werden, je nach Arbeitsaufwand auch geringfügig mehr.

Schäden am Antrieb oder am Motor

Vergleichsweise teurer sind Schäden am Antrieb oder am Motor bei elektrisch betriebenen Rolladen. Austauschmotoren kosten ab rund 100 EUR bis 150 EUR, der Motorwechsel gelingt bei den meisten Modellen mit etwas Geschick auch selbst.

Kompliziertere Antriebsformen oder andere Schäden am Antrieb müssen dann meist vom Fachmann repariert werden. Dafür müssen Sie auf jeden Fall Kosten von mindestens 150 EUR rechnen, je nach Aufwand der Reparatur und den benötigten Teilen können diese Kosten auch noch deutlich höher liegen.

Handelt es sich beim Motor nicht um einen üblichen Rohrmotor sondern eine andere Motorform, müssen gegebenenfalls auch höhere Austauschkosten veranschlagt werden.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen einen schon recht angeschlagenen Rolladen an unserem Fenster vom Fachmann reparieren. Einige Lamellen wurden durch Hagelschlag schwer beschädigt, das abgenutzte Gurtband wird vom Fachmann gleich mit ausgetauscht.

Posten Preis
Material Lamellen 48 EUR
Material: Gurtband 11,50 EUR
Arbeitskosten gesamt 112,50 EUR
Anfahrt Pauschale 36 EUR
Gesamtkosten 207 EUR

Bei diesem Kostenbeispiel handelt es sich um die Kosten für eine Rolladenreparatur durch einen einzelnen Fachbetrieb bei einem ganz bestimmten, individuellen Schadensbild. Die Kosten in anderen Fällen können, auch bei ähnlichen Reparaturen, deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für die Rolladenreparatur ab?

Kostencheck-Experte: Hier muss einiges in Betracht gezogen werden:

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Die Preise für Rollladenreparaturen sind sehr unterschiedlich

  • die Größe des Rolladens
  • die Ausführung des Rolladens (Kunststoff, Aluminium)
  • der Antrieb des Rolladens (Gurtbedienung, Motorbedienung, Automatik-Bedienung mit Fernsteuerung)
  • die Art des Motors
  • die Art der Steuerung
  • die Art der Rolladenmontage (Vorbaurolladen oder eingebauter Rolladenkasten, etc.)
  • das genaue Schadensbild
  • das Ausmaß der Beschädigung
  • das Alter des Rolladens
  • ob die Reparatur in Eigenregie oder von einem Fachbetrieb durchgeführt wird
  • die Preisgestaltung des ausführenden Fachbetriebs

Alle diese Faktoren müssen in Betracht gezogen werden, wenn es sich um die genauen Kosten für eine Rolladen-Reparatur handelt.

Frage: Wann lohnen sich Reparaturen beim Rolladen überhaupt noch?

Kostencheck-Experte: Das muss man natürlich immer im Einzelfall anhand der Art des Rolladens beurteilen.

Bei einem einfachen, kleinen Gurtrolladen mit Kunststoff-Lamellen lohnen sich Reparaturen häufig kaum. Die Reparaturkosten, gemeinsam mit der Anfahrt und der Arbeitszeit liegen dann bei größeren Schäden oft schon so hoch, dass sich der Austausch des kompletten Rolladens dann häufig schon lohnt.

Bei hochwertigen, großen und motorgetriebenen Rolladen lohnt sich dagegen häufig das Reparieren. Die Austauschkosten für den Rolladen wären so hoch, dass ein recht großer Spielraum für wirtschaftlich noch lohnende Reparaturen bleibt.

Frage: Wann ist ein komplettes Ersetzen des Rolladens durch einen neuen kostengünstiger?

Zu bedenken ist dabei, dass eine Reparatur nur einen aktuellen Schaden behebt. Werden in kürzeren Zeitabständen weitere Reparaturen nötig oder zumindest wahrscheinlich, summiert sich das kostenmäßig dann.

Ein Austausch-Rolladen sorgt aber dafür, dass während der gewöhnlichen Lebensdauer des Rolladens für lange Zeit keine weiteren Reparaturen mehr anfallen.

Zudem kann bei einem Austausch-Rolladen auch gleich eine Modernisierung vorgenommen werden – etwa ein gedämmter Rolladenpanzer statt eines ungedämmten eingesetzt werden.

Wer gerne einen elektrisch betriebenen Rolladen hätte, sollte sich ebenfalls einen Austausch überlegen. Das Nachrüsten eines elektrischen Antriebs macht oft mehr Aufwand und Probleme als das Ersetzen des alten gurtbetriebenen Rolladens durch einen neuen mit elektrischem Antrieb. Die Kosten sind, besonders bei hochwertigen Antrieben, dann in vielen Fällen am Ende bereits annähernd gleich.

Die sinnvollere Lösung ist aber sicherlich ein komplett neuer Rolladen mit bereits integriertem elektrischen Antrieb statt einem alten, abgenutzten Rolladen mit nachgerüstetem Antrieb.

Ausführliche Informationen zu den Kosten, die beim Nachrüsten eines elektrischen Antriebs entstehen können, finden Sie in diesem Beitrag.

Frage: Lohnt es sich, manchmal gleich einzelne Rolladen-Komponenten komplett austauschen zu lassen?

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Reparieren ist umwelttechnisch immer sinnvoller, wenn auch nicht immer aus finanzieller Sicht

Kostencheck-Experte: Ja, auch das Ausmaß von Reparaturen sollte manchmal überlegt werden: vielfach ist das Austauschen des gesamten Rolladenpanzers deutlich günstiger als das Ersetzen einzelner Lamellen.

Das muss man natürlich immer im Einzelfall beurteilen. Gegebenenfalls hilft in diesem Fall auch eine Nachfrage beim Fachmann oder fachgerechter Rat.

Frage: Wer übernimmt in einer Mietwohnung die Kosten für die Reparatur des Rolladens?

Kostencheck-Experte: Diese Frage ist gar nicht so einfach zu klären. Rechtlich gesehen ist der Rolladen der Gebäudefassade zuzuordnen – liegt also grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des Vermieters.

Das gilt jedoch nicht für die Rolladenteile, die „dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt“ sind – das wäre etwa der Rolladengurt.

Für die Reparatur eines gerissenen Rolladengurtes wird also in der Regel der Mieter selbst aufkommen müssen. In diesem Fall ist auch die sogenannte Kleinreparaturenklausel anwendbar, die die Kosten auf den Mieter überträgt. Solche kleinen Reparaturen, bei denen die Reparaturkosten nicht mehr als rund 70 EUR betragen, sind dem Mieter auch nach der geltenden Rechtssprechung zuzumuten.

Frage: Wie sieht es mit teureren Schäden, etwa am Rolladenmotor aus?

Kostencheck-Experte: Bei größeren Schäden am Rolladen ist jedoch dann immer der Vermieter in der Pflicht – hier greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 BGB.

Weder die Reparatur des Rolladenkastens noch der Austausch eines Rolladenmotors können als „Kleinreparaturen“ angesehen werden, der Kostenaufwand dafür übersteigt bei Weitem den gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eine Kleinreparatur. Diese Kosten muss immer der Vermieter tragen, ein Abwälzen auf den Mieter ist unzulässig.

Wer als Mieter den Schaden am Rolladen allerdings fahrlässig oder grob fahrlässig oder gar absichtlich verursacht hat, muss aber durchaus damit rechnen, dass ihm möglicherweise die Übernahme der Reparaturkosten droht. Das wäre etwa der Fall, wenn der Rolladen grob unsachgemäß bedient wurde und daraus nachweislich der Schaden entstanden ist.

Frage: Wie sieht das in einer WEG aus?

Kostencheck-Experte: Bei der sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft, der WEG, wird zwischen Gemeinschaftseigentum um Sondereigentum unterschieden.

Fenster und Rolladen sind dort als Teil der Fassade ganz sicher dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Einzelne Teile des Rolladens sind aber sogenanntes „Sondereigentum“, das heißt sie stehen im Eigentum des jeweiligen Wohnungsbesitzers, zu dessen Wohnung das Fenster mit dem defekten Rolladen gehört.

Welche Teile das im Einzelnen genau sind, ist allerdings häufig strittig. So gehört etwa die Gurtscheibe des Rolladens, ebenso wie der Rolladengurt selbst, nach Auffassung eines Gerichts zum Sondereigentum, weil die Gurtscheibe nur von der betreffenden Wohnung aus repariert werden kann. Das gilt demgemäß auch für die gesamte Zugvorrichtung mit allen ihren Teilen.

Die Rolladenkästen selbst stehen dagegen wiederum klar im Gemeinschaftseigentum. Reparaturen am Rolladenkasten oder auch am Rolladenpanzer sind dann von der WEG zu tragen und nicht vom einzelnen Eigentümer.