Heizung: Welche Notdienst-Kosten sind zu erwarten?

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Eine nicht funktionierende Heizung an einem eiskalten Wintertag ist ganz sicher als schwerwiegendes Problem zu sehen. Es muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Mit welchen Kosten beim Rufen eines Notdiensts zu rechnen ist, wie man überhöhte Notdienst-Kosten vermeidet und was man als Mieter beachten muss, besprechen wir mit dem Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Heizungs-Notdienst?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer vom jeweiligen Schaden und vom entsprechenden Aufwand für die Behebung ab.

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Auch bei einer einfachen Störung sollten Sie schon mit relativ hohen Kosten rechnen.

Rechnen Sie auch bei einfachen Störungen mit relativ hohen Kosten, die gegebenenfalls auch mehrere hundert Euro betragen können. Anfahrtskosten und Arbeitszeit können bei einem Notdienst-Einsatz mit Aufschlägen von bis zu 100 % versehen werden.

Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Unsere Heizung läuft nicht, wir rufen einen Notdienst. Er kann das Problem innerhalb kürzester Zeit beheben und benötigt nur einige Kleinteile für die Reparatur.

Posten Preis
Anfahrtskosten 24 EUR
Notdienst-Pauschale abends 24,50 EUR
Arbeitszeit 30 Minuten 32,50 EUR
Aufschlag 50 % 16,25 EUR
Material 18,50 EUR
Gesamtkosten Notdienst-Reparatur damit 115,75 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf den Einsatz eines Notdienstes in einem konkreten Fall mit bestimmten Schadensbild. Die Notdienstkosten in anderen Fällen können auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Notdienst-Kosten bei der Heizung?

Kostencheck-Experte: Das hängt immer ganz vom individuellen Schadensbild im Einzelfall ab. Bei einem Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sollten Sie aber auf jeden Fall mit Kosten von mehreren hundert Euro rechnen.

Zuschläge von bis zu 100 % auf Arbeitszeit und Anfahrtskosten sind üblich und rechtlich auch zulässig.

Frage: Wovon hängen die Notdienstkosten für einen Heizungs-Notdienst ab?

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • welche Art von Schaden vorliegt
  • wie groß der Reparaturaufwand ist
  • welche Materialkosten bei der Reparatur anfallen
  • ob vollständig repariert werden kann oder nur provisorisch die Heizung zum Laufen gebracht wird
  • die Preisgestaltung des angerufenen Notdienstes
  • die jeweils geltenden Zuschläge des angerufenen Notdienstes

Frage: Wie kann man überhöhte Kosten vermeiden?

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Aufschlagskosten für den Notdienst sollten schon am Telefon erfragt werden.

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal sollte man unbedingt schon beim Telefonat die zu erwartenden Kosten und Kostensätze ansprechen, klären, mit wem man beim Notdienst spricht und ob Subunternehmer eingeschaltet werden. Im Normalfall sollte man Callcenter besser meiden, wenn man kann. Ist das unumgänglich, sollte man auf jeden Fall klären, woher der Notdienstmitarbeiter kommt und welche Anfahrtskosten verlangt werden.

Beim Handwerker selbst sollte man auf einer detaillierten Rechnung bestehen und diese genau prüfen. Grundsätzlich sollten auf einer Rechnung nur Material und Arbeitszeit ausgewiesen sein – werden Pauschalen für bestimmte Arbeiten berechnet, kann nicht gleichzeitig auch noch die für diese Tätigkeit erforderliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden, das ist unzulässig.

Notdienst-Zuschläge bis zu 100 % sind zulässig – allerdings nur auf die Wegekosten und die Arbeitszeit. Die gesamte Rechnung und den Materialpreis zu verdoppeln geht selbstverständlich nicht.

Man sollte sich zudem auch nicht zur sofortigen Zahlung drängen oder gar nötigen lassen. Bei massivem Unterdrucksetzen durch den Handwerker sollte man wenn nötig auch die Polizei rufen. Eine Zahlung auf Rechnung muss der Handwerker grundsätzlich erlauben, auch wenn es sich um einen Notdienst handelt.

Wenn die Arbeit des Handwerkers keinen Erfolg hat, er also das Problem nicht beheben kann, darf er grundsätzlich auch kein Geld dafür verlangen. Das werden Sie so allerdings vermutlich nicht immer durchsetzen können. Dennoch sollten Sie prinzipiell einmal bestehen – wenn der Handwerker die Arbeit abbricht, bevor das Problem behoben ist, hat er kein Recht auf Bezahlung.

Wer einen Wartungsvertrag für die Heizung abschließt, hat im Störungsfall auch meist das Recht auf eine (bevorrangte) schnelle Störungsbehebung. Das kann sich häufig lohnen, auch im Hinblick auf die Kosten. Durch die regelmäßige Wartung können plötzlich auftretende Schäden auch meist sehr gut schon im Vorfeld vermieden werden.

Frage: Darf man als Mieter eigentlich einen Notdienst rufen?

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Die Beauftragung eines Notdienstes für die Heizung sollte immer über den Vermieter laufen.

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich eigentlich nicht, das ist Sache des Vermieters. Tun sie das trotzdem, kann und darf sich der Vermieter dagegen verwehren, die Kosten zu bezahlen.

Eine Ausnahme würde nur bestehen, wenn tatsächlich konkrete Gefahr für Leib und Leben droht, weil die Außentemperaturen extrem niedrig ist und tatsächlich jemand erfrieren könnte. Das ist in unseren Breiten allerdings nicht so schnell der Fall. Die Rechtssprechung sieht in den meisten Fällen, dass Sie sich für kurze Zeit auch anderweitig behelfen können.

Der Vermieter muss eine angemessene Frist erhalten, den Schaden zu beheben. Was in diesem Fall als angemessen zu sehen ist, hängt allerdings immer von der Situation im Einzelfall ab.