Baumgutachter: Welche Kosten verursacht das?

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Wenn es um die Standsicherheit eines Baumes oder um die Bewertung eines Unfallschadens an einem Baum geht, ist der Baumsachverständige gefragt. Sein Gutachten kommt auch zur Klärung verschiedener Sachverhalte in gerichtlichen Streitigkeiten zum Tragen. Welche Kosten für einen Baumgutachter anfallen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Baumgutachter?

Kostencheck-Experte: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Kosten richten sich immer nach der Art und dem Umfang des Gutachtens. In vielen Fällen ist auch kein umfassendes schriftliches Gutachten, sondern nur eine sogenannte Regelkontrolle eines Baums erforderlich. Auch das übernimmt gegebenenfalls ein Baumgutachter, wenn es nötig sein sollte.

Unterscheiden muss man zunächst zwischen:

  • einem Privatgutachten
  • einem für gerichtliche Zwecke notwendigen Gutachten

Das Privatgutachten wird vom Eigentümer des Baums selbst in Auftrag gegeben. Es hat keinen Bezug zu einem konkreten gerichtlichen Streitfall.

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Die Kosten für das Baumgutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab

Für die Kosten des Gutachters gibt es in diesem Fall keine feste Gebührenregelung. Die Kosten sollten immer im Vorfeld mit dem jeweiligen Gutachter verhandelt werden. Sie liegen im Allgemeinen zwischen rund 60 EUR pro Stunde bis 80 EUR pro Stunde. Dazu können noch Fahrtkosten und Nebenkosten kommen. Gelegentlich gibt es bei häufigen Fragestellungen bei einzelnen Gutachtern auch Festpreise (etwa pro Baum) oder Pauschalsätze.

In den meisten Fällen kann man bereits vorab um eine kurze Einschätzung der wahrscheinlich anfallenden Gutachtenkosten bitten.

Beim gerichtlich beauftragten Gutachten werden vom Baumgutachter als Sachverständigen bestimmte, ganz konkrete Fragestellungen in seinem Gutachten beantwortet.

In diesem Fall kommt eine feste Gebührenordnung, die Gebührenordnung nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Das JVEG sieht 13 verschiedene Honorarzonen für unterschiedliche Begutachtungen vor, zusätzlich gibt es noch separate Honorarzonen für den medizinischen Bereich. Jeder Honorarzone ist ein bestimmter Stundensatz (von 65 EUR bis 125 EUR) zugeordnet, welche Honorarzone zur Anwendung kommt, ergibt sich aus der Zuordnung der Begutachtung zu einem bestimmten Bereich.

Bei Baumgutachten (Honorarzone GaLa-Bau) kommen zwei unterschiedlichen Stundensätze (65 EUR pro Stunde oder 75 EUR pro Stunde) zur Anwendung. Nach einer Novellierung des JVEG wird künftig auch noch eine dritte Stufe (80 EUR pro Stunde) möglich sein.

Die Fahrtkosten sind mit 0,50 EUR pro Kilometer zu berechnen, zusätzliche Nebenausgaben können abgerechnet werden (etwa Kosten für Hilfspersonal, Telefonkosten, etc.)

Viele Gutachter lehnen auch bei Privatgutachten ihre Kostensätze an die Honorarzonen des JVEG an.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir sind uns bezüglich der Verkehrssicherheit zweier Bäume an unserer Grundstücksgrenze (Haftungsproblematik) nicht ganz sicher und bestellen deshalb einen Baumgutachter.

Posten Preis
Fahrtkosten 15 km 7,50 EUR
Begutachtungsleistung 2 Stunden 150 EUR
Gesamtkosten 157,50 EUR

Bei diesem Kostenbeispiel handelt es sich lediglich um die Kosten für eine Begutachtung im konkreten Einzelfall durch einen bestimmten Gutachter. Die Kosten können in anderen Fällen bei anderen Gutachtern auch unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für einen Baumgutachter ab?

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen ist hier:

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Müssen mehrere Bäume begutachtet werden, steigt der Preis

  • ob es sich um ein gerichtliches oder um ein privat beauftragtes Gutachten handelt
  • ob nur eine Regelkontrolle eines Baumes oder mehrerer Bäume stattfindet
  • welchen Stundensatz der Gutachter zugrunde legt
  • ob es beim jeweiligen Gutachter Pauschalpreise gibt
  • welche Fahrtkosten anfallen
  • welche Nebenkosten der Gutachter abrechnet

Frage: Wie werden die Kosten bei einem Gerichtsverfahren geteilt?

Kostencheck-Experte: Das hängt immer von der Entscheidung des jeweiligen Richters ab. Gewöhnlich wird ein bestimmtes Verhältnis der Kostenübernahme festgesetzt (50 % / 50 % oder abweichend) und die beiden Streitparteien müssen die vorab geschätzten Gesamtkosten zunächst auf ein Gerichtskonto einzahlen. Erst wenn beide Parteien die Zahlung geleistet haben, beginnt der Gutachter im gerichtlichen Auftrag zu arbeiten.

Wenn es um die Bewertung eines Schadens an einem Baum geht, können die Kosten immer von der gegnerischen Versicherung gefordert werden. Häufig übernehmen Versicherungen diese Kosten auch bereits im Vorfeld.

Frage: Warum darf ein Baumgutachter manche Fragen nicht beantworten?

Kostencheck-Experte: In diesem Bereich gibt es immer wieder Probleme und Unklarheiten.

Grundsätzlich ist ein Baumgutachter dafür da, ein Gutachten zu erstellen. Im Zuge des Gutachtens können bestimmte Fragestellungen geklärt werden. Bei Gerichtsgutachten wird das im Allgemeinen besonders streng gehandhabt. Dort ist dem Baumgutachter verboten, sogenannte ausforschende Fragestellungen zu beantworten. Beantworten darf er beispielsweise zwar die Frage, ob ein Baum verkehrssicher ist – nicht beantworten darf er dagegen die Frage, welche schweren Defekte der Baum hat.

Auch juristische Sachverhalte darf ein Baumgutachter im Allgemeinen nicht beantworten – etwa die Frage danach, ob ein Grenzabstand eingehalten wurde. Er kann den Abstand messen und dokumentieren oder auch die Menge an Laub rechnerisch ermitteln, die auf das Nachbargrundstück fällt – er darf diese Sachverhalte aber nicht bewerten.

Beim Privatgutachten kann das etwas lockerer gesehen werden, der Gutachter erklärt dort meist auch kurz, wie er zu einem bestimmten Schluss kommt. Beantwortet werden aber auch hier nur konkrete Fragestellungen. Fragen zu Baumschutzsatzungen, Fällgenehmigungen oder Ersatzpflanzungen fallen hier ebenfalls darunter wie etwa Probleme mit dem Absacken von Wegen aufgrund eines nahen Baumbestands.

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Bei unsicher stehenden Bäumen sollte rechtzeitig in Gutachter beauftragt werden

Eine Ausnahme von der strengen Fragenbindung stellt die sogenannte Regelkontrolle aufgrund der Haftung eines Grundstückseigentümers für die Verkehrssicherheit eines Baums, bei der kein Gutachten erstellt wird. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn man Standsicherheit eines Baumes oder einen bestimmten Schaden als Laie nur mehr schwer einschätzen kann. Der Gutachter trifft dann eine klare Aussage zur sogenannten Stand- und Bruchsicherheit des Baums, gegebenenfalls wird das Ergebnis auch in einem sogenannten Baumkataster eingetragen.

Baumkontrollen kann und darf man als Eigentümer auch selbst durchführen, den Baumgutachter sollte man immer dann zu Rate ziehen, wenn man sich bei seiner eigenen Einschätzung nicht sicher ist.