Die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer sehen durchaus vor, dass in einigen Fällen die Kosten für einen Feuerwehreinsatz einem Verursacher in Rechnung gestellt werden können. In diesem Fall kommen auf Betroffene unter Umständen beträchtliche Kosten zu. Wie hoch diese Kosten sein können, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.
Frage: Wann muss man für einen Fehlalarm oder für einen Feuerwehreinsatz bezahlen – und wie teuer wird das?
Kostencheck-Experte: Zunächst einmal: für den Einsatz einer Feuerwehr, auch bei Fehlalarmen muss man nicht immer gleich grundsätzlich bezahlen.
Hauptgründe für die Weiterreichung der Kosten an den Verursacher des Einsatzes sind entweder absichtliches (z. B. Scherzanrufe) oder grob fahrlässiges Verursachen eines Einsatzes. Als grob fahrlässig wurde von Gerichten dabei allerdings manchmal schon gewertet, wenn man unachtsamerweise Essen auf dem Herd vergisst und das nachfolgende Anbrennen eines Essens dann zu einem Feuerwehreinsatz geführt hatte.
Die Kosten, die dann in Rechnung gestellt werden, können allerdings beträchtlich sein: Berlin verrechnet die Kosten für jede einzelne Einsatzminute beispielsweise mit 4,70 EUR. Noch teurer sind dort nur noch ungerechtfertigte Einsätze von Kranwagen, für die dann gleich 11,70 EUR je Einsatzminute in Rechnung gestellt werden. Kommen Feuerwehr und Krankenwagen wegen eines ungerechtfertigten Einsatzes gleich zusammen, muss man natürlich beide bezahlen.
Kostenübernahme durch die Gemeinden
Solange allerdings ein einigermaßen gerechtfertigter Grund besteht, dass die Feuerwehr anrücken muss oder wenn man zumindest begründet vermuten kann, dass möglicherweise Menschen in Gefahr sind, wird im Normalfall keine Rechnung ausgestellt. Die Kosten für die Einsätze werden dann von der Gemeinde getragen. Solange man keine Einsätze absichtlich auslöst oder durch sehr grob nachlässiges Verhalten verursacht, braucht man sich im Allgemeinen keine Sorgen zu machen. Lieber sollte man die Feuerwehr einmal zu oft rufen, als genau dann darauf zu verzichten, wenn es möglicherweise wirklich anzuraten wäre.
Verrechnete Kosten dürfen infrage gestellt werden
Wenn man der Meinung ist, dass die Kosten ungerechtfertigt in Rechnung gestellt wurden, kann man sich dagegen natürlich wehren. Infragestellen darf man dabei auch durchaus die verrechnete Kostenhöhe – an den Verursacher weitergereichte Einsatzkosten werden in Verfahren nicht selten von den Gerichten als zu hoch eingestuft und die Höhe für nicht zulässig erklärt.
Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen
Bei Brandmeldeanlagen mit automatischer Durchschaltung zur Feuerwehr kann es häufig zu Fehlalarmen kommen. Nicht alle diese Einsätze lösen eine Kostenpauschale für den Fehlalarm aus, bei rund der Hälfte ist das aber der Fall. Auch hier sind die Auslöser dann meist vermeidbare Alarmierungen, etwa durch unzulässige Arbeiten ohne Abschaltung der Brandmeldeanlage an der betreffenden Stelle (z. B. Staubaufwirbelung bei Bauarbeiten). Bei technischen Störungen im Bereich der Anlage oder in sonstigen Bereichen werden aber häufig keine Einsatzkosten verrechnet.
Welche Einsatzkosten die Feuerwehren für einen vermeidbaren Fehlalarm verlangen, hängt immer von der einzelnen Feuerwehr vor Ort ab. Die Kosten können in den Anschlussbedingungen nachgelesen werden. Beim Ausrücken von einem Löschzug kann im Allgemeinen mit Kosten von 200 EUR bis 400 EUR gerechnet werden, in kritischen Bereichen wie etwa bei Krankenhäusern, kommen meist gleich mehrere Löschzüge in Marsch gesetzt, die Kosten können dementsprechend höher liegen. Meist kann man in solchen Fällen bereits von Einsatzkosten in der Höhe von 600 EUR bis 700 EUR ausgehen, oft auch noch mehr.
Kostenbeispiel aus der Praxis
In unserem Betrieb werden Umbauarbeiten durchgeführt. Durch die massive Staubentwicklung und die beim Schweißen entstehende Hitze löst die Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr rückt wegen der Gefährlichkeit in unserem Betrieb und der hohen Mitarbeiterzahl mit zwei kompletten Löschzügen an. Die Kosten für den unnötigen Einsatz müssen wir danach bezahlen.
Posten | Preis |
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Kostenpauschale Fehlalarm, 2 Löschzüge | 693 EUR |
Gesamtkosten damit | 693 EUR |
Die Höhe der hier gezeigten Kostenpauschale bezieht sich lediglich auf die Gebührensätze einer Feuerwehr an einem bestimmten Ort bei individuellen Einsatzbedingungen. Die Kosten für andere Fehlalarme können auch unterschiedlich liegen.
Frage: Wovon hängen die Kosten bei einem Fehlalarm ab?
Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:
- ob der Einsatz absichtlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit ausgelöst wurde
- ob es sich um eine persönliche Alarmierung oder um einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage handelt (Kostenpauschale bei Weiterleitung)
- die Einsatzdauer (Verrechnung von Einsatzminuten)
- die Einsatzstärke im betreffenden Fall (Zahl der Löschzüge, Kranwagen, etc.)