Feuerwehren retten mit ihren Einsätzen regelmäßig Leben. Ohne ihr sehr schnelles und professionelles Tätigwerden würde vieles oft nicht so glimpflich ausgehen. Dennoch machen Feuerwehren das – trotz vieler freiwilliger Helfer – nicht umsonst. In einigen Fällen werden die Kosten dann auch an die Verursacher des Einsatzes weiterverrechnet und müssen von demjenigen getragen werden, der die Feuerwehr alarmiert hat. Wann das der Fall ist und wie hoch die Kosten dann sind, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Was kostet ein Feuerwehreinsatz und wann muss man das bezahlen?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich werden die Kosten für die Feuerwehr und auch die Kosten für lebensrettende Einsätze von den jeweiligen Gemeinden getragen. Es kann aber Fälle geben, wo diese Kosten an den Verursacher weiterverrechnet werden.
Das ist insbesondere der Fall, wenn:
- es sich um einen Scherzanruf oder eine absichtliche Alarmierung handelt
- eine grob fahrlässige Handlung zum Feuerwehreinsatz geführt hat
- Hilfe für nicht gedeckte Einsatzbereiche angefordert wird (z. B. Tierrettung in einzelnen Fällen)
Wer die Feuerwehr ohne Grund alarmiert, ohne dass eine Notsituation vorliegt, muss die Kosten für den Feuerwehreinsatz bezahlen – so viel ist klar und das ist auch einleuchtend.
Weniger einleuchtend wird es bereits bei grober Fahrlässigkeit: wenn jemand sein Essen achtlos auf dem Herd lässt und es verbrennt und dadurch ein (vermeidbarer) Feuerwehreinsatz erfolgen muss, wurde auch bereits gerichtlich entschieden, dass der fahrlässig Handelnde die Kosten für den Feuerwehreinsatz komplett selbst übernehmen muss.
Bei Tierrettungen haben die einzelnen Kommunen unterschiedliche Regelungen – Haustiere sind in vielen Kommunen dabei nicht von der Kostenübernahme durch die Gemeinde erfasst. Das bedeutet: Wenn eine Katze vom Baum zu holen ist, muss oft der Anrufer selbst für die Kosten des Einsatzes aufkommen, da es sich um ein (privat gehaltenes) Haustier handelt. Bei Pferd oder Kuh vom Bauern, die ja beruflich genutzt werden, gibt es mit der Kostenübernahme meist keine Probleme.
Höhe der Einsatzkosten
Wer selbst bezahlen muss, darf sich auf hohe bis sehr hohe Kosten gefasst machen. Verrechnet wird im Allgemeinen nach Einsatzminuten. In Berlin liegen die Kosten für eine Einsatzminute beispielsweise bereits bei 4,70 EUR, wenn ein einzelner Feuerwehrzug ausrückt. Werden Kranwagen in Marsch gesetzt, liegen die Kosten dann bereits bei 11,70 EUR pro Minute.
Selbst eine vergleichsweise kurze Einsatzdauer von 15 – 20 Minuten kann dann bereits enorm hohe Kosten verursachen. Die Kosten für den einzelnen Feuerwehrmann werden meist mit rund 2 EUR pro Minute berechnet.
Fehlalarm-Pauschalen
Bei Brandmeldeanlagen, die direkt mit der Feuerwehr verbunden sind, kommen meist Pauschalen zur Anwendung. Die Höhe der Pauschalen sind von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich kalkuliert und richten sich nach der erforderlichen Mannschaftsstärke. Das liegt bei meist 200 EUR bis 400 EUR für das Ausrücken eines einzelnen Löschzugs, in Bereichen mit möglicher höherer Gefährdung oder zu erwartenden größeren Menschenmengen kann der einzelne Fehlalarm wegen der größeren Ausrückstärke dann auch noch doppelt so teuer werden. Das entscheidet die Feuerwehr selbst je nach gegebenem Einzelfall.
Technische Defekte, die zu einem Fehlalarm führen, werden dabei meist nicht an den Verursacher weiterverrechnet, ebensowenig wie unverschuldete Fehlfunktionen der Anlage oder nicht beeinflussbare Störungen. Bezahlt werden muss meist nur, wenn die Alarmierung durch eigenes Verhalten vermieden hätte werden können oder überhaupt durch unsachgemäßes oder sorgloses Verhalten (z. B. ungeschützte Bauarbeiten) erst ausgelöst wurde.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir haben bei Renovierungsarbeiten im Betrieb nicht aufgepasst und die Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Feuerwehr rückt mit zwei Löschzügen an, die Kosten des Einsatzes müssen wir als Handwerker bezahlen.
Posten | Preis |
---|---|
Feuerwehrpauschale Fehlalarm | 693 EUR |
Gesamtkosten damit | 693 EUR |
Die hier gezeigte Pauschale bezieht sich lediglich auf die Feuerwehr an einem bestimmten Ort und einen bestimmten Gebührensatz. Fehlalarme durch die Brandschutzanlage an anderen Stellen können abhängig vom Einzelfall auch deutlich mehr oder weniger kosten.
Frage: Was bestimmt die Kosten für die Feuerwehr?
Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:
- ob man die Kosten für den Feuerwehrinsatz überhaupt selbst tragen muss
- welche Einsatzstärke erforderlich war
- wie lange der Feuerwehreinsatz gedauert hat
- ob eine Kostenpauschale für die Fehlalarmierung zur Anwendung kommt (Brandmeldeanlage)