Wer ein älteres Haus hat, wird in Deutschland auch vom Gesetz gezwungen, bei der energetischen Sanierung zur Tat zu schreiten. Dabei wird man allerdings nicht allein gelassen: Professionelle Energieberater helfen bei einer detaillierten Ist-Analyse des Gebäudezustands und erstellt, wenn nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können, einen genauen Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem die Umsetzung der Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge geplant wird. Welche Kosten für die Erstellung eines solchen Sanierungsfahrplans entstehen und welche Förderungen es dafür gibt, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.
Frage: Was kostet die Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch einen Experten?
Kostencheck-Experte: Basis für den Sanierungsfahrplan ist zunächst eine gründliche Begutachtung des Gebäudes durch den Experten und die Auswertung der so erhobenen Daten.
Das kann im Einzelfall sehr unterschiedlichen Aufwand bedeuten. Beim Einfamilienhaus ist der Aufwand für die detaillierte Begutachtung und Auswertung im Allgemeinen etwas geringer als beim Mehrfamilienhaus, deshalb ist bei Einfamilienhaus je nach individuell gegebenem Aufwand mit Kosten von rund 500 EUR bis 1.500 EUR zu rechnen.
Deutlich günstiger geht es bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen. Dort kostet die Vor-Ort-Begutachtung und Beratung pauschal lediglich rund 30 EUR bis 40 EUR für einzelne Bereiche.
Mögliche Förderungen
Für von der BAFA zugelassene, standardisierte Beratungen sind dabei Förderungen von bis zu 80 % der Kosten möglich, bis zu einer maximalen Zuschuss-Summe von 1.040 EUR. Der Zuschuss wird dabei direkt an den Energieberater bezahlt, der ihn auf seiner Rechnung entsprechend berücksichtigen muss.
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Erstellung des Fahrplans mit dem gleichen Prozentsatz gefördert, die höchstmögliche Zuschuss-Summe liegt allerdings bei 1.360 EUR. Muss sich der Experte dabei mit einer Hauseigentümergemeinschaft auseinandersetzen, können 500 EUR zusätzliche Förderung beantragt werden.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir wenden uns an einen Energieberater, weil wir innerhalb der nächsten zehn Jahre eine grundlegende Sanierung unseres Gebäudes umsetzen wollen. Er nimmt eine Begutachtung vor Ort vor und beantragt gleichzeitig auch eine Förderung für uns und erstellt als Beratungsergebnis einen standardisierten Sanierungsfahrplan (iSFP) für uns.
Posten | Preis |
---|---|
Beratungskosten und Erstellungskosten für einen iSFP gesamt | 1.050 EUR |
BAFA-Förderung | abzüglich 840 EUR |
selbst zu tragende Kosten damit | 210 EUR |
Die Höhe der Beratungskosten kann je nach Berater und individuellem Begutachtungs- und Auswertungsaufwand beim Gebäude unterschiedlich liegen. Ohne die BAFA-Förderung wären dafür beträchtliche Kosten selbst zu tragen.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans?
Kostencheck-Experte: Berücksichtigt man die BAFA-Förderung, sind für die Erstellung eines iSFP mindestens 100 EUR selbst zu tragen. Schöpft der Berater die maximal förderfähige Summe von 1.300 EUR beim Einfamilienhaus aus, muss man mit Kosten von 260 EUR rechnen, die man selbst tragen muss.
Das entspricht einem Beraterhonorar von 500 EUR bis 1.300 EUR – diese Kosten müssten ohne BAFA-Förderung komplett selbst bezahlt werden.
Welche Kosten der Energieberater für seine Leistung in Rechnung stellt, hängt immer vom Aufwand für die Begutachtung im Einzelfall ab. Je nach energetischem und technischen Zustand des Gebäudes sowie der Gebäudegröße kann dieser Aufwand sehr unterschiedlich sein – daraus entstehen auch von Fall zu Fall sehr unterschiedlich hohe Beraterhonorare.
Bei Mehrfamilien- und Mehrparteienhäusern sind aufgrund der großen Zahl von Wohneinheiten auf jeden Fall höhere Kosten für den Berater zu erwarten.
Frage: Wovon hängen die Kosten für einen iSFP ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- welchen Aufwand der Berater im Einzelfall mit der Begutachtung und Auswertung der Daten hat
- ob die Beratung beim BAFA förderfähig ist
- ob es sich um eine Beratung beim Einfamilienhaus oder bei einem Mehrfamilien- oder Mehrparteienhaus handelt (höhere Beratungskosten, aber auch höhere Förderungen)
Frage: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Förderung zu erhalten?
Kostencheck-Experte: Die Förderung muss vom Energieberater im Zuge der Beratung beantragt werden. Das können nur vom BAFA zugelassene Energieberater – danach sollte man also bereits vor der Beratung den Energieberater fragen.
Eine Förderung ist prinzipiell nur für in Deutschland stehende Gebäude möglich, deren Bauantrag mindestens 10 Jahre zurückliegt. Es muss sich außerdem um ein vorwiegend zum Wohnen gedachtes Gebäude handeln.