Welche Kosten kommen beim Zahnarzt auf mich zu?

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Nicht immer müssen Sie beim Zahnarzt mit teuren Zuzahlungen für eine Zahnfüllung, Krone oder Prothese rechnen. Allerdings übernimmt die Krankenkasse nur noch einen festen Betrag für die Basisversorgung. Wünschen Sie einen höherwertigen oder optisch ansprechenderen Zahnersatz, kann es richtig teuer werden. Welche Kosten dann auf Sie zukommen können, wie sich diese senken lassen und welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, all diese Fragen klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was kostet der Besuch beim Zahnarzt?

Kostencheck: Welche finanziellen Aufwendungen durch einen Zahnarztbesuch entstehen, ist von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem sind dies:

  • Die zu erwartende Behandlung,
  • von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen,
  • die Region in der Sie leben,
  • eventuell hinzukommende Laborkosten.

Aus diesem Grund kann nachfolgende Tabelle nur eine erste Orientierung liefern. Abhängig vom individuellen Befund können die Kosten nach oben oder unten differieren.

Art Kosten
Kunststofffüllung im Frontbereich: Kassenleistung. Im nicht sichtbaren Bereich zwischen 30 und 150 EUR.
Inlay 250 – 450 EUR
Teilkrone 600 – 800 EUR
Vollkrone 300 – 1.200 EUR
dreigliedrige Zahnbrücke 500 – 2.900 EUR
viergliedrige Zahnbrücke 700 – 3.300 EUR
fünfgliedrige Zahnbrücke 1.200 – 4.500 EUR
Teleskopprothese 2.000 – 8.000 EUR
Implantat 1.000 – 3.000 EUR
Bleaching 150 bis 400 EUR
Veneers 350 – 1.500 EUR
professionelle Zahnreinigung 50 – 150 EUR

Warum wird einmal nach GOZ abgerechnet und ein anderes Mal nicht?

Kostencheck: Die Allgemeine Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird vom Gesetzgeber festgelegt. Diese findet bei Privatversicherten immer Anwendung. Bei gesetzlich Versicherten werden Privatleistungen ebenfalls nach der GOZ abgerechnet.

Entsprechen die Behandlungskosten allerdings der Regelversorgung, sind diese bei gesetzlich Versicherten nach einem gesetzlich verbindlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) zu berechnen.

Dadurch ergeben sich im Heil- und Kostenplan Posten, die nach BEMA und andere, die als Privatleistung nach der GOZ abgerechnet werden.

Kann der Zahnarzt zur Kostenfalle werden?

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Vor der Behandlung sollten die Kosten abgeklärt werden

Kostencheck: Dies ist zumindest dann nicht der Fall, wenn Sie sich im Vorfeld die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen lassen. Dies gilt nicht nur für teuren Zahnersatz, sondern auch für kostenpflichtige Zahnfüllungen. Zwar stellen Kostenvoranschläge keine Preisgarantie dar., die Kosten dürfen allerdings nur in begründeten Fällen um höchstens zwanzig Prozent von diesen abweichen.

Die Steigerungssätze der GOZ können sich ebenfalls massiv auf den Preis auswirken. So kann die medizinische Zahnreinigung bei einfachem Faktor 1,57 EUR je Zahn kosten, bei 2,3-fachem Faktor 3,62 EUR und bei 3,5-fachem Faktor 5,51. Gerechnet auf das gesamte Gebiss ergibt das, wie in obiger Tabelle bereits dargestellt, einen großer Preisunterschied bei gleicher Leistung.

Fallen bei einer Prothese, Krone oder einem Inlay Laborkosten an, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Zahnlabore kalkulieren individuell, die Kosten können deshalb erheblich variieren. Verlangen Sie aus diesem Grund unbedingt einen Kostenvoranschlag, in dem auch diese Leistungen berücksichtigt werden.

Benötigen Sie Implantate, erhalten Sie vom Zahnarzt häufig zunächst einen Heil- und Kostenplan für die erste Behandlung. In dieser werden aber zunächst nur die künstlichen Zahnwurzeln gesetzt. Durch den Implantat-Aufbau, beispielsweise eine Krone oder Brücke, entstehen in der Folge weitere Kosten, über die Sie sich bereits im Vorfeld informieren sollten.

Vorsicht geboten ist auch bei Ratenzahlungsvereinbarungen. Insbesondere bei niedrigen Monatsraten werden die hohen Gesamtkosten durch Zinsen und Gebühren häufig verschleiert.

Was ist die Regelversorgung?

Kostencheck: Wünschen Sie bei Füllungen oder dem Zahnersatz Leistungen, die über die Standardlösung hinausgehen, müssen Sie unter Umständen kräftig zuzahlen. Ist es beispielsweise nötig geworden, einen Eckzahn zu ziehen, erhalten Sie für die notwendige Brücke einen festen Zuschuss von der Krankenkasse. Dieser beläuft sich, vorausgesetzt das Bonusheft wurde zehn Jahre lang sorgfältig geführt, auf etwa 460 EUR.

Dies entspricht 65 Prozent des für die Regelversorgung festgelegten Betrages. Die verbleibenden Kosten müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen, unabhängig davon, für welche Zahnersatz-Variante Sie sich entscheiden. Der vom Patienten zu tragende Eigenanteil bewegt sich in diesem Fall zwischen 500 und 2.500 EUR.

Zusammenfassend lässt sich die Regelversorgung folgendermaßen beschreiben:

  • Für jeden Zahnarztbefund gibt eine gesetzlich festgelegte Regelversorgung.
  • Diese wird jährlich vom Bundesausschuss festgelegt.
  • Die Zuordnung erfolgt mittels der Klassifizierung des Gebisses.
  • Berücksichtigt werden sowohl das zahnärztliche Honorar als auch neue, zahnmedizinische Erkenntnisse.

Was versteht man unter Festzuschuss?

Kostencheck: Im Jahr 2005 hat sich das System der Festzuschüsse beim Zahnersatz geändert. War es bis zu diesem Zeitpunkt möglich, dass Kassenpatienten bei genau gleichem Befund unterschiedliche Leistungen erhielten, ist die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung nun einheitlich geregelt. Das heißt, der Festzuschuss, den Sie von erhalten, ist immer gleich hoch, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten.

Warum sollte man das Bonusheft regelmäßig abstempeln lassen?

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Das Bonusheft sollte regelmäßig abgestempelt werden

Kostencheck: Durch jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, die Sie durch das Bonusheft nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss, den Sie von der Krankenkasse erhalten. Dadurch lässt sich im Falle einer notwendig werdenden Zahnbehandlung so mancher Euro sparen.

Wurde das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhalten Sie 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Können Sie sogar zehn Jahre Prophylaxe nachweisen, steigt die Zuzahlung der Krankenkasse auf 65 Prozent.

Was ist eine gleich- und andersartige Versorgung?

Kostencheck: Fragen Sie mehrere Zahnärzte nach einer adäquaten Versorgung eines Zahnschadens, erhalten Sie in vielen Fällen unterschiedliche Beurteilungen. Zahnersatz wird deshalb häufig abweichend von der Regelversorgung geplant:

  • Andere Materialien sorgen für eine ansprechendere Optik. So kann eine Krone im nicht sichtbaren Bereich nur im Kern Metall enthalten oder komplett aus Keramik gefertigt werden.
  • Die in obigem Beispiel angeführte Krone kann alternativ rundherum oder nur im sichtbaren Bereich verblendet werden.

Die Regelversorgung sähe in diesem Fall gar keine Verblendung vor. Sie müssen, möchten Sie den Eigenanteil möglichst gering halten, zwar nicht auf eine ausreichende Versorgung verzichten. Häufig genügt diese aber nicht mehr unseren ästhetischen und/oder funktionellen Ansprüchen.

Nachfolgend einige weitere Beispiele:

Art Regelversorgung Gleichartige Versorgung Andersartige Versorgung
Ein Zahn fehlt Dreigliedrige Zahnbrücke, unverblendet oder, im sichtbaren Bereich, keramisch teilverblendet Dreigliedrige Zahnbrücke, keramisch vollverblendet Zahnkrone mit Implantat
Mehr als zwei Zähne im hinteren Backenzahnbereich fehlen Teilprothese, keramisch teilverblendet Teilprothese, keramisch vollverblendet Implantate mit künstlichen Zahnkronen oder Implantatbrücke
In einem Kiefer sind nur noch zwei bis drei eigenen Zähne vorhanden Teleskopprothese, teilverblendet Teleskopprothese, vollverblendet Teleskopprothese auf Implantaten und eigenen Zähnen
Zahnloser Kiefer Vollprothese Aufwendigere Ausführung einer Vollprothese Implantatgetragene Stegprothese oder Druckknopfprothese

Warum sind die Honorar-, Material- und Laborkosten so unterschiedlich?

Kostencheck: Beim Honorar für den Zahnarzt besteht ein gewisser Spielraum. Durch den Hebelsatz, der von 1,0 bis 3,5 geht, kann ein Zahnarzt für eine Behandlung 100 EUR verlangen, ein anderer in der gleichen Stadt hingegen 350 EUR. Insbesondere bei aufwendigen Behandlungen kann es sich deshalb durchaus finanziell lohnen, eine Zweitmeinung einzuholen und sich einen Heil- und Kostenplan bei einem weiteren Zahnarzt erstellen zu lassen.

Durch eigene, an die Praxis angegliederte Labore, kann Zahnersatz günstiger gefertigt werden. Manche Zahnärzte bieten alternativ die Möglichkeit an, Zahnersatz bedeutend preiswerter aus dem Ausland zu beziehen.

Unser Haushaltseinkommen ist sehr niedrig. Muss ich dennoch zuzahlen?

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Wer wenig Geld hat, kann von Zuschüssen profitieren

Kostencheck: Gesetzlich Krankenversicherte mit geringem Einkommen profitieren von der sogenannten Härtefallregelung. Wählen Sie die Regelversorgung, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die vollständigen Behandlungskosten.

Auch in diesem Fall können Sie sich natürlich für eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung entscheiden. Sie erhalten in diesem Fall den doppelten Festzuschuss und müssen nur die diesen Betrag übersteigenden Aufwendungen aus eigener Tasche bezahlen.

Die Einkommensschwellen werden regelmäßig angepasst. Sie belaufen sich derzeit auf:

  • 1.218 EUR für Alleinstehende,
  • 1.674,75 EUR für gesetzlich Versicherte mit einem Familienmitglied.
  • Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 304,50 EUR.

Aber auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über diesen Beträgen liegt, sollten Sie vor der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung sprechen. In vielen Fällen greift die sogenannte gleitende Härtefallregelung und Sie erhalten ebenfalls den erhöhten Festzuschuss.

Kann ich Zahnarztkosten in der Steuererklärung anführen?

Kostencheck: Unter Umständen können Sie den selbst zu entrichtenden Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Überschreitet dieser die gesetzlich festgelegte, zumutbare Grenze, verringern die Aufwendungen das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der Lohn- oder Einkommenssteuer.

Wie finde ich einen günstigen Zahnarzt?

Kostencheck: Eine erste Anlaufstelle kann der Beratungsservice der Krankenkasse sein. Hören Sie sich zudem im Freundes- und Bekanntenkreis um. Häufig haben Ihnen nahestehende Personen gute Erfahrungen mit einem Dentisten gemacht, der auch durch günstige Preise aufgefallen ist.

Achten Sie beim Besuch in der Praxis auf nachfolgende Punkte:

  • Berät Sie der Zahnarzt verständlich und umfassend?
  • Nimmt sich der Dentist ausreichend Zeit und geht auf Sie ein?
  • Werden Tipps zur häuslichen Mundpflege angeboten?
  • Stehen Zahnvorsorge und Zahnerhalt im Vordergrund?
  • Bietet der Zahnarzt Beratung und Wahlfreiheit bei anstehenden Behandlungen an?
  • Werden Sie bezüglich der Kosten transparent informiert?

Lassen Sie sich nicht von plakativen Bezeichnungen, die besondere Kompetenz versprechen, blenden, denn auch unter Zahnärzten herrscht ein gewisser Wettbewerb.