Bauen darf man in Deutschland nur, was zuvor auch erlaubt wurde. Ein zusätzlicher Wintergarten am Haus stellt dabei keine Ausnahme dar. Der Erhalt einer solchen Genehmigung ist natürlich nicht kostenfrei. Mit welchen Kosten man für eine Baugenehmigung beim Wintergarten rechnen muss, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.
Frage: Braucht man immer eine Baugenehmigung für den Wintergarten – und was kostet die?
Kostencheck-Experte: Die Regelungen der einzelnen Bundesländer in diesem Bereich sind zum Teil stark unterschiedlich.
Einige Bundesländer machen den Bau von ungeheizten Wintergärten in bestimmten Ausführungen und bis zu einer bestimmten Maximalgröße „verfahrensfrei“, das heißt, es wird keine Baugenehmigung benötigt. Ein errichteter Wintergarten muss dann aber auch wenn er genehmigungsfrei ist bestimmten baulichen Anforderungen in der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen, es müssen die festgelegten Mindestabstände und Nutzungszahlen eingehalten werden und auch auf die Vorgaben des eventuell lokal geltenden Bebauungsplans geachtet werden.
Der Bau von geheizten Wintergärten (Wohnwintergärten) ist in jedem Fall immer genehmigungspflichtig. Wintergärten, die dauerhaft eine Temperatur von mehr als 12 °C haben, werden im Baurecht wie gewöhnlicher Wohnraum, also ein Anbau ans Haus, gehandhabt: für sie gelten uneingeschränkt alle Vorgaben der EnEV an die erforderliche Wärmedämmung und sie zählen auch zur Wohnfläche des Gebäudes uneingeschränkt dazu, was auch steuerliche Auswirkungen hat (das Gebäude wird damit quasi vergrößert).
Die Kosten richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens, das im jeweiligen Bundesland dann erforderlich ist sowie nach den Gebührensätzen der jeweils zuständigen Baubehörde. Den Bauantrag stellen darf nur ein sogenannter Bauvorlageberechtigter, in den meisten Bundesländern sind das ausschließlich Architekten, in einigen auch einzelne Fachhandwerker mit entsprechender Zusatzausbildung. Die Kosten für die Planung und das Einreichen des Bauantrags sind dann natürlich auch zu bezahlen.
Insgesamt kann man grob mit Kosten von rund 10 % bis 20 % der Gesamtbausumme für die Planung und die Genehmigung ausgehen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir lassen einen Wintergarten an der Schmalseite unseres Hauses planen und beantragen mit dem Architekten eine Baugenehmigung. Da wir uns bereits auf einen Anbieter festgelegt haben, beauftragen wir den Architekten nicht mit der Vergabe, dafür aber mit der Baubegleitung und Überwachung. Die Gesamtkosten für den Bau des Wintergartens liegen bei 45.000 EUR.
Posten | Preis |
---|---|
Architektenhonorar, komplett | 9.443,08 EUR |
Baugenehmigung, komplett | 325 EUR |
Gesamtkosten für Planung und Genehmigung damit | 9.768,08 EUR |
Abhängig von den Baukosten, dem Schwierigkeitsgrad der Planung und dem Umfang der beauftragten Architektenleistungen können die Planungs- und Genehmigungskosten in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: Wie setzen sich die Kosten für eine Baugenehmigung zusammen?
Kostencheck-Experte: Die Gesamtkosten für eine erforderliche Baugenehmigung bestehen aus zwei ganz wesentlichen Teilen: Den Kosten für die Planung und den Kosten für die Genehmigung.
Planungskosten
In den meisten Fällen wird ein Architekt den Bauantrag einreichen. Das Honorar des Architekten richtet sich nach den Gesamtbaukosten, dem individuellen Aufwand der Planung und der Art des Anbaus und ist gesetzlich genau vorgegeben. Maßgeblich dafür ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Wie sich das Honorar des Architekten berechnet, erfahren Sie detailliert an dieser Stelle.
Welche Honorarzone für einen Wintergartenbau gilt, hängt von der Art des Wintergartens und der Komplexität der Planung ab. Der individuelle Aufwand im spielt dann eine Rolle dafür, ob Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz verrechnet wird. Wenn es sich um eine Neuerrichtung eines Wintergartens handelt, werden im Allgemeinen keine Umbauzuschläge erhoben – im Einzelfall kann das aber anders sein.
Bei den anrechenbaren Baukosten ist darauf zu achten, dass auch die vorhandenen Bauteile (z. B. Außenwand des Hauses) mit eingerechnet werden, auch wenn sie bereits vorhanden sind. Sobald sie in den Bau mit einbezogen werden, werden sie allerdings auch kostenmäßig angesetzt, und zwar mit den ortsüblichen Herstellungskosten für ein solches Bauteil zu heutigen Kosten.
Sind spezielle statische Nachweise erforderlich, werden die vom Architekten meist bei einem Tragwerksplaner (Statiker) beauftragt und weiterverrechnet.
Genehmigungkosten
Als grobe Richtlinie können Sie für die anfallenden Gebühren rund 0,5 % der Gesamtbaukosten rechnen. In vielen Kommunen können aber gerade bei kleineren Bauvorhaben auch bestimmte Mindestsätze für die Gebühren gelten oder Pauschalgebühren für vereinfachte Verfahren.
Bei den Kosten sind zusätzlich auch die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Dokumente zu berücksichtigen (z. B. Auszug aus dem Katatster).
Mehr über die Kosten für Baugenehmigungen lesen Sie an dieser Stelle.
Frage: Wovon hängen die Kosten für die Planung und Genehmigung bei einem Wintergarten ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:
- die Gesamtbaukosten für das Projekt
- die angesetzten ortsüblichen Herstellungskosten für einbezogene bereits bestehende Bauteile
- welche Honorarzone und welcher Satz für den Architekten anzuwenden ist (ebenfalls in der HOAI vorgeschrieben)
- welche Zuschläge der Architekt für die Planung noch zusätzlich erhebt
- ob weiterverrechnete Kosten beim Architekten hinzukommen (z. B. separate Tragwerksplanung)
- welche Leistungen beim Architekten konkret beauftragt werden (HOAI-Leistungsphasen)
- welches Bauamt zuständig ist (regionale Unterschiede bei den Vorgaben und bei den Gebührensätzen)
- welche Gebühren das jeweils zuständige Bauamt verlangt
- welche Dokumentenbeschaffungskosten zusätzlich beim Bauantrag anfallen
- ob bereits fertige Pläne vom Anbieter eines Wintergarten-Bausatzes vorliegen (das bedeutet meist eine Kostenreduzierung bei den Planungs- und Genehmigungskosten)