Wer in seinem Haus zusätzliche ebenerdige Räume benötigt, kommt um einen Anbau nicht herum. Holzständerbauweise ist eine gute Möglichkeit, Anbauten einfach und in kurzer Zeit zu realisieren. Welche Kosten ein solcher Anbau verursacht, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Was kostet ein Anbau in Holzständerbauweise?
Kostencheck-Experte: Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen stark von der Art des Anbaus und den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab.
Die Kosten für einen Anbau liegen meist im Bereich von 1.400 EUR pro m² bis 1.800 EUR pro m². Bei komplizierten Konstruktionen können sie auch über 2.000 EUR pro m² liegen, durch Eigenleistung (die ist gerade bei der Holzständerbauweise in deutlich höherem Umfang möglich als bei Massivbauten) sinken die Kosten geringfügig.
Zu unterscheiden ist zunächst:
- ob es sich um einen Anbau in Fertigbauweise (Vorfertigung im Werk und lediglich Aufbau auf der Baustelle) oder
- um einen nach individueller Planung erstellten Anbau handelt
Anbauten in Fertigbauweise sind in den meisten Fällen etwas kostengünstiger, hier fällt auch viel Planungsaufwand weg. Bei einem individuell vom Architekten geplanten Anbau liegen die Kosten häufig deutlich höher.
Kostenbeispiel aus der Praxis
An einem bestehenden Einfamilienhaus soll rückwärtig ein 35 m² großer Anbau nach individuellen Vorgaben errichtet werden. Der Anbau wird auf einer gedämmten Bodenplatte (keine Unterkellerung) errichtet, Kosten für einen Kellerbau fallen damit nicht an.
Posten | Preis |
---|---|
Kosten für Bodenplatte (gedämmt) | 2.100 EUR |
Baukosten gesamt | 51.500 EUR |
Kosten Baugenehmigung, Vermessung und Begutachtung | 1.110 EUR |
Planungskosten Architekt | 7.576 EUR |
Gesamtkosten | 62.286 EUR |
Gesamtkosten pro m² zusätzlicher Wohnfläche damit | 1,779,60 EUR pro m² |
Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel für einen individuellen Einzelfall. Die Kosten in anderen Fällen können deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für einen Anbau in Holzständerbauweise ab?
Kostencheck-Experte: Für die Kosten sind zu berücksichtigen:
- die Größe des Anbaus
- ob es sich um einen ein- oder mehrgeschossigen Anbau handelt
- ob es sich um eine individuelle Planung oder um einen Anbau in Fertigbauweise handelt
- die Bauweise des Anbaus (Dachform, Anschluss an das bestehende Dach, Wärmedämmung, etc.)
- der Ausstattungsstandard des Anbaus (Qualität der Wand- und Bodenbeläge, individuelle Ausgestaltung, etc.)
- Installationsaufwand (z. B. Einbau von Bad und/oder Küche im Anbau, etc.)
- nötige Anpassungsarbeiten an der vorhandenen Bausubstanz (Wanddurchbrüche, Kellerübergänge zur Bodenplatte, etc.)
- die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten (Bodenbeschaffenheit, Zugänglichkeit der Baustelle, Lage auf dem Grundstück, etc.)
- wie viel Eigenleistung beim Bau erbracht wird
- die individuelle Preisgestaltung des ausführenden Bauunternehmens für die von ihm durchgeführten Arbeiten
Je nach einflussgebenden Faktoren können die Kosten für einen Anbau im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Sorgfältige Planung und Berücksichtigung der anfallenden Kosten für einzelne Sonderwünsche sind hier unabdingbar.
Frage: Wie berechnen sich die Kosten für den Architekten?
Kostencheck-Experte: Welches Honorar ein Architekt für seine Planungsleistung verlangen darf, ist gesetzlich festgelegt. Die Berechnungsgrundlagen dafür finden sich in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Das Architektenhonorar berechnet sich dabei aus:
- den entstehenden Baukosten (sogenannte „anrechenbare Kosten“ inklusive den Kosten für die Veränderung und Anpassung der bestehenden Bausubstanz)
- dem Schwierigkeitsgrad für die Planung (über die sogenannte „Honorarzone“ von I – V)
- dem individuellen Aufwand, den der Architekt für die Planung hat (über die Auswahl von Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz bei der Berechnung)
- dem Ausmaß der beim Architekten in Anspruch genommenen Leistungen (9 unterschiedliche Leistungsstufen, von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausschreibung und Baudokumentation nach Bauabschluss)
Die Berechnung des Architektenhonorars ist also anhand der vorgegebenen Kriterien immer genau nachvollziehbar.