Überdachung für den Balkon: welche Kosten muss man rechnen?

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Um den beliebten „Freisitz“ auch bei nicht ganz so freundlichen Wetter genießen zu können und trotz Regenwetter ein wenig frische Luft zu bekommen, ist eine Terrassenüberdachung äußerst hilfreich. Mit welchen Kosten für ein solches Überdach zu rechnen ist, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Was kostet eine Balkon- oder Terrassenüberdachung?

Kostencheck-Experte: Balkone müssen in der Regel ja nicht überdacht werden, außer sie sind nicht von oben her vor der Witterung geschützt. In diesem Fall kann man dann die gleichen Dachformen verwenden, wie sie auch bei einer Terrasse zum Einsatz kommen.

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Die Kosten der Terassenüberdachung sind immer vom Einzelfall abhängig.

Die Kosten für eine Terrassenüberdachung lassen sich unmöglich pauschal angeben – unterschiedliche Materialien, Bauweisen und Größen führen dazu, dass sich die Preise in einem enorm weiten Feld bewegen.

Wer seine Balkon- oder Terrassenüberdachung als Bausatz kauft, kann bei sehr kleinen Größen – rund 3 m x 3 m – Kosten ab 600 EUR bis 800 EUR rechnen, höherwertige Bausätze liegen allerdings meist in einem Rahmen zwischen rund 1.500 EUR und 4.500 EUR.

Wer dann nicht selbst aufbauen will, muss mit zusätzlichen Kosten von 600 EUR bis zu 2.000 EUR für den Aufbau durch den Fachmann rechnen. Alles in allem wird das Dach dann also bereits ganz schön teuer.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben einen großen Dachbalkon, auf dem wir uns zukünftig gegen Schlechtwetter absichern wollen. Wir kaufen deshalb eine Terrassenüberdachung in der Größe 3 m x 4 m aus Aluminium und lassen es vom Anbieter direkt montieren.

Posten Preis
Bausatz-Kosten 3.490 EUR
Zubehör / Sonderausstattung (Dachrinne und Dachanschluss) 440 EUR
Montagekosten komplett 1.120 EUR
Gesamtkosten damit 5.050 EUR
Kosten pro m² Überdachungsfläche damit 420,83 EUR pro m² inkl. Montage

Je nach Größe, Ausführung und Sonderausstattung können die Kosten bei anderen Überdachungen auch deutlich höher oder niedriger liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für Balkon- und Terrassenüberdachungen?

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Balkonüberdachungen gibt es in verschiedenen Preisstufen.

Kostencheck-Experte: In den üblichen Größen muss man für das Dach als Bausatz meist Kosten zwischen 1.500 EUR und 4.500 EUR rechnen, je nach Ausführung und Sonderausstattung oft noch mehr.

Einen solchen Bausatz kann man dann entweder in Eigenregie aufbauen, oder vom Anbieter (oder einem Handwerksbetrieb vor Ort) aufbauen lassen. Für einen Aufbauservice müssen zwischen rund 600 EUR und 2.000 EUR zusätzlich an Kosten gerechnet werden.

Frage: Wovon hängen die Kosten für Balkon- und Terrassenüberdachungen ab?

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Die Kosten der Überdachung sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • die Größe der Überdachung
  • die individuelle Ausführung
  • die zusätzlich gewünschten Sonderausstattungen
  • die Aufbaukosten durch den Anbieter oder einen Handwerksbetrieb vor Ort
  • gegebenenfalls die Kosten für eine Baugenehmigung falls benötigt (Planungs- und Genehmigungskosten)

Für eine genehmigungspflichtige Überdachungen müssen auch entsprechende Planzeichnungen und gegebenenfalls auch statische Berechnungen erstellt werden und vom bauvorlageberechtigten Architekten eingereicht werden. Für diese Leistungen können im Einzelfall ebenfalls noch Kosten von deutlich über 1.000 EUR anfallen.

Frage: Braucht man für eine Terrassen- oder Balkonüberdachung eine Baugenehmigung?

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In manchen Fällen ist für den Bau auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Kostencheck-Experte: Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Viele Bundesländer erlauben das Bauen auch ohne Genehmigung, wenn eine bestimmte Größe (meist rund 3 m Tiefe oder ein bestimmtes Raummaß) nicht überschritten wird und wenn sonst alle geltenden Bauvorschriften sowie die geltenden Grenzabstände und alle Vorschriften aus dem im Ort geltenden Bebauungsplan eingehalten werden.

Unabhängig davon, ob das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, sollte man aber dennoch kurz Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt halten und sicherheitshalber noch einmal nachfragen, was genau erlaubt ist und was nicht. Verletzt man unwissentlich eine geltende Regelung, kann das im Ernstfall nicht nur ein hohes Bußgeld sondern sogar die Verpflichtung zum „Rückbau“ (Abriss) bedeuten, der man dann umgehend nachkommen muss. Zudem können die örtlich geltenden Vorschriften im Bebauungsplan sehr detailliert sein und sogar den Einsatz bestimmter Bauweisen oder Gestaltungsformen komplett untersagen. Das wissen meist nur Fachleute.