Bauleiter: Welche Kosten muss man für ihn rechnen?

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Gerade wenn man als Bauherr nicht selbst aus dem Baugewerbe kommt, lohnt es sich häufig, einen Bauleiter für die Überwachung und Steuerung des gesamten Bauvorhabens und der Baustelle zu beauftragen. Welche Kosten für den externen Bauleiter zu rechnen sind, besprechen wir in unserem Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Frage: Was kostet ein Bauleiter?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich kann eine Baubegleitung auch ein Architekt übernehmen – das gehört zu seinen eigentlichen Aufgaben auch dazu. Architekten rechnen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ab, das heißt, das Honorar des Architekten für einzelne Leistungen ist immer festgelegt.

Für die Kosten des Architekten sind dabei ausschlaggebend:

  • die Netto-Baukosten (reine Baukosten ohne Grundstückskosten und MwSt.)
  • die Art des Baus (über die sogenannte Honorarzone, bei EFH meist III oder IV)
  • der individuelle Arbeitsaufand für den Architekten (über Mindest-, Mittel-, und Höchstsatz in der jeweiligen Honorarzone)

Die Arbeit des Architekten ist dabei in 9 sogenannte Leistungsphasen aufgeteilt. Leistungsphase 8, die Baubegleitung und die Überwachung der Bauarbeiten, hat dabei einen festgelegten Anteil von 32 % am Gesamthonorar.

Es muss also zunächst das gesamte Honorar des Architekten nach den Vorgaben der HOAI berechnet werden und dann davon ein Anteil mit 32 % ermittelt werden. Weitere 2 % des Gesamthonorars werden fällig, wenn der Architekt zusätzlich auch nach dem Bau noch bei der Mängelfeststellung hilft und bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber einzelnen Gewerken behilflich ist. Auch für das Erstellen von Ausschreibungen und die Mithilfe bei der Vergabe sind weitere Anteile am Gesamthonorar fällig, da es sich auch hierbei um separate Leistungsphasen handelt.

Mehr über die Kostenberechnung des Architekten in den einzelnen Leistungsphasen finden Sie an dieser Stelle.

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Die Kosten des Bauleiters hängen von den Aufgaben ab.

Kosten freier Bauleiter

Wenn der Architekt nicht vor Ort ist oder die Beaufsichtigung der Bauarbeiten aus anderen Gründen nicht übernehmen kann, lässt sich auch ein freier Bauleiter beauftragen.

Dieser kann entweder die Arbeit des Architekten übernehmen und die erbrachten Leistungen auf Basis der HOAI abrechnen, oder gegebenenfalls einen frei vereinbarten Leistungsumfang anbieten.

Dafür liegen die Kosten üblicherweise zwischen 0,5 % und 3 % der reinen Baukosten, der Leistungsumfang muss dann aber genau abgesprochen und vertraglich fixiert werden. In den meisten Fällen werden auch Abschlagszahlungen je nach erreichtem Baufortschritt vereinbart.

Alternativ kann auch ein Bausachverständiger mit der Bauleitung beauftragt werden, der dann in vielen Fällen nach Stundenhonoraren (zuzüglich Fahrtkosten) abrechnet. Aufgrund des hohen Aufwands bei einer Bauleitung und der üblichen Stundensätze zwischen 65 EUR bis 100 EUR pro Stunde ist das in den meisten Fällen allerdings eine sehr teure Lösung.

Der Bauleiter eines Baununternehmens ist im Gegensatz zu freien Bauleitern häufig nicht unparteiisch und oft sogar weisungsgebunden. Eine wirklich neutrale Überwachung ist nur dann sichergestellt, wenn man einen freien Bauleiter selbst beauftragt.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir beauftragen einen Bauleiter mit der Überwachung der Bauarbeiten auf unserer Baustelle. Die Netto-Baukosten unseres Hauses betragen 250.000 EUR, wir vereinbaren ein Honorar von 2,5 % der Bausumme.

Posten Preis
Bausumme 250.000 EUR
Honorar daraus (2,5 %) 6.250 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf eine individuell getroffene Vereinbarung mit einem Bauleiter unserer Wahl. Die Kosten in anderen Fällen können abhängig von der angewendeten Verrechnungsmethode auch deutlich unterschiedlich ausfallen.

Frage: Was bestimmt die Kosten für den Bauleiter?

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Die Kosten für Bauleitung unterscheiden sich oftmals.

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • wer die Bauleitung übernimmt (Architekt, Sachverständiger, etc.)
  • ob nach HOAI geleistet und abgerechnet wird
  • ob ein indivdueller Leistungsumfang nach einem Prozentanteil der Gesamtbaukosten abgerechnet wird
  • ob auf Stundenbasis (zuzüglich Nebenkosten wie z. b. Fahrtkosten) abgerechnet wird
  • welche Abschlagszahlungen vereinbart werden

Bei der Suche nach einem Bauleiter lohnt es sich, den gewünschten Leistungsumfang grob zu definieren und dann mehrere Angebote zum Vergleich einzuholen. Wann immer möglich sollte man aber natürlich den planenden Architekten mit der Bauleitung beauftragen.