Baugenehmigung für einen Anbau: Welche Kosten fallen an?

baugenehmigung-anbau-kosten

Wer an seinem bestehenden Gebäude anbauen möchte, darf das nicht ohne eine entsprechende Baugenehmigung. Der Anbau muss professionell geplant werden und samt den dazugehörigen Bauzeichnungen und dem Bauantrag eingereicht werden. Welche Kosten die Baugenehmigung verursacht, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet die Baugenehmigung für einen Anbau?

Kostencheck-Experte: Die Kosten können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Sie richten sich im Allgemeinen aber grundlegend nach dem Bauwert, das heißt nach den Herstellungskosten für den Anbau.

Im Allgemeinen kann man bei Gebäuden davon ausgehen, dass die Genehmigungskosten rund 0,5 % des Bauwerts betragen. Je nach Bundesland kann das leicht unterschiedlich sein.

Planungskosten

Neben den Kosten für die Genehmigung selbst müssen bei einem Anbau auch die Kosten für die Planung eingerechnet werden. Der Architekt muss entsprechende Planungen vornehmen, Zeichnungen anfertigen und mit den nötigen Dokumenten beim Bauamt vorlegen. Das kann man selbst nicht, da für das Einreichen eines Bauantrags die sogenannte Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, über die in der Regel nur ein Architekt (in den meisten Bundesländern) verfügt.

baugenehmigung-anbau-kosten
Die Kosten für den Anbau werden im wesentlichen von den Kosten des Architekten bestimmt.

Die Planungskosten werden vor allem vom Honorar des Architekten bestimmt. Dieses wiederum richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die gesetzlich festschreibt, welches Honorar ein Architekt für bestimmte Leistungen beanspruchen darf.

Maßgeblich für die Honorarberechnung ist dabei, welche Baukosten anfallen, in welche Honorarzone das Bauwerk fällt und wie groß der individuelle Aufwand des Architekten bei der Planung ist. Diesen Aufwand kann er geltend machen, indem er in der jeweils geltenden Honorarzone der HOAI entweder nach Mindestsatz, nach Mittelsatz oder nach Höchstsatz abrechnet.

Zusätzlich zu den Kosten für das Architektenhonorar können noch Kosten für die Beschaffung bestimmter, dem Bauantrag beizulegender Dokumente erforderlich sein. Im Einzelfall können auch dadurch beträchtliche Kosten entstehen.

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass die Planungskosten bei grob rund 15 % bis 20 % der Baukosten liegen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

baugenehmigung-anbau-kosten
Die Kosten für einen Anbau werden durch mehrere Punkte bestimmt.

Wir wollen einen Anbau an der Rückseite unseres Hauses errichten. Wir beauftragen einen Architekten mit der Planung und Einreichung des Bauantrags. Die reinen Baukosten liegen bei 75.000 EUR (Netto-Baukosten). Unser Architekt rechnet nach Honorarzone III und Dreiviertelsatz ab.

Posten Preis
Architektenhonorar Leistungsphasen 1 – 4, HZ III, Dreiviertelsatz 3.713,04 EUR
Kosten Baugenehmigung (Bauwert/m³ x m³ umbauter Raum) 375 EUR
Gesamtkosten für Planung und Genehmigung 4.088.04 EUR

Die hier gezeigten Kosten wurden für ein konkretes Bauvorhaben unter ganz bestimmten Bedingungen ermittelt. Die Kosten in anderen Fällen können auch durchaus abweichen.

Frage: Was bestimmt die Kosten für die Baugenehmigung bei einem Anbau?

Kostencheck-Experte: Bestimmend für die Kosten sind:

  • das fällige Architektenhonorar für die Durchführung der Planung (nach HOAI)
  • die Kosten für die Baugenehmigung im jeweiligen Bundesland

Das Architektenhonorar hängt dabei ab von:

baugenehmigung-anbau-kosten
Die Kosten für einen Architekten sind von mehreren Faktoren abhängig.

-den Netto-Baukosten des Anbaus (werden vom Architekten in der Planungsphase ermittelt)

  • der gültigen Honorarzone, die zur Berechnung angewendet wird (HZ III oder HZ IV je nach Komplexität des Bauvorhabens)
  • dem indivduellen Aufwand des Architekten (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz, gegenenfalls auch Viertelsatz und Dreiviertelsatz)

Die Kosten für die Baugenehmigung hängen in den meisten Bundesländern ab von:

  • dem sogenannten Bauwert (wird ebenfalls vom Architekten berechnet: Bauwert = Baukosten je m³ umbauten Raum x Größe des umbauten Raums (in m³)
  • dem Kostenermittlungsfaktor (im Allgemeinen 0,5 %)

Die Formel für die Ermittlung lautet grundsätzlich: Genehmigungskosten = 0,5 % vom Bauwert

Das kann in einzelnen Bundesländern gegebenenfalls aber leicht abweichen. Als groben Richtwert für die Gebührenschätzung können Sie aber fast immer ganz einfach 0,5 % der Baukosten ansetzen.