Bauplan zeichnen lassen: welche Kosten muss man rechnen?

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Wer bauen will, braucht zunächst einmal einen Plan – die detaillierten Pläne für ein Bauvorhaben müssen auch in den Bauantrag für die Baugenehmigung, ohne die man im Allgemeinen gar nicht erst bauen kann. Welche Kosten für das Zeichnen des Bauplans entstehen, und welche Kosten man für einen nachträglich erstellten Plan für ein bereits bestehendes Gebäude rechnen muss, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Mit welchen Kosten muss man beim Zeichnenlassen eines Bauplans rechnen?

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob man eine Bauplanung für ein neu zu errichtendes Gebäude (Bauantrag) benötigt – oder ob ein Plan eines bestehenden Gebäudes erstellt werden soll.

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Die Kosten für einen Bauplan setzen sich aus unterschiedlichen Punkten zusammen.

Bei der Bauplanung muss man sich zwingend an einen Architekten wenden, da nur Architekten Bauanträge einreichen dürfen. Welche Honorare der Architekt dabei verlangen darf, ist gesetzlich in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt.

Sie berechnen sich aus:

  • den (geschätzten) Kosten für das gesamte Bauvorhaben
  • der Komplexität der Planung und
  • dem individuellen Planungsaufwand des Architekten

Als sogenannte „anrechenbare Kosten“ für die Honorarberechnung werden die Netto-Baukosten (ohne Grundstückskosten und Erschließungskosten) verwendet. Die Bestimmung der Komplexität erfolgt durch die Auswahl einer sogenannten Honorarzone (von HZ I bis HZ 5). Honorarzone I entspricht dabei sehr einfachen Bauten wie einer Lagerhalle, Einfamilienhäuser fallen je nach Art der Ausführung meist in HZ III oder HZ IV.

Den individuellen Aufwand für die Planung kann der Architekt durch die Anwendung des Höchstsatzes, Mindestsatzes oder Mittelsatzes für die jeweilige Honorarzone geltend machen. Auch dabei ist allerdings gesetzlich festgelegt, bei welchem Aufwand er welchen Satz anwenden darf.

Leistungsphasen

Die gesamte Arbeit eines Architekten beim Hausbau ist in der HOAI in sogenannte Leistungsphasen unterteilt. Sie reichen von der Grundlagenermittlung über die Gestaltung der Ausschreibungen bis hin zur Mängelfeststellung und Einforderung von Nachbesserungen nach der Fertigstellung.

Wer einen Bauantrag stellen möchte und die entsprechenden Pläne benötigt, muss dafür beim Architekten mindestens Leistungsphase 1 – 4 in Anspruch nehmen. Diese Leistungsphasen nehmen insgesamt 27 % des ermittelten Gesamthonorars nach HOAI ein.

Mehr Informationen zu den Kosten von Architekten finden Sie an dieser Stelle.

Plan erstellen von bestehendem Gebäude

In manchen Fällen kann es nötig sein, von einem bestehenden Gebäude nachträglich Pläne anfertigen zu lassen. Das ist häufig bei sehr alten Gebäude der Fall, wo es keine Unterlagen gab, als es errichtet wurde oder wo die Unterlagen verloren gingen (z. B. durch einen Brand im Krieg).

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Manchmal muss man auch von schon bestehenden Gebäuden nachträglich noch Pläne anfertigen lassen.

Wird ein solches Gebäude gekauft, verlangt nicht selten die finanzierende Bank eine gewisse Anzahl von Plänen (meist Grundriss, aber auch Schnittzeichnungen können verlangt werden).

Die Kosten richten sich hierbei nach dem entstehenden Arbeitsaufwand eines Planungsbüros für die Bauaufnahme, die Erstellung und Bearbeitung der Zeichnung auf elektronischem Weg und den Druck. Je nach Art und Bauweise des Gebäudes können dabei sehr umfassende Arbeiten notwendig werden, besonders wenn ein Gebäude sehr verwinkelt und mit „schiefen“ Maßen gebaut wurde.

Die Kosten werden meist nach Stundensatz abgerechnet, im Allgemeinen kann man dafür Stundensätze zwischen rund 60 EUR pro Stunde und 120 EUR pro Stunde veranschlagen. Der Arbeitsaufwand liegt auch bei einem recht einfachen und gerade gebauten Haus selten unter 12 Stunden, häufig sind es deutlich mehr.

Die Architektenkammer Berlin hat allerdings eine Honorar-Empfehlung für die Bestandsaufnahme von Altbauten veröffentlicht, die sich nach der Fläche des Gebäudes richtet – demnach werden für die Maßaufnahme und die Planzeichnung zwischen 5,85 EUR pro m² und 7,75 EUR pro m² – je nachdem wie verwinkelt das Gebäude ist – empfohlen.

Für eine technische „Bestandsauffassung Ausbau“ und die fachlich korrekte Berechnung der Wohnfläche werden dann noch zusätzlich zwischen 3,50 EUR pro m² und 4,30 EUR pro m² empfohlen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen ein Haus bauen und lassen den Architekten das Zeichnen der Pläne und das Einreichen des Bauantrags übernehmen. Die geschätzten Nettobaukosten liegen bei 180.000 EUR, als Honorarzone setzt der Architekt HZ IV an und verrechnet Mittelsatz.

Posten Preis
Gesamthonorar nach HOAI 33.596,92 EUR (netto)
davon 27 % für Leistungsphase 1 – 4 9.071,17 EUR
zuzüglich MwSt. 1.723,52 EUR
Gesamtkosten zu zahlen damit 10.794,69 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich lediglich auf einen konkreten Fall bei bestimmten Vorgaben. Abhängig von den ermittelten Netto-Baukosten, der geltenden Honorarzone und der Verrechnung nach Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz können die Kosten in anderen Fällen auch unterschiedlich liegen.

Frage: Was bestimmt die Kosten für das Anfertigenlassen von Planzeichnungen?

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Die Kosten für einen Bauplan richten sich meist danach, ob es ein Neuplan ist oder nicht.

Kostencheck-Experte: Hierfür ist maßgeblich:

  • ob es sich um eine Neuplanung oder das nachträgliche Zeichnen von Plänen für bereits bestehende Gebäude handelt
  • bei Neuplanung: welche Baukosten geschätzt werden
  • bei Neuplanung: in welche Honorarzone das zu errichtende Gebäude fällt
  • bei Neuplanung: wie hoch der individuelle Aufwand des Architekten für die Planung ist

All das ist also maßgeblich für die Planungskosten. Die Honorare können leicht aus den entsprechenden Tabellen in der HOAI ermittelt werden.