In Sachsen-Anhalt ist, wie in allen anderen Bundesländern auch, für jedes Bauvorhaben zuvor eine behördliche Genehmigung erforderlich. Für die Beantragung werden auch hier Gebühren erhoben. Wie viel eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt kostet und wovon die Kosten abhängen, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Mit welchen Kosten muss man für eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt rechnen?
Kostencheck-Experte: Die Gebühren bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen wie in anderen Bundesländern auch. In Bezug auf einzelne Bauwerke gibt es in der Landesbauordnung in Sachsen-Anhalt dabei allerdings Ausnahmen, so können etwa Garagen und Carports bis zu einer bestimmten Größe und unter bestimmten Auflagen auch genehmigungsfrei errichtet werden.
In Sachsen-Anhalt wird im Baurecht zusätzlich unterschieden zwischen einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren („kleine Bauvorlage“) und einem regulären Baugenehmigungsverfahren („große Bauvorlage“).
Das vereinfachte Verfahren ist dabei nur für bestimmte Bauvorhaben zulässig, alle anderen Bauvorhaben erfordern das reguläre Baugenehmigungsverfahren.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fallen dabei Gebühren für die Baugenehmigung an, die sich nach der Höhe des sogenannten anrechenbaren Bauwertes (Netto-Baukosten) richten. Die Gebühren betragen dabei 5 EUR je angefangener 500 EUR anrechenbarer Bauwert, jedoch mindestens 50 EUR.
In einigen besonderen Fällen können diese Gebühren auch auf 75 % dieses Wertes oder 90 % dieses Wertes reduziert sein.
Handelt es sich um eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung, kann die Gebühr zwischen 50 EUR und 5.000 EUR liegen.
Teilbaugenehmigungen können zwischen 50 EUR und 1.500 EUR kosten. Die Gebühren für eine Teilbaugenehmigung (vorzeitiger Baubeginn vor offiziellem Erhalt einer regulären Baugenehmigung) werden allerdings auf die Kosten für die Baugenehmigung angerechnet, wenn sie höher als 150 EUR sind.
Soll eine Baugenehmigung geändert werden, betragen die Gebühren dafür bis zu 75 % der Baugenehmigungsgebühr, aber ebenfalls mindestens 50 EUR.
50 % der Baugenehmigungsgebühr werden fällig, wenn es sich um eine wesentliche Änderung (v. a. im Bereich von Konstruktion oder Erscheinungsbild) handelt. Ist die Änderung nur unwesentlich, kann die Gebühr dagegen zwischen 50 EUR und 1.750 EUR liegen.
Die Gebühr für einen Vorbescheid liegt zwischen 75 EUR und 2.500 EUR, diese Gebühr kann bis zur Hälfte auf die Gebühr der Baugenehmigung angerechnet werden. Soll der Vorbescheid verlängert werden, fallen 75 % der Vorbescheid-Gebühr an, jedoch mindestens 50 EUR.
Dazu können noch weitere Sondergebühren anfallen – beispielsweise für die Genehmigung zur Verwendung von Bauprodukten ohne Zertifizierung. Dafür werden 500 EUR bis 2.000 EUR an Gebühren fällig.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir beantragen eine Baugenehmigung für ein Nebengebäude auf unserem Grundstück in Sachsen-Anhalt. Der anrechenbare Bauwert beträgt 25.000 EUR.
Posten | Preis |
---|---|
Gebühr (5 EUR je angefangener 500 EUR Bauwert) | 250 EUR |
Planungskosten und Kosten für die Dokumentenbeschaffung | 1520 EUR |
Gesamtkosten | 1.770 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf ein konkretes Bauprojekt und die Planung durch einen Architekten. Mehr über die Kosten für das Architektenhonorar erfahren Sie an dieser Stelle. Das Honorar, das Architekten verlangen dürfen ist bundesweit einheitlich und gesetzlich festgelegt in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt ab?
Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:
- um welche Art von Bauvorhaben es sich handelt
- welche Baukosten und welcher anrechenbare Bauwert vorliegen
- ob das vereinfachte oder das reguläre Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung kommt
- welche Dokumente benötigt werden (Gebühren für die Dokumentenbeschaffung und bestimmte Prüfungen)
- ob eine Planung vom Architekten benötigt wird
Je nach Art des Bauvorhabens können daneben noch unterschiedliche zusätzliche Kosten anfallen. Das hängt jeweils vom gegebenen Einzelfall ab.