Terrassenüberdachung: welche Baugenehmigungs-Kosten muss man rechnen?

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In Deutschland gehen sehr viele Dinge nicht ohne vorherige Genehmigung. Das ist in weiten Bereichen auch beim Bau einer Terrassenüberdachung der Fall. Wir wollten vom Kostencheck-Experten wissen, mit welchen Kosten man für die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung rechnen muss.

Frage: Was kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal sind sowohl die Pflicht zur Beantragung einer Baugenehmigung als auch die Kosten, die dafür anfallen, bundesländerabhängig.

In vielen Bundesländern ist der Bau einer Terrassenüberdachung dabei genehmigungsfrei möglich, wenn die Überdachung eine bestimmte Größe nicht überschreitet (meist maximal 20 m² bis 36 m² Maximalgröße und zwischen 3 m und 4,5 m maximale Tiefe). Dazu kommt als Entscheidungskriterium, ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht in vielen Fällen auch die Größe des umbauten Raums (fiktives Raumvolumen).

Zusätzlich zur Größe können dabei aber auch nachbarrechtliche Bestimmungen (Abstand zur Grundstücksgrenze) und bautechnische Anforderungen gelten, die zwingend eingehalten werden müssen (dazu gehören beispielsweise bestimmte statische Anforderungen, Schneelastgrenzen, Belüftungs- und Belichtungsvorgaben für die dahinter liegenden Gebäudeteile oder bestimmte Vorgaben aus dem individuell geltenden Bebauungsplan).

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Bei einem Neubau wird die Überdachung der Terrasse ganz einfach mitgenehmigt.

Wenn die Terrassenüberdachung im Zuge anderer Bauvorhaben errichtet wird, die selbst genehmigungspflichtig sind, muss die Terrassenüberdachung selbstverständlich mit genehmigt werden.

Wer ohne Genehmigung baut riskiert nicht nur ein Bußgeld und eine fällige Nachgenehmigung sondern bei einem nicht zulässigen Bau auch eine Forderung zum Rückbau (Abriss) der Terassenüberdachung. Das gilt auch dann, wenn nachbarrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden (z. B. Versäumnis, die erforderliche Zustimmung des Nachbarn schriftlich einzuholen, wie in einigen Bundesländern nötig oder Verstoß gegen die Bestimmungen des Bebauungsplans).

Kosten für die Genehmigung und die Planung

Ist eine Baugenehmigung erforderlich, sind die dafür verlangten Kosten von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich. In einigen Bundesländern gibt es auch vereinfachte Verfahren für bestimmte Bauten, bei denen dann deutlich weniger Unterlagen eingereicht werden müssen. Rechnen Sie dabei auch mit zusätzlichen Kosten für die einzelnen benötigten Unterlagen und gegebenenfalls für die Erstellung der erforderlichen Planzeichnungen durch den Architekten oder zugelassenen Fachhandwerker („bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser“, in einigen Bundesländern sind das auch Handwerker mit bestimmten Zusatzqualifikationen).

Ein Gartenhaus-Dienstleister bietet für Terrassenüberdachungen einen kompletten Bauantragsservice für 800 EUR an. Bei der Planung durch einen Architekten sollte gegebenenfalls von höheren Kosten ausgegangen werden.

Die Kosten für die Genehmigung selbst durch das Bauamt fallen dann häufig nur gering aus. Bei regulären Bauvorhaben geht man von Kosten im Bereich von rund 0,5 % der Baukosten aus, dabei kann es aber bestimmte Mindest-Gebührensätze für Baugenehmigungen bei kleineren und günstigeren Bauvorhaben geben.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen eine Terrassenüberdachung eines Anbieters in Niedersachsen selbst aufbauen. Unsere Terrassenüberdachung ist 18 m² groß und hat eine Tiefe von 2,5 m.

Posten Preis
Beurteilung der Genehmigungspflicht Maximalfläche unterschritten, Maximaltiefe unterschritten = genehmigungsfrei
Kosten für Baugenehmigung damit 0 EUR
Kosten für Entwurfsplanung (Bauzeichnungen, Statik) damit 0 EUR
Gesamtkosten daher 0 EUR

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind demgegenüber zum Teil beträchtliche Kosten zu rechnen, die häufig bei über 1.000 EUR liegen können.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die zu erwartenden Kosten wenn der Bau genehmigungspflichtig ist?

Kostencheck-Experte: Die verlangten Gebührensätze sind von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich, besonders für kostengünstige „kleine“ Bauvorhaben gelten darüber hinaus oft Mindestgebührensätze.

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Die Kosten der Überdachung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen.

Zusätzlich zu den reinen Gebühren für die Baugenehmigung kommen auch noch die Planungskosten und die Kosten für die erforderlichen Unterlagen. Je nachdem, wer die Pläne zeichnen darf (häufig sind das nur bauvorlageberechtigte Architekten), können dafür hohe Kosten von mehreren hundert Euro oder noch mehr anfallen.

Gegebenenfalls kann man vom Anbieter der Terrassenüberdachung einen Bauantragsservice nutzen, der die aufwendige Beschaffung der Unterlagen und Planzeichnungen erspart. Auch für solche Services ist aber mindestens mit Kosten von rund 500 EUR bis 1.000 EUR zu rechnen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung ab?

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Die Kosten der Überdachung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • ob der Bau einer Terrassenüberdachung in der geplanten Form am jeweiligen Ort genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist
  • welche Art von Antragsverfahren die zuständige Baubehörde verlangt (Bauanzeige, vereinfachtes Verfahren, reguläres Antragsverfahren)
  • die Gebührensätze der jeweiligen Behörde und die geltenden Mindestgebühren für die Erteilung einer Genehmigung
  • die von der jeweiligen Behörde für die jeweilige Art von Antrag verlangten Unterlagen
  • die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen und die Kosten für das Erstellen der geforderten Planzeichnungen (Architekt, gegebenenfalls auch Fachhandwerker)

Frage: Wann ist der Bau einer Terrassenüberdachung in den einzelnen Bundesländern ohne Genehmigung möglich?

Kostencheck-Experte: Aktuell gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Regelungen:

Bundesland Terrassenüberdachung genehmigungsfrei wenn
Bayern Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m
Baden-Württemberg im Innenbereich wenn Flächengröße kleiner als 30 m²
Berlin Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m
Brandenburg Flächengröße kleiner als 20 m², weniger als 75 m³ umbauter Raum (fiktive Raumgröße)
Bremen Tiefe kleiner als 3 m (Flächengröße unerheblich)
Hamburg Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m, außerdem untergeordnete Überdachungen
Hessen bei den Gebäudeklassen 1 – 3, Mindestabstand Grundstücksgrenze 3 m, zusätzliche Vorgaben nach § 55 HBO
Mecklenburg-Vorpommern Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m
Niedersachsen Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m
NRW Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 4,5 m
Rheinland-Pfalz umbauter (ungeheizter) Raum kleiner als 50 m³
Saarland Flächengröße kleiner als 36 m², Tiefe kleiner als 4 m
Sachsen Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 3 m
Sachsen-Anhalt Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 4 m
Schleswig-Holstein Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 4 m
Thüringen Flächengröße kleiner als 30 m², Tiefe kleiner als 4 m

Zusätzlich zu diesen Vorgaben sind immer noch weitere Aspekte des Nachbarrechts, einschränkende Bestimmungen und gegebenenfalls auch die Anforderungen des örtlich geltenden Bebauungsplans zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sollte man also immer trotzdem mit dem örtlich zuständigen Bauamt Rücksprache gehalten werden, ob der einzelne Bau tatsächlich genehmigungsfrei errichtet werden kann und welche weiteren Vorgaben örtlich gelten. Die Zusage, dass der Bau genehmigungsfrei möglich ist, sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen.

Auch ein genehmigungsfreier Bau muss dabei natürlich den geltenden Anforderungen entsprechen. Das ist besonders hinsichtlich der Statik und der gegebenen Schneelastgrenzen aber auch im Hinblick auf die geforderten Mindestabstände von der Grundstücksgrenze zu berücksichtigen.