Gasleitung prüfen: welche Kosten sind zu rechnen?

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Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für alles Prüfpflichten gäbe. Im Fall von Gasleitungen ist das allerdings auch sinnvoll. Prüfungen müssen hier regelmäßig aber auch anlassbezogen stattfinden, wenn die Vermutung auf ein Leck besteht. Welche Kosten für eine solche Prüfung anfallen und wer die Kosten in Mietshäusern tragen muss, wird vom Kostencheck-Experten ausführlich in unserem Interview erklärt.

Frage: Was kostet es, wenn Gasleitungen überprüft werden?

Kostencheck-Experte: Das hängt vom Anlass der Überprüfung und vom Umfang der Prüfung ab.

Grundsätzlich muss man bei der Gasleitungsprüfung zwischen drei verschiedenen Arten der Prüfung unterscheiden:

  • einer jährlich durchzuführenden Sichtprüfung
  • einer ausführlichen technischen Prüfung alle 10 bis 12 Jahre
  • einer anlassbezogenen Prüfung bei einer vermuteten Undichtigkeit

Kosten für eine Sichtprüfung

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Die Sichtprüfung kann auch von einem Laien durchgeführt werden.

Die jährlich durchzuführende Sichtprüfung braucht nach den TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) nicht zwingend einen Fachmann. Auch der Laie kann beurteilen, ob an den Gasleitungen äußerlich sichtbare Schäden oder Defekte an den Rohren bestehen. Nur wenn es Auffälligkeiten gibt, sollte man zur Sicherheit den Fachmann heranziehen.

Gelegentlich bieten auch einzelne Schornsteinfeger oder auch Installationsunternehmen eine jährliche Prüfung entgeltlich an. Da die Prüfung schnell erledigt ist und nur oberflächlich stattfindet, fallen dafür keine großen Kosten an. Gegebenenfalls kann man die Prüfung im Rahmen anderer Arbeiten (z. B. jährliche Wartung der Gasheizung) einfach miterledigen lassen, wenn man sich bei der fachmännischen Prüfung sicherer fühlt. Rechnen Sie beim Installateur mit Kosten von rund 15 EUR bis 30 EUR für diese sogenannte Hausschau.

Kosten für eine regelmäßige Prüfung

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Alle 12 Jahre muss eine große Prüfung stattfinden.

Im Abstand von mindestens 12 Jahren (in der Praxis meist alle 10 Jahre) ist eine ausführliche Prüfung der Leitungen inklusive Leckmengenmessung von einem Fachmann durchzuführen. Das kann entweder durch einen Fachbetrieb oder durch den Gasversorger selbst erfolgen. Andere Personen sind dazu nicht befugt. Ein reines Abtasten der Leitungen mit einem sogenannten „Snooper“, wie ihn Schornsteinfeger oft verwenden, ist dafür ebenfalls nicht ausreichend. Verluste müssen quantifiziert (bei mehr als 1 l pro Stunde ist die Leitung nur mehr vermindert gebrauchsfähig, bei mehr als 5 l pro Stunde muss die Anlage sofort stillgelegt werden) und genau fachmännisch untersucht werden.

Die Kosten, die Installateure dafür berechnen, sind meist recht niedrig. Sie bewegen sich in den meisten Fällen bei lediglich 80 EUR bis 200 EUR je Gaszählernetz und nach indivuellem Aufwand und beinhalten immer auch die Erstellung eines Prüfprotokolls. Sind mehrere Anlagen zu prüfen (z. B. Gasetagenheizungen oder mehrere Gaszählernetze im Gebäude), kann es auch teurer werden. Gegebenenfalls können auch noch Anfahrtskosten hinzukommen.

Freiverlegte Außenleitungen und Erdleitungen müssen übrigens bereits alle 6 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit geprüft werden.

Anlassbezogene Prüfungen

Die Kosten für eine anlassbezogene Prüfung, das heißt, wenn ein Leck vermutet wird oder wahrscheinlich ist, richten sich immer nach dem tatsächlichen Aufwand.

Das gefundene Leck muss dann auch repariert werden, die Kosten für die vorangegangene Prüfung werden meist ganz einfach gemeinsam mit den Reparaturkosten verrechnet.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen nach 10 Jahren eine Dichtigkeitsprüfung unserer Gasleitungen durchführen. In unserem Haus gibt es nur ein Zählernetzwerk.

Posten Preis
Anfahrt 28 EUR
Prüfkosten (Pauschale) 169 EUR
Gesamtkosten 197 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich lediglich auf die Preise eines einzelnen Unternehmens. Sie können in anderen Fällen auch unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Prüfung von Gasleitungen ab?

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Die Kosten der Prüfung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen ist hier:

  • ob es sich um eine jährliche Sichtkontrolle oder eine umfassende technische Prüfung (Dichtigkeitsprüfung) handelt
  • wie viele Zählernetzwerke vorhanden sind
  • welcher individuelle Aufwand für die Prüfung besteht
  • die Preisgestaltung des durchführenden Fachbetriebes

Frage: Wer muss die Kosten für die Prüfung der Leitungen bezahlen, Mieter oder Vermieter?

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Die Kosten der Prüfung dürfen auf den Mieter umgelegt werden.

Kostencheck-Experte: Die Kosten für regelmäßige Prüfungen dürfen nach einem Gerichtsurteil (AG Bad Wildungen, C66/03, 20. 06. 2003) als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, da die Kosten nunmehr zu den Kosten für die Betriebssicherheit gerechnet werden dürfen. Zuvor war eine Umlage auf die Mieter nicht zulässig. Die Kosten werden nach dem auch sonst üblichen Verteilerschlüssel auf die einzelnen Mieter verteilt.

Ist aufgrund eines Lecks eine anlassbezogene Prüfung notwendig, kommt allerdings das Verursacherprinzip zum Tragen, insbesondere wenn sich das Leck in einer zu einer bestimmten Wohnung führenden Leitung befindet. Derjenige Mieter, in dessen Leitung sich das Leck befindet, muss die Kosten übernehmen. Sollte durch die anlassbezogene Prüfung allerdings eine regelmäßige Prüfung hinfällig werden, müssen sich die anderen Mieter mit den Kosten beteiligen, die sie sonst für die regelmäßige Prüfung bezahlen hätten müssen.