Gartenpflege: Welche Kosten sind zu rechnen?

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Ein bisschen Grün rund ums Haus ist ganz schön – macht aber auch jede Menge Arbeit. Nicht jeder hat Lust oder Zeit dazu, besonders bei größeren Gartenflächen. Die Gartenpflege kann man in solchen Fällen auch vom Fachmann durchführen lassen. Mit welchen Kosten das verbunden ist, besprechen wir mit dem Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet professionelle Gartenpflege?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer davon ab, welche Pflegemaßnahmen im Einzelnen notwendig sind. Die Preisgestaltung der ausführenden Unternehmen spielt dafür ebenfalls eine Rolle. Einige Arbeiten werden üblicherweise nach Quadratmetern oder laufenden Metern berechnet, andere dagegen wiederum nach Stundensätzen.

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Rasenmähen ist meist gar nicht so teuer.

Das Rasenmähen kostet bei professionellen Anbietern meist rund 0,10 EUR pro m² bis 0,30 EUR pro m². Dazu sind allerdings die Entsorgungskosten für den Rasenschnitt zu rechnen, die durchaus bis zu 50 EUR und mehr betragen können. Für das Vertikutieren von Rasen können Sie Kosten von rund 1 EUR pro m² rechnen.

Eine weitere wichtige Maßnahme, der [strongHeckenschnitt kostet üblicherweise zwischen 1 EUR je lfdm bis 4 EUR je lfdm, wenn es sich um einfache Arbeiten handelt. Für einen starken Rückschnitt oder das auf den Stock setzen von Hecken müssen Sie allerdings deutlich höhere Kosten rechnen, die sich häufig im Bereich von 20 EUR je lfdm bis 40 EUR je lfdm bewegen. Für den Abtransport des Grünschnitts werden entweder Pauschalkosten oder mengenabhängige Kosten von rund 10 EUR pro m³ bis 20 EUR pro m³ verlangt.

Stundensätze

Für Arbeiten, die nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, liegen die verlangten Stundensätze meist zwischen rund 25 EUR und 50 EUR pro Stunde.

Kostenvergünstigung durch Abonnementspreise

Wenn man Gartenpflege regelmäßig bucht, lassen sich viele Gärtner auf günstigere Pauschalpreise ein, die dann regelmäßig bezahlt werden. Solche „Abonnement“-Angebote sind bei der Gartenpflege recht gängig.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen vom Gärtner im Frühjahr 250 m² Rasen mähen und vertikutieren und unserer insgesamt 20 m lange Hecke einen Pflegeschnitt verpassen.

Posten Preis
Anfahrt 35 EUR
Rasenmähen und vertikutieren (250 m²) 375 EUR
Heckenschnitt (Pflegeschnitt) 70 EUR
Entsorgung Grünabfälle (pauschal) 40 EUR
Gesamtkosten 520 EUR

Die hier gezeigten Kosten geben die Preisgestaltung eines bestimmten Betriebs wieder. Sie können in anderen Fällen und bei anderen Dienstleistern natürlich abweichen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für eine professionelle Gartenpflege ab?

Kostencheck-Experte: Zu beachten ist hier:

  • die Preisgestaltung des ausführenden Betriebs
  • ob es sich um vereinbarte „Abo-Leistungen“ handelt
  • welche Arbeiten genau ausgeführt werden
  • welcher Arbeitsaufwand (Fläche, Zeitaufwand) besteht

Frage: Kann ein Vermieter Kosten für die Gartenpflege auf die Mieter umlegen?

Kostencheck-Experte: Ja, nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist das zulässig, wenn es sich um laufend anfallende Arbeiten handelt. Einmalige Arbeiten sind dagegen nicht umlagefähig.

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Kosten für die Bewässerung des Gartens sind umlagefähig.

Insbesondere umlagefähig sind:

  • Personalkosten (z. B. bestellte Gärtner)
  • Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten für Geräte (wenn solche Geräte helfen, Personalarbeitszeit einzusparen)
  • Kosten für Rasenpflege
  • Betriebskosten für den Rasenmäher (Strom oder Benzin)
  • Kosten für Heckenschnitte
  • Kosten für allgemeine Pflegearbeiten (auch Bewässerung, Düngen, etc.)
  • Abtransport von Gartenabfällen,

Die Kosten für das Entfernen von alten Pflanzen sind nur dann umlagefähig, wenn es umweltbedingte und sachliche Gründe dafür gibt (Pflanzenalter, Schäden, Witterungsverhältnisse nicht aber die Vorlieben des Vermieters).

Nicht umlagefähige Kosten

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Neuanpflanzungen sind keine umlagefähigen Kosten.

Neuanpflanzungen sind ebenfalls nicht umlagefähig – nur wenn bereits zuvor Pflanzen vorhanden waren, die aus sachlichen Gründen durch andere Pflanzen ersetzt werden, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

Auch die Beseitigung von Sturmschäden oder Schäden durch schwere Regenfälle sind nicht umlagefähig. Sie sind allein Sache des Vermieters.

Auch die Anschaffungskosten für Geräte dürfen normalerweise nicht auf die Mieter umgelegt werden, es sei denn, sie führen nachweislich zu geringeren Personalkosten oder Pflegekosten. Das muss allerdings von den Anschaffungskosten her verhältnismäßig sein.