Warmwasserspeicher entkalken: welche Kosten sind zu rechnen?

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Wer seinen Warmwasserspeicher nicht regelmäßig entkalkt, verschenkt am Ende viel Geld: verkalkte Warmwasserspeicher verbrauchen um ein Vielfaches mehr Energie zum Aufheizen des Wassers, die man teuer bezahlen muss. Welche Kosten zu rechnen sind, wenn man einen Warmwasserspeicher vom Fachmann entkalken lässt und wer die anfallenden Kosten bezahlen muss, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Was kostet es, einen Warmwasserspeicher entkalken zu lassen?

Kostencheck-Experte: Wenn man den Fachmann mit der Entkalkung beauftragt, muss man für das Entkalken mit beträchtlichen Kosten rechnen. Bis zu einer Warmwasserspeicher-Größe von rund 100 Litern fallen meist Kosten zwischen rund 100 EUR und 250 EUR an. Bei größeren Warmwasserspeichern muss durchwegs mit Kosten von 150 EUR bis zu 400 EUR gerechnet werden.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben einen erhöhten Stromverbrauch bemerkt und rufen deshalb einen spezialisierten kostengünstigen Dienstleister an unserem Ort, der unseren Warmwasserspeicher entkalken soll. Unser Warmwasserspeicher hat eine Größe von 200 Litern.

Posten Preis
Anfahrt 0,00 im Pauschalpreis inkludiert
Fachgerechtes Entkalken 155 EUR
Gesamtkosten damit 155 EUR

Die Kosten, die von anderen Anbietern verlangt werden, können auch unterschiedlich liegen. Bei größeren Warmwasserspeichern ist generell mit höheren Kosten zu rechnen.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für das Entkalken von Warmwasserspeichern?

Kostencheck-Experte: Die Kosten richten sich immer nach der Größe (Füllmenge) des Warmwasserspeichers.

Je nach Größe muss mit Kosten zwischen rund 100 EUR und 400 EUR gerechnet werden. Müssen noch zusätzlich Teile ausgetauscht werden, können im Einzelfall die Kosten auch noch höher liegen.

Wer seinen Warmwasserspeicher selbst entkalken kann, spart damit also beträchtliche Kosten. Auch den Austausch einer Opferanode kann man selbst oft noch bewerkstelligen, das Ersatzteil selbst kostet meist nur rund 20 EUR bis 60 EUR, je nach Anodenmodell. Für den Wechsel durch den Fachmann sollte man rund 50 EUR bis 100 EUR Arbeitskosten rechnen.

Frage: Wovon hängen die Kosten beim Entkalken des Warmwasserspeichers ab?

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Die Kosten für das Entkalken des Boilers sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • die Größe des Warmwasserspeichers
  • um welches Warmwasserspeicher-Modell es sich handelt
  • welcher Fachmann beauftragt wird
  • welche Reinigungsmethode (mechanisch oder chemisch) angewendet wird
  • ob zusätzlich die Opferanode getauscht werden muss
  • welcher Arbeitsaufwand für den Fachmann entsteht (verrechnete Arbeitszeit)

Frage: Wer kommt für die Kosten der Warmwasserspeicher-Entkalkung eigentlich auf – Mieter oder Vermieter?

Kostencheck-Experte: Das hängt zunächst einmal davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich handelt es sich bei der Warmwasserspeicherwartung um regelmäßig anfallende Kosten, damit also um umlagefähige Kosten.

Wenn der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag vereinbart hat, dass der Mieter die fälligen Wartungen gleich selbst in Auftrag gibt und auf eigene Kosten durchführen lässt, ist das prinzipiell als zulässig anzusehen. Andernfalls würde der Vermieter ohnehin die entstandenen Kosten für regelmäßige Wartungsarbeiten (wenn sie auch regelmäßig stattfinden) über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Das kann er auch mit den Kosten eines Wartungsvertrags tun, den er abgeschlossen hat. Auch diese Kosten kann und darf er gegebenenfalls auf den Mieter abwälzen (eine entsprechende Wartungsklausel im Vertrag ist dafür aber Voraussetzung).

Ist nichts Besonderes vereinbart und werden die Wartungen nicht regelmäßig durchgeführt, bleiben solche Wartungsarbeiten Sache des Vermieters, der sie beauftragen und zunächst einmal bezahlen muss. Über die Betriebskostenabrechnung kann er sie dann umlegen.

Anders sieht das aus, wenn Reparaturen am Warmwasserspeicher vorgenommen werden müssen. Reparatur- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig, daher zahlt diese Kosten immer der Vermieter selbst. Auch über die Kleinreparaturklausel können solche Kosten im Allgemeinen nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Wer im Einzelfall nun bezahlen muss, kann also von Fall zu Fall unterschiedlich sein, je nachdem, wie sich die individuelle Situation gestaltet und was im Mietvertrag genau vereinbart wurde. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, mit dem Vermieter im Einvernehmen eine für beide Seiten akezptable Lösung zu finden. Das ist fast immer der beste Weg.