Öltank prüfen: die Kosten und wann und warum man prüfen lassen muss

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Als Hausbesitzer ist man nunmehr klar in der Haftung, wenn der eigene Öltank einmal leckt: nicht nur für die Schäden am eigenen Haus, sondern auch für die Schäden an der Umwelt durch auslaufendes Öl. Das kann im Fall einer Undichtigkeit enorm teuer werden. Ausschließen kann man diese Haftung, wenn man eine Überprüfung des Tanks (alle Tanks über 1.000 l) von einem zertifizierten Sachverständigen durchführen lässt. Wie teuer solche Überprüfungen sind und wie man sie gegebenenfalls vermeiden kann, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Wie und warum muss man Tanks überhaupt prüfen lassen, wer macht das und was kostet das?

Kostencheck-Experte: Das „Warum“ ist schnell erklärt: mit 1. August 2017 ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft, zusätzlich gelten weiterhin die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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Die Prüfung der Öltanks ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das WHG regelt, dass Heizöltanks unbedingt völlig dicht und auslaufsicher sein müssen, damit weder Boden noch Gewässer verunreinigt werden. Haftbar für eine Verunreinigung von Boden und Gewässer ist der Eigentümer des Heizöltanks. Auch eine Öltank-Versicherung leistet im Schadensfall nicht, wenn durch den Hausbesitzer keine Sicherheitsüberprüfung veranlasst wurde.

Die neue Fassung des AwSV regelt nun bundeseinheitlich, dass Heizöltanks je nach Größe einmalig oder gegebenenfalls auch laufend durch amtlich anerkannte Sachverständige zu prüfen sind. Sichtprüfungen von außen (mindestens alle 3 Monate) muss man daneben selbst durchführen.

Durchgeführt werden dürfen diese Prüfungen nur durch amtliche Sachverständige, die danach einen Prüfbericht bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde abgeben müssen.

Die Kosten für eine solche vom Gesetz geforderte Sicherheitsüberprüfung durch Sachverständige liegen meist im Bereich von rund 100 EUR bis 150 EUR. Es gibt dabei aber keine einheitlichen Prüfgebühren. In Einzelfällen werden Prüfungen auch günstiger oder teurer angeboten.

Beispiel-Kosten

Wir lassen unseren 4.000 l fassenden, im Keller aufgestellten Heizöltank prüfen, da unser Haus in einem Gewässerschutzgebiet liegt. Da wir im Gewässerschutzgebiet zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet sind, rechnen wir auch die jährlich anfallenden Kosten hoch.

Posten Preis
Anfahrt 0,00 EUR (in Prüfgebühr enthalten)
Prüfgebühr Heizöltank, 4.000 l 148,75 EUR
zu zahlende Kosten damit 148,75 EUR
das sind jährliche Prüfkosten (bei diesem Anbieter) 37,19 EUR pro Jahr

Die Kosten für die Tankprüfung, die hier gezeigt werden, sind die verlangte Kostenpauschale eines einzelnen Anbieters. Andere Anbieter oder Sachverständige können auch höhere oder niedrigere Gebühren verlangen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für eine vorgeschriebene Tankprüfung?

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Die Kosten der Öltankprüfung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Kostencheck-Experte: In den meisten Fällen liegen die Prüfungsgebühren bei rund 100 EUR bis 150 EUR für eine Tankprüfung, gegebenenfalls auch höher oder niedriger. Auch TÜV und Dekra prüfen.

Die Kosten kann man auch bereits im Vorfeld telefonisch abklären und entsprechend Preisvergleiche zwischen mehreren Anbietern solcher Prüfungen durchführen.

Dabei muss allerdings genau darauf geachtet werden, dass der jeweils beauftragte Anbieter zur Durchführung einer solchen Prüfung auch berechtigt ist. Oft werden auch Prüfungen von Anbietern angeboten, die gar nicht zur Vorlage eines Prüfberichts bei der Unteren Wasserbehörde zugelassen sind. Die Kosten für solche Prüfungen sind dann umsonst aufgewendet.

Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Tankprüfung ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

  • die Preisgestaltung des beauftragten Sachverständigen
  • der individuelle Aufwand für die Prüfung und der vorgeschriebene Umfang der Prüfung im Einzelnen
  • die Anfahrtsentfernung des Prüfers

Frage: Welche Prüffristen gelten in der AwSV?

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Für Öltanks gibt es verschiedene Prüffristen.

Kostencheck-Experte: Für die Prüffristen wird zunächst einmal nach unterirdischen und nach oberirdischen Tanks unterschieden. Unterirdische Tanks sind beispielsweise Erdtanks – ein im Keller aufgestellter Tank gilt dagegen dennoch als „oberirdischer Tank“.

Zunächst einmal gilt für unterirdische Tanks:

  • Prüfung nach der Inbetriebnahme oder nach einer Stilllegung oder Nichtnutzung von mindestens einem Jahr
  • laufende Prüfung alle 5 Jahre, in Gewässerschutzgebieten alle 2,5 Jahre
  • Tanks mit einer Größe von über 10.000 l sind als unterirdische Tanks in Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht erlaubt

Für oberirdische Tanks gilt dagegen:

  • keine Inbetriebnahme-Prüfung für Tanks bis 1.000 l (für alle größeren Tanks dagegen schon)
  • außerhalb von Schutzgebieten: keine wiederkehrende Prüfung für Tanks bis 10.000 l (für Tanks über 10.000 l Größe alle 5 Jahre sowie nach der Stilllegung als Abschlußprüfung)
  • innerhalb von Schutzgebieten: wiederkehrende Prüfungen für alle Tanks über 1.000 l im Abstand von 5 Jahren sowie nach der Stilllegung als Abschlußprüfung erforderlich

Die neue AwSV regelt zusätzlich, dass Einbau, Ausbau und Entsorgung sowie Wartung und Reinigung von Tanks (Tankreinigung) nur von Fachleuten mit entsprechender Zertifizierung (WHG-zertifiziert) durchgeführt werden dürfen.