Für viele Schwangere ist der Frauenarzt die erste Anlaufstelle. Dass es neben dieser Versorgung auch die Möglichkeit gibt, die Zeit der Schwangerschaft, Geburt sowie das Wochenbett von einer Hebamme begleiten zu lassen, wissen viele nicht. Ob und in welcher Höhe Kosten durch die Betreuung einer Hebamme auf Sie zukommen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten, der zudem viele weitere Informationen zu diesem Thema für Sie bereithält.
Welche Hebammenleistungen bezahlt die Krankenversicherung?
Kostencheck: Welche Kosten die Krankenkasse trägt, ist im „Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe“ geregelt. Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Leistungen sind für Sie kostenlos und werden von der Krankenversicherung bezahlt.
Zeitpunkt | Leistungen | |
---|---|---|
Schwangerschaft | Vorgespräch | |
Bei geplanter Hausgeburt zwei Vorgespräche. | ||
Bis zu zwölf (telefonische) Beratungen. | ||
Vorsorgeuntersuchungen incl. Blutabnahme. | ||
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Frühwehen. | ||
Überwachung durch CTG. | ||
Geburtsvorbereitung in der Gruppe. Sofern Ihr Arzt dies verordnet, auch die Geburtsvorbereitung im Einzelkurs. | ||
Geburt | Beleggeburt in einem Kranken- oder Geburtshaus (Hebammenpraxis). | |
Unterstützung bei einer Hausgeburt. | ||
Hilfe bei/nach einer Fehlgeburt. | ||
Wochenbett | Vollständige Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind im Krankenhaus oder durch Hausbesuch. Auch die telefonische Beratung wird finanziert. | Rückbildungsgymnastik-Kurs |
Einige Krankenkassen tragen auch die Kosten der Hebamme für:
- eine Kinderwunschberatung,
- die Pauschale für die Rufbereitschaft bei einer Beleggeburt,
- den PeKiP-Kurs für den werdenden Vater.
Bei diesen Posten handelt es sich allerdings nicht um Regelleistungen. Erfragen Sie deshalb im Vorfeld, welche Aufwendungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Sind Sie privat versichert werden die Kosten für die Hebamme, abhängig vom Tarif, meist ebenfalls von der Kasse getragen. Erkundigen Sie sich aber spätestens nach dem positiven Schwangerschaftstest, inwieweit dies der Fall ist. Es gibt einige private Krankenversicherer, die nur einen Teil der Hebammenleistungen erstatten. Sie könnten dann ungewollt auf nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben.
Können Zusatzkosten auf mich zukommen, nehme ich die Leistungen einer Hebamme in Anspruch?
Kostencheck: Viele Praxen bieten eine Vielzahl weiterer Kurse an. Es lohnt sich, die Kurslisten zu Beginn der Schwangerschaft gründlich zu studieren. Hebammen sind die Fachfrauen und -männer, die durch ihre spezielle Ausbildung dazu befähigt sind, einen besonderen Lebensabschnitt sehr einfühlsam zu begleiten.
Einige Hebammenpraxen verlangen zusätzliche Anmeldegebühren von 10 – 20 EUR, die aus eigener Tasche zu entrichten sind. Auch über den Leistungskatalog der Kassen hinausgehende Kurse müssen Sie selbst bezahlten.
Dies könnten beispielsweise sein:
Art | Kosten |
---|---|
Partner-Info-Abend | 50 – 70 EUR |
Partnergebühr beim Geburtsvorbereitungskurs | 20 – 50 EUR |
Säuglingspflegekurs | 40 – 70 EUR |
Babymassage | 60 – 75 EUR |
Babytreff | kostenfrei bis 80 EUR |
Bitte beachten Sie, dass die Hebammenpraxen bei der Höhe der Gebühren frei sind. Dementsprechend können obige Angaben nur als Anhaltspunkt dienen.
Viele Hebammen arbeiten mit Homöopathie, Akupunktur und anderen Naturheilmethoden. Da es um Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden geht, übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten. Dies ist aber nicht immer der Fall, lassen Sie sich deshalb im Vorfeld die Kostenübernahme bestätigen.
Welche Untersuchungen darf die Hebamme vornehmen?
Kostencheck: Bis auf die Ultraschalluntersuchung können Sie alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft von der Hebamme machen lassen. Die Hebamme kontrolliert:
- Gewicht,
- Blutdruck,
- den Urin auf Eiweiß und Zuckergehalt,
- nimmt Blut ab und macht verschiedene Blutuntersuchungen,
- überprüft die Herztöne sowie die
- Lage und Größe des Babys.
Sie können die Hebamme bereits zu Beginn der Schwangerschaft hinzuziehen oder die Betreuung nur während einer bestimmten Phase, beispielsweise der Nachsorge, wählen.
Trägt die Kasse die Kosten für die Hausgeburt?
Kostencheck: Sie können in Deutschland frei entscheiden, wo Sie Ihr Kind bekommen möchten. Statt in einer Klinik können Sie Ihr Kind auch im Geburtshaus oder zu Hause zur Welt bringen. Zudem besteht die Möglichkeit der Beleggeburt in einem Krankenhaus. In diesem Fall betreut Sie Ihre Hebamme während der gesamten Geburtszeit, die störenden Schichtwechsel entfallen.
Manche Krankenkassen übernehmen allerdings bei der Entbindung im Geburtshaus nur noch anteilig die Betriebskostenpauschale. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrer Hebamme, dem in Frage kommenden Geburtshaus oder Ihrer Krankenversicherung.
Ich wünsche mir eine Rufbereitschaft der Hebamme. Bezahlt dies die Krankenkasse?
Kostencheck: Bis vor einigen Jahren mussten Sie diesen Service stets aus eigener Tasche bezahlen. Zwischenzeitlich tragen fast alle Krankenversicherungen die Kosten zumindest hälftig, viele kommen auch vollständig für diese auf.
Welche Leistungen kann ich nach der Geburt in Anspruch nehmen?
Kostencheck: Gerade für Mütter, die ihr erstes Kind entbunden haben, beginnt nach der Entbindung eine sehr aufregende Zeit. Ihre Hebamme unterstützt Sie dabei, das Neugeborene zu versorgen und betreut Sie bei allen relevanten Themen, beispielsweise dem Stillen.
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt trägt die Krankenkasse die Aufwendungen für einen täglichen Besuch. Liegen besondere Gründe vor, werden zwei Besuche von den Krankenversicherern bezahlt.
In den ersten acht Wochen dürfen, sofern Sie Hilfe benötigen, noch weitere 16 Besuche stattfinden. Bestätigt Ihr Arzt durch ein Attest, dass Sie weiterhin auf die Unterstützung der Hebamme angewiesen sind, tragen die Krankenkassen auch die Kosten hierfür.
Wichtig: Möchten Sie sich während der Schwangerschaft von einer Hebamme betreuen lassen, sollten Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen. Leider bieten immer weniger Hebammen Ihre Dienste an, da die Betriebskosten durch eine sehr teure Haftpflichtversicherung für viele nicht mehr zu tragen sind.