Gegen Schäden, die am Eigenheim durch Naturgewalten wie Hochwasser, Sturm oder Starkregen verursacht werden, können Sie sich nur durch eine Elementarversicherung absichern. Nicht nur wenn Sie in einem Gebiet leben, in dem die Wetterunbill häufiger zuschlägt, ist diese Versicherung durchaus sinnvoll. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen. Zudem finden Sie in diesem Artikel viele wertvolle Tipps.
Wovor schützt die Elementarversicherung?
Kostencheck: Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden, die durch die Einwirkung von Naturgewalten verursacht werden. Dies können sein:
- Überschwemmung,
- Hochwasser,
- Starkregen,
- Hagel,
- Sturm,
- Erdbeben,
- Lawinen,
- Schneedruck,
- Vulkanausbrüche.
Die Elementarversicherung kann leider nicht verhindern, dass die Wettergewalten Ihr Haus oder den Hausrat in Mitleidenschaft ziehen. Ist das Unglück passiert, trägt die Versicherung jedoch die Kosten zu Feststellung des entstandenen Schadens. Auch die finanziellen Aufwendungen für das Aufräumen und den Wiederaufbau beziehungsweise die Renovierung werden von der Elementarversicherung übernommen. Ist die Immobilie unbewohnbar, kommt sie für einen Neubau und die Wiederbeschaffung von Möbeln und Hausrat auf.
Was kostet eine Elementarversicherung?
Kostencheck: Wie hoch der Beitrag zur Elementarversicherung ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Im Mittel müssen Sie mit einem Aufschlag von etwa 50 Prozent auf die Prämie zur Wohngebäudeversicherung rechnen.
Die Beiträge liegen bei durchschnittlich zwischen 600 und 1.000 EUR jährlich. Sie kann jedoch stark nach oben und unten abweichen. Wie hoch diese tatsächlich ist, ist hängt unter anderem von der Versicherungsgesellschaft sowie den versicherten Schadensarten ab.
In Risikogebieten kann, muss aber nicht, der Beitrag höher ausfallen. Leider ist es so, dass ausgerechnet in Nicht-Risikogebieten die Elementarversicherung häufig überdurchschnittlich teuer ist. Hier gilt es, die Angebote der einzelnen Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen.
Lohnt eine Selbstbeteiligung?
Kostencheck: In vielen Verträgen ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Diese beziffert den Betrag, den Sie im Schadensfall aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Versicherung leistet nur für Schäden, die darüber hinausgehen. Durch den Selbstbehalt lässt sich die monatlich zu entrichtende Prämie spürbar senken. Setzen sie diesen aber nicht zu hoch an, denn nach einem Unglück sollten Sie diese Summe problemlos bezahlen können, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten.
Wer benötigt diese Versicherung?
Kostencheck: Trotzdem Verbraucherschützer schon lange fordern, dass die Elementarversicherung zur Pflichtversicherung wird, ist diese bis dato nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, eine derartige Versicherung abzuschließen.
Immer sinnvoll ist diese Versicherung, wenn Sie in einem Risikogebiet leben, in dem die Naturgewalten regelmäßig zuschlagen. Das gilt sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Mieter, denn im Zweifelsfall leistet die Hausratversicherung nur, wenn sie durch den zusätzlichen Baustein der Elementarversicherung ergänzt wurde.
Wie hoch das Risiko ist, schätzen die Landesregierungen für die jeweiligen Bundesländer ein. Die Versicherer haben ein eigenes System, das „Zonierungssytem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen“.
Wann kann ich mir die Elementarversicherung sparen?
Kostencheck: Leben Sie im zweiten oder dritten Obergeschoss und haben weder Dachboden noch Keller, sind Sie in der Regel nicht von Hochwasser oder durch das Dach eindringendem Wasser betroffen. Auch wenn Sie im Keller nur Dinge lagern, die sich im Schadensfall kostengünstig ersetzen lassen, ist diese Versicherung unter Umständen für Sie verzichtbar.
Prüfen Sie dennoch Lage und Bauweise von Balkon und Terrassentüren genau, denn hier kann sich Wasser ansammeln, in die Wohnung hereindrückt und hohe Schäden verursacht.
Wie kann ich meine Risikozone ermitteln?
Kostencheck: Das ZÜRS-System unterteilt das gesamte Bundesgebiet in 4 Klassen:
Gefährdungsklasse | Erklärung |
---|---|
GK 1 | statistisch seltener als alle 200 Jahre ein Naturereignis |
GK 2 | statistisch ein Mal in 50 bis 200 Jahren ein Naturereignis |
GK 3 | statistisch ein Mal in 10 bis 50 Jahren ein Naturereignis |
GK 4 | statistisch ein Mal in 10 Jahren ein Naturereignis |
Liegt Ihr Wohnort in der Gefährdungsklasse 1 bedeutet das, dass es selten bis nie zu einer Überschwemmung kommt. Leben Sie hingegen in der Gefährdungsklasse 4 müssen Sie davon ausgehen, innerhalb der nächsten zehn Jahre von einem Elementarschaden betroffen zu sein.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie in der Gefährdungsklasse 1 keinerlei Risiko haben. Immer häufiger sind Gebiete von Elementarschäden betroffen, in denen bis dato kein derartiges Ereignis zu verzeichnen war. Die Schadenssummen aus Starkregen haben sich in den letzten Jahren verzehnfacht und dies überwiegend in Gebieten der Gefährdungsklasse 1.
Welche Schäden entstehen durch die Naturgewalten?
Kostencheck: Durch Wettereinflüsse kann das Gebäude sogar so stark beschädigt werden, dass es nicht mehr bewohnbar ist:
- Hagel kann Dachziegel, Fenster, Rollläden und den Verputz zerstören.
- Bei Sturm wird das Dach abgedeckt, sodass Regen eindringt und das Inventar der Räume in Mitleidenschaft zieht.
- Bei Überschwemmungen ist in vielen Fällen zunächst nur der Keller überflutet. Treten Gewässer über die Ufer und das Grundstück steht unter Wasser, drückt dieses auch ins Gebäude.
- Tagelanger Regen kann nicht nur zu Murenabgängen führen. Manchmal ist er die Ursache für Erdsenkungen.
- Im Winter kann das Gewicht der Schneedecke das Dach eindrücken. Im Gebirge besteht die Gefahr von Lawinenabgängen.
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Kostencheck: Die Elementarversicherung schließt einige Schäden aus, trotzdem es sich auf den ersten Blick um Elementarschäden handelt. Nachfolgende Risiken sind nicht Bestandteil der Versicherung:
- Grundwasser: Läuft der Keller voll, weil der Grundwasserspiegel von unten ansteigt, leistet die Elementarversicherung nicht. Mischt sich das Grundwasser hingegen mit Oberflächenwasser, handelt es sich um einen Elementarschaden. Hier kommt es häufig zu langwierigen Streitigkeiten mit der Versicherung.
- Menschliches Versagen: Erdrutsche und Erdbeben sind nur versichert, wenn sie nicht durch den Menschen mit verursacht wurden. Treten Sie beispielsweise infolge von Bergbauarbeiten auf, zahlt die Versicherung nicht. Es handelt sich in diesem Fall um Haftpflichtschäden, für welche die Baufirma einstehen muss.
- Schneedruck: Rutscht der Schnee von Bäumen und beschädigt durch Gewicht und Druck das Dach, ist dies nicht versichert.
- Schäden an bestimmten Gebäuden: Häufig nicht mitversichert sind Garten- und Ferienhäuser sowie freistehende Garagen.
Ist mein Haus überhaupt versicherbar?
Kostencheck: Es kursiert der weitverbreitete Irrglauben, dass zahlreiche Häuser in Risikogebieten gar nicht oder nur sehr schwer gegen Elementarschäden versichert werden können. Doch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist dies allenfalls bei jedem 100. Gebäude der Fall. 99 Prozent der Häuser können demnach problemlos gegen Elementarschäden abgesichert werden.
Durch die Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und den verbesserten Hochwasserschutz können zwischenzeitlich auch viele Häuser versichert werden, für die Sie noch vor einigen Jahren keine Elementarversicherung abschließen konnten. Es lohnt sich deshalb, wurden Sie vor einigen Jahren ausgeschlossen, erneut bei den Versicherern anzufragen.
Worauf sollte ich beim Abschluss der Elementarversicherung achten?
Kostencheck: Beantworten Sie in jedem Fall alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und gewissenhaft. Antworten Sie lieber zu detailliert, denn nur wenn die Gesellschaft Ihre Lage richtig einschätzen kann, können Sie im Gegenzug sicher sein, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Nachfolgend haben wir weitere Punkte aufgelistet, auf die Sie achten sollten:
Art | Beschreibung |
---|---|
Leistungsumfang | Hier liegt der Unterschied eher im Detail: So können Sie bei einigen Versicherern Garagen und Nebengebäude mitversichern, während dies bei anderen ausgeschlossen ist. Studieren Sie den Leistungsumfang gründlich, um das perfekt auf Ihre Wohnsituation zugeschnittene Produkt zu finden. |
Prämie | Die monatlichen Beiträge variieren, abhängig von der Versicherungsgesellschaft, stark. Trotzdem Sie darauf achten sollten, nicht zu viel Prämie für einen geringen Schutz zu bezahlen, sollten Sie auch nicht wahllos den vermeintlich günstigsten Vertrag unterzeichnen. |
Selbstbeteiligung | Durch diese lässt sich die Prämie senken. Wählen Sie ihn jedoch nicht zu hoch, denn im Schadensfall müssen Sie diese Summe aus eigener Tasche finanzieren. |
Wartezeiten | Üblich sind Wartezeiten, die zwischen zwei und sechs Monaten liegen. Erst nach diesem Zeitraum wird der Versicherungsschutz wirksam. |
Höchstentschädigungsgrenze | Jede Versicherung setzt eine andere Höchstentschädigungsgrenze fest. Diese kann bis zu einer Million EUR betragen. Wie hoch diese in Ihrem individuellen Fall sein sollte, ist abhängig vom Wert des Gebäudes oder der Wohnung sowie des Inventars. |
Gefährdungsklasse | Leben Sie in einem Gebiet, das in eine hohe Gefährdungsklasse eingestuft wird, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. Dies ist aber nicht zwingend so. |
Steigt das Risiko von Elementarschäden in Zukunft?
Kostencheck: Extreme Wetterereignisse und die damit verbundenen Schadensfälle nehmen in den letzten Jahren zu. Schuld daran sind die Folgen des Klimawandels: Hitzewellen, Starkregen und Stürme.
Doch nicht nur die Zahl der Elementarschäden steigt, auch das Ausmaß der Zerstörung. So zählten die Versicherer im Jahr 2008 noch 40.000 Elementarschäden mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 2.340 EUR. Im Katastrophenjahr 2013 waren es bereits 110.000 Schäden mit einer Durchschnittshöhe von 7.212 EUR.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Kostencheck: Sie sind gegenüber Ihrer Versicherung verpflichtet, zunächst zu retten, was noch zu retten ist. Melden Sie im Anschluss den entstandenen Schaden so schnell wie möglich der Versicherung. Erkundigen Sie sich, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um den Schaden gering zu halten. Dokumentieren Sie diesen genau, damit Sie einen Nachweis haben.
Die Elementarversicherung kommt nur für den konkreten Schaden auf. Nun ist es von Bedeutung, welchen Versicherungswert Sie im Vertrag vereinbart haben. Ist nur der Zeitwert versichert, erstattet die Gesellschaft lediglich die Aufwendungen, welche nötig sind, um den Zustand unmittelbar vor Schadenseintritt wieder herzustellen.