Der Weg zum Wunschkind: Was kostet eine Adoption?

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Bleibt der Kinderwunsch eines Paares unerfüllt, so besteht die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren und ihm ein liebevolles Heim zu bieten. Manchmal ist die Person bereits volljährig und verspürt den Wunsch, rechtlich Teil einer Familie zu werden. Was eine Annahme an Kindes statt kostet und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, all dies klären wir im umfassenden Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was ist eine Adoption?

Kostencheck: Durch Adoption wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den biologischen Eltern aufgelöst und rechtswirksam ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern eingegangen. Diese sind nun sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig. Ein Zurück gibt es nicht. Aufgrund dieser Tragweite sollte die Adoptions-Entscheidung gut überlegt werden.

Was kostet die Annahme an Kindes statt?

Kostencheck: Das kommt unter anderem darauf an, ob Sie ein Kind aus dem In- oder Ausland bei sich aufnehmen möchten. Bei Auslandsadoptionen wirken sich das Herkunftsland sowie die gewählte Organisation auf den Preis aus:

Art der Adoption Kosten
Adoption eines in Deutschland geborenen Kindes 100 bis 300 EUR
Internationale Adoption über das Jugendamt 800 bis 1.200 EUR
Internationale Adoption über eine Auslandsvermittlungsstelle 8.000 bis 20.000 EUR
Adoption einer volljährigen Person 300 – 500 EUR

Hinzu kommen Aufwendungen für die Ausstellung verschiedener Dokumente sowie die Gebührnisse des Notars:

Leistung Kosten
Beurkundung des Adoptionsantrages 71,40 EUR
Beurkundung der Einwilligungserklärung 35,70 EUR
Ausstellen des ärztlichen Attestes 30 bis 75 EUR
Polizeiliches Führungszeugnis 13 EUR
Abschriften weiterer, erforderlicher Dokumente 5 bis 10 EUR je Schriftstück

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Kostencheck: Bei jeder Adoption gilt zunächst: Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diesbezüglich zu lesen: „Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.“

Relativ einfach gestaltet sich das Adoptionsverfahren für verheiratete Paare und Alleinstehende.

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Die „Stiefkind“ Adoption gestaltet sich recht einfach.

Die Stiefkindadoption, das heißt, ein Ehepartner adoptiert das Kind des anderen, ist bei verheirateten Paaren recht unkompliziert möglich. Bei unverheirateten Paaren, die seit mindestens vier Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist seit März 2020 ebenfalls die Adoption des Stiefkindes erlaubt.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Elternteil 25 und der andere 21 Jahre alt sein. Alleinstehende müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Trotzdem ein maximales Alter nicht festgeschrieben ist, sollte der Altersunterschied zwischen dem Kind und den Eltern nicht größer als 40 Jahre sein.

Individuelle Regelungen

Innerhalb eines gewissen Spielraums können die Jugendämter nach eigenem Ermessen handeln. So wird bei den künftigen Adoptiveltern auf ein geregeltes und ausreichendes Einkommen sowie den Wohnraum geachtet. Höhe und Größe orientieren sich am ortsüblichen Durchschnitt.

Auch Ihre gesundheitliche Verfassung, die Sie durch ein Attest vom Gesundheitsamt belegen müssen, interessiert die Behörden. Zudem sollten Sie über ein gutes, soziales Netzwerk verfügen, das Sie bei der Erziehung des Kindes unterstützt.

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Sie müssen einen Test vom Jugendamt bestehen.

Die Jugendämter werden Ihnen viele Fragen bezüglich Ihrer Persönlichkeit, Ihrem Lebenslauf und der familiären Situation stellen. Sie sollten mit dem eigenen Kinderwunsch abgeschlossen haben und diesbezüglich mit sich selbst im Reinen sein.

Haben Sie bereits eigene oder angenommene Kinder, stellt dies keinen Hinderungsgrund für eine Adoption dar. Allerdings achten viele Jugendämter darauf, dass das vermittelte Kind das jüngste ist. Hierdurch sollen die gefestigten Familienstrukturen nicht unnötig durcheinander gebracht werden.

Welche Arten von Adoption gibt es?

Kostencheck: Es gibt verschiedene Formen der Adoption, die sich hinsichtlich des Kontaktes zwischen den Adoptiv- und den leiblichen Eltern unterscheiden:

  • Inkognito-Adoption: Leibliche und Adoptiveltern kennen sich nicht und erhalten keinerlei Informationen übereinander.
  • Halboffene Adoption: Es ist erlaubt, einen über das Jugendamt laufenden Briefwechsel aufrecht zu erhalten.
  • Offene Adoption: Die leiblichen und die Adoptiveltern kennen sich. Wie viel Annäherung erwünscht ist, wird von diesen selbst vereinbart.

Adoptivkinder haben ab dem 16. Lebensjahr ein eigenständiges Recht darauf, die Vermittlungsunterlagen einzusehen und so etwas über ihre Abstammung zu erfahren. Zugänglich sind allerdings nur die Auskünfte zu Herkunft und Lebensgeschichte.

Ab der Geburt des Kindes werden die Akten einhundert Jahre aufbewahrt. Wünschen erwachsene Adoptivkinder Kontakt zu den leiblichen Eltern, werden sie von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle hierbei unterstützt und begleitet.

Wie läuft das Verfahren in Deutschland ab?

Kostencheck: Zunächst benötigt das Jugendamt verschiedene Unterlagen:

  • Adoptionsantrag und/oder selbst geschriebene Bewerbung,
  • Geburtsurkunden der künftigen Eltern,
  • Heiratsurkunde,
  • Lebenslauf,
  • polizeiliches Führungszeugnis,
  • ärztliche Atteste,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit,
  • Verdienst- und Vermögensnachweis.

Es folgen mindestens zwei ausführliche Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes. Im Anschluss müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie darlegen, warum Sie ein Kind adoptieren möchten und welche Vorstellungen Sie von der Erziehung und dem künftigen Zusammenleben haben.

Erst danach beginnt das eigentliche Eignungsverfahren, das mit Gesprächen und eventuell einer Gruppensitzung startet. Hierauf folgt die manchmal lange Zeit des Wartens. In Deutschland dauert es derzeit zwischen einem und sieben Jahren, bis die Eltern Ihr neues Familienmitglied in die Arme schließen können.

Wie läuft eine Auslandsadoption ab?

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Die Auslandsadoption läuft meist ähnlich ab.

Kostencheck: Grundsätzlich ähnelt das Verfahren jenem der Inlandsadoption. Zunächst müssen Sie beim Jugendamt einen Antrag zur Prüfung Ihrer Eignung, ein Kind aus dem von Ihnen erwählten Land zu adoptieren, stellen. Hält die Adoptivvermittlungsstelle Sie für geeignet, wird über das positive Ergebnis ein Bericht verfasst.

Der weitere Verlauf wird nicht vom Jugendamt, sondern von einer staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Diese gibt Auskunft über die Bedingungen im jeweiligen Land, unterstützt Sie beim Beschaffen und Ausfüllen der erforderlichen Papiere und organisiert den Adoptionsablauf im Heimatland des Kindes.

Nach Absprache mit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts wird Ihnen ein Kindesvorschlag unterbreitet und Sie dürfen ins Ausland reisen, um das Kind kennenzulernen.

Auch bei Auslandsadoptionen gibt es unterschiedliche Formen:

  • Starke Adoption: Das Kind verliert die rechtliche Beziehung zu seinen Eltern und erhält die Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes.
  • Schwache Adoption: Es bleiben einige Rechtsbeziehungen (Erbrecht, Unterhaltspflicht) zu den leiblichen Eltern erhalten.

Auslandsadoptionen sind deutlich teurer als Inlandsadoptionen. Die Kosten, die zwischen 8.000 und 20.000 EUR liegen, setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Adoptionsgebühr,
  • Vermittlungspauschale (incl. Eignungsprüfung, Vermittlung des Kindes)
  • Ländergebühr (Deckung der Reisekosten der Mitarbeiter, Kosten der Adoptionsvermittlung, Gerichtsgebühren vor Ort, Übersetzung und Ausstellung von erforderlichen Dokumenten)
  • Ihren persönlichen Reise- und Unterkunftskosten im jeweiligen Land.

Wichtig: Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland bei sich aufnehmen, sollten Sie sich mit der Kultur des Heimatlandes vertraut machen. Sinnvoll ist es zudem, zumindest Grundkenntnisse in der Muttersprache des Kindes zu haben. Entwickeln Sie keine unrealistischen Erwartungen, denn häufig müssen die Kleinen traumatische Erlebnisse verarbeiten.

Habe ich nach der Adoption Anspruch auf Elterngeld und andere staatliche Leistungen?

Kostencheck: Ja, Adoptiveltern können Unterstützungen wie das Elterngeld in Anspruch nehmen:

  • Elterngeld steht Ihnen ab dem Tag, in dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufnehmen, zu. Das gilt ebenso für den Zeitraum einer eventuellen Adoptionspflege. Sie können für Adoptivkinder zudem den Geschwisterbonus erhalten.
  • Die unbezahlte Auszeit vom Berufsleben, die sogenannte Elternzeit, können Sie als Adoptiveltern ebenfalls nehmen.
  • Kindergeld, das die grundlegende Versorgung ab der Geburt sicherstellt, bekommen auch Adoptiveltern.
  • Zwar können Sie für einen adoptierten Säugling die Unterstützung einer Hebamme in Anspruch nehmen, der Adoptivmutter steht jedoch kein Mutterschutz zu.

Welche Fragen sollte ich mir vor einer Adoption stellen?

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Vor der Adoption sollten Sie folgende Fragen klären.

Kostencheck: Die Annahme an Kindes statt ist ein weitreichender Schritt. Bitte überdenken Sie deshalb Ihre Entscheidung schon vor der Antragstellung beim Jugendamt gründlich.

Hierbei hilfreich können nachfolgende Fragen sein:

  • Warum möchten ich ein Kind annehmen?
  • Welches Alter sollte es haben?
  • Bin ich mir der Verantwortung und den aus einer Adoption erwachsenden Schwierigkeiten bewusst?
  • Unterstützt mich mein soziales Umfeld in ausreichendem Maß?
  • Möchten ich ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren?
  • Komme ich damit zurecht, dass mein angenommenes Kind den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten möchte?

Ich bin volljährig und möchte adoptiert werden. Welche Regeln gelten in diesem Fall?

Kostencheck: Wurde Ihnen beispielsweise als Kind durch einen leiblichen Elternteil die Adoption verweigert, können Sie das mit Erreichen der Volljährigkeit ohne Zustimmung nachholen.

Allerdings bleiben die verwandtschaftlichen Verhältnisse sowie das Erb- und Unterhaltsrechtgegenüber den leiblichen Eltern durch die Adoption unberührt. Nur in wenigen Fällen ist es möglich, die Volljährigenadoption mit allen rechtlichen Folgen einer Minderjährigenadoption zu erwirken.

Die Kosten für den Notar und das Gericht orientieren sich am Vermögenswert der Adoptiveltern.

Können die Adoptionskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Kostencheck: Nein, die Aufwendungen für die Adoption müssen Sie aus eigener Tasche begleichen und können sie nicht in der Steuererklärung angeben. Lediglich bestimmte Kurse werden in Einzelfällen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.