Welche Kosten kommen durch eine Zahnprothese auf mich zu?

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Der Verlust mehrerer Zähne ist, selbst im hinteren Backenbereich, kaum zu verbergen. Auch Essen und Sprechen werden durch große Zahnlücken stark behindert. Zahnprothesen sorgen wieder für ein strahlendes Lächeln und geben Ihnen die gewohnte Lebensqualität zurück. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten erfahren Sie, was Zahnprothesen kosten, wie viel die Krankenkasse bezuschusst, welche Ausführungen es gibt und wie die Behandlung abläuft.

Was ist eine Zahnprothese?

Kostencheck: Die Zahnprothese ersetzt das natürliche Gebiss. Sie kann nicht nur alle Zähne, sondern auch größere Lücken mit Restzahnbestand überbrücken. Dieser Zahnersatz ist herausnehmbar und relativ kostengünstig, da sich die Herstellung nicht allzu kompliziert gestaltet.

Prothesen unterscheiden sich in Vollprothesen, die alle Zähne ersetzen, und Teilprothesen. Diese werden mit Klammern an den bleibenden Zähnen befestigt und schließen größere Lücken.

Was kostet der Zahnersatz?

Kostencheck: Die Kosten für eine Zahnprothese können sehr unterschiedlich hoch ausfallen, abhängig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilprothese handelt. Auch regionale Differenzen, das Honorar des Zahnarztes und des Labors sowie die verwendeten Materialien wirken sich auf den Preis aus. Zudem beeinflusst es den Preis, ob die Prothese für den Unterkiefer oder den Oberkiefer gefertigt wird.

Einen Überblick, in welchem Rahmen sich die Kosten in etwa bewegen, verschafft diese Tabelle:

Art Gesamtkosten Festzuschuss Eigenanteil
Vollprothese 500 – 900 EUR 340 – 440 EUR 60 – 560 EUR
Teilprothese 600- 2.000 EUR 340 – 440 EUR 160 – 1.660 EUR
Teleskopprothese 2.500 – 6.000 EUR, incl. Doppelkronen 340 – 440 EUR 2.060 – 5.660 EUR

Welchen Zuschuss kann ich von der Krankenversicherung erwarten?

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Die Krankenkasse beteiligt sich meist zur Hälfte an den Kosten für die Zahnprothese

Kostencheck: Im Jahr 2005 hat sich das System der befundorientierten Festzuschüsse beim Zahnarzt geändert. Seither beteiligen sich die Krankenkassen in Form eines Festzuschusses zur Hälfte an den Kosten, die eine Standardbehandlung verursacht. Das heißt, bei Zahnlosigkeit im Ober- oder Unterkiefer wird ein gesetzlich festgelegter Zuschuss, abhängig von der Regelleistung, gewährt. Die Höhe ist unabhängig davon, ob Sie sich für eine einfache Vollprothese oder einen teureren Zahnersatz, beispielsweise aus hochwertigeren Materialien, entscheiden.

Der Betrag beläuft sich auf etwa 370 EUR für den Oberkiefer, für eine Vollprothese im Unterkiefer erhalten Sie circa 400 EUR. Da diese Summe nur in Ausnahmefällen die gesamten Kosten abdeckt, kommen fast immer Eigenleistungen auf Sie zu.

Gibt es auch höhere Zuschüsse?

Kostencheck: Mit dem gut geführten Bonusheft lässt sich der zu entrichtende Eigenanteil spürbar senken. Durch diese Maßnahme sollen die Eigenverantwortung für die Zahngesundheit gefördert und regelmäßige Besuche beim Zahnarzt belohnt werden. Wer nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt gewesen ist, erhält 20 Prozent höhere Zuschüsse, diese steigen also von 50 auf 60 Prozent an. Waren Sie in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt, bekommen Sie sogar 30 Prozent höhere Zuzahlungen von der Krankenkasse. Dies entspricht 65 Prozent.

In der Regel händigt Ihnen Ihr Zahnarzt das Bonusheft beim ersten Besuch in der Praxis aus. Nehmen Sie es jedes Mal mit und lassen Sie es gewissenhaft abstempeln. So lässt sich beim Zahnersatz mancher Euro sparen.

Was hat es mit der Regelversorgung auf sich?

Kostencheck: Bei der Regelversorgung handelt es sich um die Standardtherapie, beispielsweise eine relativ einfache Modellgussprothese. Diese sieht der Gesetzgeber als „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz“ an.

Nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Regelversorgung die Krankenkasse für Prothesen vorsieht. Vielleicht beurteilen Sie und Ihr Zahnarzt jedoch das, was adäquat ist, ganz anders und Sie wünschen einen höherwertigen Zahnersatz:

Befund Regelversorgung Gleichartige Versorgung Andersartige Versorgung
Ein bis drei Zähne in Ober- oder Unterkiefer Teleskopprothese aus Nicht-Edelmetall, teil- und unverblendet. Teleskopprothese aus Nicht-Edelmetall, keramisch vollverblendet Teleskopprothese auf Zahnimplantaten und eigenen Zähnen
Zahnloser Kiefer Vollprothese Aufwendigere Ausführung einer Vollprothese Implantatgetragene Steg- oder Druckknopfprothese

Die Höhe des Festzuschusses, welchen Sie für die gleichartige oder andersartige Versorgung erhalten, bleibt stets gleich. Während die Zahnbehandlung für die Regelversorgung nach BEMA abgerechnet wird, werden die gleich- und andersartigen Versorgungen über die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) berechnet. Bei der selben Behandlung kann dadurch die Höhe der Kosten divergieren und stark abweichen, abhängig davon, ob diese über die Krankenkasse oder als Privatleistung berechnet werden.

Können die Kosten auch komplett von der Krankenkasse übernommen werden?

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Im Härtefall kann die Krankenkasse die kompletten Kosten übernehmen

Kostencheck: Zahnersatz ohne Zuzahlung gibt es leider nur in wenigen Fällen. Arbeitet Ihr Zahnarzt mit einem günstigen Labor zusammen, genügt manchmal der Bonus. Lässt Ihre finanzielle Lage keine großen Sprünge zu, können Sie in den Genuss der Härtefallregelung kommen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt in diesem Fall den doppelten Festzuschuss beziehungsweise sämtliche für die Regelleistung anfallenden Kosten.

  • Ausschlaggebend ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen, das einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf.
  • Sie müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
  • Leben Sie mit anderen Personen zusammen, erhöht sich die Einkommensgrenze.

Neben Geringverdienern können auch Personen die:

  • BAföG
  • Krankengeld
  • Hartz-IV
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Kriegsopferfürsorge

beziehen, einen entsprechenden Antrag stellen. Bei vielen Krankenkassen können Sie dies bequem online erledigen. Es lohnt sich aber dennoch, persönlich Kontakt mit der Krankenversicherung aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über der Einkommensgrenze liegt, besteht unter Umständen die Möglichkeit der erhöhten Bezuschussung der Zahnprothese.

Wichtig: Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Zahnarzt einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen. Sie benötigen diesen zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Bezahlt die Zahnzusatzversicherung die Prothese?

Kostencheck: In der Regel ist die Versorgung mit einer Zahnprothese abgedeckt. In welcher Höhe die Zusatzversicherung leistet, kommt auf den Vertrag an. Auch in diesem Fall sollten Sie den Heil- und Kostenplan noch vor Beginn der Behandlung bei der Versicherung einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Welche Arten von Prothesen gibt es?

Kostencheck: Zahnprothesen gibt es in verschiedensten Ausführungen. Unterschieden wird dabei in festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. In nachfolgender Tabelle haben wir die gängigsten Lösungen zusammengefasst:

Art Erklärung
Vollprothese Fehlen alle Zähne, ist eine Totalprothese nötig, Diese wird im Volksmund häufig als „Die Dritten“ bezeichnet. Diese Prothese besteht aus Kunststoff mit Kunststoffzähnen und hält durch Speichel und die spezielle Konstruktion stabil an Gaumen und Zahnfleisch. Als Nachteil werden, insbesondere im Unterkiefer, der geringere Tragekomfort und die eingeschränkte Bewegungsfreiheit der Zunge empfunden.
Teilprothese Teilprothesen aus Kunststoff werden meist mit Klammern an den noch vorhandenen Zähnen befestigt. Anders als bei der Vollprothese bleibt der Gaumen frei und die Zunge hat beim Sprechen ausreichend Raum. Die gesunden Zähne bleiben unbearbeitet, bei Zahnverlust kann diese Prothese erweitert werden.
Oberkieferprothese Voll- oder Teilprothese für den Oberkiefer
Unterkieferprothese Voll- oder Teilprothese für den Unterkiefer
Teleskopprothese Eine Teilprothese, bei der die tragenden Zähne abgeschliffen und konisch überkront werden. Der Zahnersatz wird als Gegenstück der Teleskopkronen angepasst und hält dadurch sicher.
Geschiebeprothese Diese besteht aus einem festen und einem herausnehmbaren Teil. Sie wird an den verbliebenen Zähnen mittels einer Klammer, eines Geschiebes oder einem Druckknopf befestigt. Dieser Zahnersatz bietet sich an, wenn eine Lücke in der Zahnreihe nicht durch eine Brücke geschlossen werden kann.
Druckknopfprothese Für diese muss zunächst ein Implantat eingesetzt werden, auf dem ein Kugelkopf befestigt wird. Das Gegenstück zu diesem befindet sich in der Prothese. Einfach einzusetzen und wieder herauszunehmen sitzt diese Prothese sehr stabil.
Stegprothese Auch bei dieser werden zunächst Implantate gesetzt. Nach dem Einwachsen werden diese mit einem Steg verbunden, auf dem die Zahnprothese verankert wird.
Übergangsprothese Diese wird häufig auch als Provisorium oder Interimsprothese bezeichnet. Komplett aus Kunststoff gefertigt dient sie der Überbrückung, bis die endgültige Prothese im Zahnlabor hergestellt wurde.

Wie läuft die Behandlung ab?

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Beim ersten Besuch wird ein Abdruck von den Zähnen gemacht

Kostencheck: Bis die Zahnprothese gut passt, müssen Sie etwa drei Sitzungen beim Zahnarzt einplanen. Herstellung und Einpassung sind aufwendig, damit der Zahnersatz gut hält und Sie wie gewohnt kauen und sprechen können.

Die Anfertigung der Prothese beginnt mit einem Abdruck von Ober- und Unterkiefer. Dieser wird in das Zahnlabor geschickt, wo der eigentliche Zahnersatz hergestellt wird. Nach der Fertigstellung wird Ihnen die Prothese beim Zahnarzt erstmalig eingesetzt. Hier wird sie endgültig angepasst und individualisiert, sodass Sie keine oder nur geringfügige Einschränkungen bei der Sprechfähigkeit verspüren.

Selbst Vollprothesen sind heute so gut gearbeitet, dass Sie für den Gegenüber nicht als solche zu erkennen sind. Mit einer gut angepassten Prothese können Sie endlich wieder Zähne zeigen und selbstsicher durchs Leben gehen.

Meine Prothese sitzt nicht mehr gut – was kostet das Unterfüttern?

Kostencheck: Durch die Unterfütterung verbessern sich Funktion und Halt der Zahnprothese. Dadurch kann die volle Funktionsfähigkeit mit relativ geringem Aufwand wiederhergestellt werden. Dies macht diese Maßnahme sehr kostengünstig, hierfür werden aufwandsabhängig zwischen 100 und 300 EUR fällig.

Die Krankenkasse übernimmt einen Festzuschuss in Höhe von etwa 50 EUR. Der verbleibende Eigenanteil lässt sich auch in diesem Fall durch ein regelmäßig ausgefülltes Bonusheft verringern.