Welche Kosten kommen durch eine Zahnbrücke auf mich zu?

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Verlieren Sie durch Karies oder einen Unfall einen Zahn, schließt eine Zahnbrücke die entstandene Lücke. Sie stellt nicht nur die optimale Funktionalität wieder her, sondern schafft auch ein ästhetisch sehr ansprechendes Erscheinungsbild. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, was dieser Zahnersatz kostet, wie viel die Krankenkasse übernimmt und viele weitere, wichtige Details zum Thema Zahnbrücke.

Was ist eine Zahnbrücke?

Kostencheck: Mit diesem Zahnersatz lassen sich Lücken im Gebiss, die ein bis vier Zähne umfassen, schließen. Wie Brücken, die Flüsse überspannen, sitzt die Zahnbrücke auf zwei Pfeilern und überdeckt die Zahnlücke.

Durch diesen festsitzenden Zahnersatz wird

  • das natürliche Aussehen,
  • die Kaufunktion sowie
  • das uneingeschränkte Sprechen

wiederhergestellt.

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Zahnlücken sollten möglichst zeitnah gefüllt werden

Es ist wichtig, jede entstandene Zahnlücke zu schließen, um Folgeschäden zu vermeiden. Würde keine Brücke eingefügt, könnten die Nachbarzähne in die Lücke kippen. Der ganze Biss verschiebt sich, was schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen kann. Auch die Ästhetik leidet, insbesondere, wenn sich die Lücke im sichtbaren Bereich befindet. Zudem werden die Restzähne vermehrt belastet und die Kaufunktion ist eingeschränkt.

Was kostet dieser Zahnersatz?

Kostencheck: Die Kosten einer Zahnbrücke variieren sehr stark, da sie:

  • vom verwendeten Material
  • der Bauart
  • und der Brückenlänge

abhängen.

In nachfolgender Tabelle haben wir einige Beispiele aufgeführt, anhand derer Sie die etwaigen Kosten, aber auch die große Preisspanne, erkennen können:

Art der Brücke Preisspanne
Dreigliedrige Kunststoff-Verblendbrücke 450 – 1.500 EUR
Dreigliedrige Metall-Keramik-Verblendbrücke 800 – 2.500 EUR
Dreigliedrige Vollkeramikbrücke 1.250 – 2.500 EUR
Teleskopbrücke 4.500 – 7.000 EUR
Kombinationsbrücke 1.750 – 3.000 EUR
Freiendbrücke ab 1.000 EUR
Inlaybrücke 650 – 1.250 EUR
provisorische Zahnbrücke je Glied etwa 25 EUR
Brücke, je zusätzliches Glied 250 – 400 EUR
je zusätzlicher Pfeiler ab 500 EUR

Generell gilt: Je mehr Brückenglieder gefertigt werden müssen, desto teurer wird auch die Zahnbrücke.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Kostencheck: Meist trägt die Krankenkasse etwa die Hälfte der relativ günstigen Regelversorgung. Alles was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen. Wie hoch dieser Betrag ist, möchten wir anhand des Kostenbeispiels für eine Endpfeilerbrücke verdeutlichen:

Kostenübersicht Preis
Gesamtkosten (Zahnarzthonorar, Laborkosten, Material) 1.500 EUR
Festzuschuss, Regelversorgung 436 EUR
Eigenanteil 1.064 EUR
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Die Krankenkasse zahlt den kleineren Teil der Kosten für die Zahnbrücke

Die genauen Kosten listet der Zahnarzt nach eingehender Beratung in einem Heil- und Kostenplan auf. Diesen müssen Sie zur Genehmigung bei der Krankenkasse und gegebenenfalls auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen. Die Krankenversicherung teilt Ihnen dann die Höhe des Festzuschusses mit.

Bezahlt wird in der Regel nur eine metallische Zahnbrücke, die den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Vollkeramische Varianten müssen fast immer in Eigenleistung, abzüglich des Festzuschusses, finanziert werden.

Was ist die Regelversorgung bei einer Zahnbrücke?

Kostencheck: Die Kostenbeteiligung der Krankenkassen wird durch die Festzuschüsse bestimmt, die sich am Befund des Zahnarztes orientieren. Maßgeblich für den Zuschuss der Regelversorgung ist die Position der fehlenden Zähne. Der gewährte Betrag ist völlig unabhängig davon, für welche Brückenvariante Sie sich entscheiden.

Bereich Regelversorgung
Oberkiefer Verblendung bis einschließlich 5. Zahn
Unterkiefer Verblendung bis einschließlich 4. Zahn
Sichtbarer Bereich Teilverblendung der Brücke
Nicht sichtbarer Bereich unverblendete Brücke

Welche Kosten für die Zahnbrücke muss ich in jedem Fall selbst tragen?

Kostencheck: Alle Leistungen, die nicht zur Regelversorgung gehören, müssen Sie in jedem Fall aus Ihrer Tasche begleichen. Dies sind beispielsweise:

  • Zusätzliche Kosten für eine Vollverblendung in Zahnfarbe.
  • Kosten für eine Verblendbrücke im nicht sichtbaren Bereich.
  • Kosten für einen ästhetisch oder materiell ansprechenderen Zahnersatz.

Diese Leistungen rechnet der Dentist privat über die Gebührenordnung für Zahnärzte ab.

Nicht nur der Zahnarzt, auch die Laborkosten können in diesem Fall stark variieren. Die Preise für eine sehr hochwertige Zahnbrücke können sich auf bis zu 13.000 EUR belaufen, von denen die Krankenversicherung nur Regelversorgung übernimmt.

Wie viel bezahlt die Zahnzusatzversicherung?

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Die Zahnzusatzversicherung deckt die Kosten für eine Zahnbrücke

Kostencheck: Brücken sind in der Regel durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt. Wie hoch der verbleibende Eigenanteil für diesen Zahnersatz ist, ist abhängig vom jeweiligen Vertrag. Deshalb sollten Sie den Heil- und Kostenplan noch vor Beginn der Behandlung bei der Versicherung einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Gibt es auch höhere Zuschüsse?

Kostencheck: Können Sie im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche nachweisen, steigt der Betrag, den Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Nach fünf Jahren bekommen Sie einen 20 Prozent, nach 10 Jahren einen 30 Prozent höheren Zuschuss. Es lohnt sich also, das Bonusheft bei jedem Zahnarztbesuch gewissenhaft abstempeln zu lassen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

Art ohne Bonus 20 Prozent Bonus 30 Prozent Bonus
Brücke, die einen fehlenden Zahn überspannt 360 EUR 432 EUR 468 EUR
Brückenglied mit Verblendung, Zuschuss je Glied 52 EUR 62 EUR 67 EUR
Brücke überspannt drei nebeneinander liegende Frontzähne 458 EUR 560 EUR 595 EUR

Da die Festzuschüsse in regelmäßigen Abständen neu festgelegt werden, können die Beträge, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, von unserem Beispiel abweichen.

Wann bekomme ich den doppelten Festzuschuss?

Kostencheck: Personen mit geringem finanziellem Spielraum ist es häufig nicht möglich, die fehlenden 50 Prozent der Standard-Behandlung aus eigener Tasche aufzubringen. Bei diesen Patienten greift die Härtefall-Regelung. Hierzu zählen Studenten die BAFÖG beziehen ebenso wie Personen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Auch wenn Sie knapp über der geltenden Einkommensgrenze liegen sollten Sie sich bei der Krankenkasse nach der gleitenden Härtefallregelung erkundigen und einen höheren Zuschuss beantragen.

Zwar wird in diesem Fall nur eine Brücke, die der Regelversorgung entspricht, bezahlt. Auf Zahnersatz verzichten müssen Sie aber keinesfalls. Möchten Sie die Härtefallregelung in Anspruch nehmen, können Sie dies bei vielen Kassen online beantragen. Reichen Sie mit dem Antrag unbedingt den Heil- und Kostenplan, aus dem alle Behandlungsschritte hervorgehen, mit ein. Zudem müssen Sie die Einkünfte aller Familienmitglieder vorlegen, da diese ebenso in die Berechnung mit einfließen wie Ihr eigenes Einkommen.

Welche Arten von Brücken gibt es?


Kostencheck:
Zahnbrücken gibt es in vielfältigen Ausführungen. Sie lassen sich anhand

  • ihres Aussehens (metallisch oder in Zahnfarbe)
  • der Form (aufsitzend oder schwebend)
  • der Größe (ein- oder mehrgliedrig)
  • der Befestigungsart
  • und dem Material

unterscheiden. So sitzt bei der Basisbrücke, der häufigsten verwendeten Art, das Brückenglied auf dem Kieferdamm auf. Bei der Schwebebrücke hingegen schwebt es über dem Zahnfleisch und kann unterspült werden, was ausgesprochen hygienisch ist. Allerdings ist der schmale Spalt sichtbar, deshalb kommt dieser Zahnersatz vorwiegend im Backenzahnbereich zum Einsatz.

Die Größe der Brücke ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne. Sie kann einen oder mehrere Brückenkörper haben oder ein- oder mehrspangig sein. Die Zahl der ersetzten eigenen Zähne wirkt sich maßgeblich auf den Preis des Zahnersatzes aus.

Zahnbrücken können auf unterschiedliche Weise befestigt werden:

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Es gibt verschiedene Befestigungsmethoden

– Die Freiendbrücke (Extensios- bzw. Anhängerbrücke) befindet sich am Ende der Zahnreihe. Sie ist nur einseitig, meist am letzten, vorhandenen Backenzahn, befestigt.

  • Die Klebebrücke (Marylandbrücke, Adhäsivbrücke) wird mit Klebefügeln am leicht beschliffenen Pfeilerzahn angebracht. Da diese Befestigung weniger stabil ist, aber auch kaum eigene Zahnsubstanz geopfert werden muss, eignet sie sich besonders gut für Kinder und Jugendliche, deren Gebiss noch wächst.
  • Bei der Implantbrücke dienen Implantate als Pfeiler.
  • Teleskopbrücken zählen zum herausnehmbaren Zahnersatz.

Wie ist der Behandlungsablauf?

Kostencheck: Bevor die Brücke eingesetzt werden kann, beseitigt der Zahnarzt alle Defekte an den Zähnen. Danach erfolgt die Präparation der Pfeilerzähne, es werden Abdrücke genommen und die exakte Zahnfarbe bestimmt.

Übergangsweise versorgt der Zahnarzt die Lücke mit einem Provisorium. Im Labor wir das individuelle Brückengerüst gefertigt und in einer weiteren Sitzung in die Zahnreihe eingegliedert. Die Brücke wird nochmals genauestens angepasst und erst dann, wenn alle Restspannungen beseitigt sind, fest eingegliedert.

Hat eine Brücke auch Nachteile?

Kostencheck: Um die Brücke zu befestigen müssen die Pfeilerzähne beschliffen und überkront werden. Sind diese gesund, widerspricht das dem Grundsatz der Erhaltung der Zahnsubstanz. Im schlimmsten Fall kann dies, durch die Belastung durch die Brücke, den Verlust eines eigenen Zahnes bedeuten. Deshalb kann es sinnvoll sein, statt einer Brücke ein Implantat zu setzen.

Schwere Wurzeldefekten und/oder Parodontopathien an den Zähnen, welche an die Lücke angrenzen, machen das Einsetzen einer Brücke unmöglich.

Frei schwebende Brücken gelten als suboptimal. Da diese nur an einer Seite auf den Pfeilerzähnen aufliegt, müssen diese einer erhöhten Belastung standhalten. Die Statik ist besonders schlecht, wenn die zwei letzten Backenzähne einer Zahnreihe durch eine Zahnbrücke ersetzt werden sollen. Viele Zahnärzte lehnen in diesem Fall die Versorgung mit einer Brücke ganz ab.

Da die Zwischenglieder der Brücke nur auf dem Zahnfleisch aufliegen, wird der Kieferknochen nicht belastet. Auf diese Weise schwindet im Laufe der Jahre die Kiefersubstanz, was einen eventuellen späteren Neuaufbau erforderlich macht.